Diskriminierung erlebt: was du konkret tun kannst
Wenn eine Absage nicht an deinen Unterlagen lag: die Schritte in der richtigen Reihenfolge — und warum die ersten Tage über alles entscheiden.
Der Makler war am Telefon freundlich. Termin stand. Dann hast du deinen Namen buchstabiert, und der Ton kippte. Zwei Minuten später war die Wohnung angeblich weg.
Du weißt, was da passiert ist. Und du weißt auch, dass du es nicht beweisen kannst. Dieser Text ist für die nächsten Tage gedacht, nicht für die nächsten Wochen. Die Reihenfolge ist wichtiger als alles andere.

Zuerst: die Frist
Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz müssen innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden. Die Frist beginnt in der Regel mit der Kenntnis von der Benachteiligung.
Das klingt großzügig. Es ist es nicht. Zwei Monate vergehen, während man wütend ist, dann müde, dann mit der Wohnungssuche beschäftigt. Wenn du irgendetwas tun willst, setz dir eine Erinnerung auf eine Woche, nicht auf zwei Monate.
Tag eins: aufschreiben, solange es frisch ist
Eine Notiz vom selben Tag ist mehr wert als eine Erinnerung nach vier Wochen. Sie muss nicht schön sein. Sie muss vollständig sein.
- Datum und Uhrzeit des Vorgangs.
- Ort oder Kanal: Wohnung, Telefon, Portalnachricht, Mail.
- Name und Funktion der Person, so genau du sie kennst.
- Wortlaut. Nicht sinngemäß, sondern so wörtlich wie möglich. Setz in Anführungszeichen, was du sicher weißt, und schreib dazu, wo du unsicher bist.
- Wer war dabei, und wie ist diese Person erreichbar.
- Was davor geschehen war: Wann hast du dich beworben, was war zugesagt.
Ausführlich steht das in Diskriminierung beweisen: Dokumentation und Zeugen.
Tag eins: sichern, bevor es verschwindet
Inserate werden gelöscht. Portalnachrichten verschwinden, wenn ein Konto geschlossen wird. Sichere alles, was schriftlich existiert, mit Bildschirmfotos, auf denen das Datum sichtbar ist:
- das Inserat mit allen Angaben und der Objektnummer
- den gesamten Nachrichtenverlauf im Portal
- alle Mails mit vollständigem Kopf
- Anrufliste mit Zeitpunkt und Nummer
- die Absage im Wortlaut
Speichere alles doppelt, einmal außerhalb des Handys.
Tag zwei bis vier: Beratung, nicht Streit
Der nächste Schritt ist nicht die wütende Mail an den Makler. Der nächste Schritt ist eine Stelle, die den Fall einordnen kann. In Betracht kommen:
- die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, kostenfrei
- eine örtliche Antidiskriminierungsberatung, die es in vielen Städten gibt
- eine auf das Thema spezialisierte Anwältin oder ein Anwalt
- bei geringem Einkommen: Beratungshilfe über das Amtsgericht
Warum zuerst Beratung? Weil eine unbedachte Nachricht die Gegenseite vorwarnt. Wer weiß, dass er unter Beobachtung steht, formuliert ab der nächsten Zeile vorsichtig. Deine besten Belege entstehen, bevor der andere aufmerksam wird. Welche Stelle wofür da ist, klärt Mieterverein, Anwalt oder Verbraucherzentrale.

Was danach in Betracht kommt
Das Gesetz sieht mehrere Wege vor. Welcher passt, hängt vom Fall ab und lässt sich nur mit Kenntnis der Unterlagen beurteilen.
| Weg | Was er bringt |
|---|---|
| Schriftliche Geltendmachung gegenüber Vermieter oder Makler | Wahrt die Frist, zwingt zu einer Stellungnahme |
| Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht | Kostenfrei, wenn auch Daten unzulässig erhoben wurden |
| Entschädigung und Schadensersatz | Geld, keine Wohnung |
| Unterlassung für die Zukunft | Wirkt über deinen Fall hinaus |
| Anzeige einer Ordnungswidrigkeit, etwa bei einem unzulässigen Entgelt | Trifft den anderen dort, wo es wehtut |
Was in aller Regel nicht herauskommt, ist die Wohnung. Ein Anspruch auf Abschluss des Mietvertrags folgt aus dem Gesetz normalerweise nicht.
Du kämpfst hier nicht um die Wohnung. Die ist meistens weg, bevor du überhaupt jemanden erreicht hast. Du entscheidest deshalb bewusst, ob du Kraft in diesen Weg stecken willst, während du gleichzeitig weitersuchen musst. Beides gleichzeitig ist anstrengend. Es ist keine Schwäche, sich für das Weitersuchen zu entscheiden.
Der zweite Weg, den fast niemand geht
Wenn im selben Vorgang auch unzulässig Daten erhoben wurden — nach Herkunft, Religion, Gesundheit oder Familienplanung gefragt —, hast du einen zweiten Weg, der nichts kostet und keine Zwei-Monats-Frist hat: die Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde deines Bundeslandes.
Das geht formlos, online, in wenigen Sätzen. Du beschreibst den Vorgang, hängst deine Belege an und nennst das Unternehmen. Die Behörde prüft von sich aus. Bei Verwaltungen und Maklerbüros erzeugt eine solche Prüfung deutlich mehr Bewegung als eine Mail von dir.
Wenn du die Gegenseite anschreibst
Nach der Beratung kann ein Schreiben sinnvoll sein — dann aber sachlich und knapp. Was hineingehört:
- Objekt, Datum der Bewerbung, Datum des Vorgangs
- Was genau passiert ist, in wenigen Sätzen und ohne Bewertung
- Der ausdrückliche Hinweis, dass du Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend machst
- Eine konkrete Frist für eine Antwort
- Der Hinweis, dass du Auskunft über die gespeicherten Daten und deren Löschung verlangst
Was nicht hineingehört: Beschimpfungen, Drohungen mit der Presse, Übertreibungen. Alles davon schadet dir später mehr, als es der Gegenseite schadet. Versende das Schreiben so, dass du den Zugang belegen kannst.
Gleichzeitig weitersuchen
Das klingt banal, wird aber oft vergessen. Ein Verfahren dauert. Deine Kündigungsfrist wartet nicht. Wer sich in einen Fall verbeißt, verliert Wochen, in denen er sich hätte bewerben können.
Praktisch heißt das: Trenne die beiden Baustellen. Die Dokumentation ist an einem Tag erledigt. Die Beratung kostet eine Stunde. Danach läuft die Suche weiter. Wenn du gerade nicht weißt, wo du anfangen sollst, hilft Ein Neustart-Plan für die nächsten 14 Tage.
Wenn es nicht beweisbar ist
Das ist der häufigste Fall, und er verdient eine ehrliche Antwort. Wenn nichts Schriftliches existiert, niemand dabei war und die Absage nur lautet, man habe sich anders entschieden, dann bleibt meistens nichts.
Das ist bitter und es ist nicht deine Schuld. Es liegt daran, dass Aussortierung fast immer wortlos abläuft. Umso wichtiger ist die Regel, die sich daraus ergibt: Bring Gespräche früh auf einen schriftlichen Kanal. Eine Nachricht im Portal, eine Mail zur Bestätigung eines Termins. Nicht weil du misstrauisch bist, sondern weil Schriftliches später überhaupt erst etwas zeigen kann.
Kurz zusammengefasst
- Zwei Monate Frist. Setz dir eine Erinnerung auf eine Woche, nicht auf zwei Monate.
- Am selben Tag notieren: Datum, Person, Wortlaut, Zeugen.
- Alles Schriftliche sichern, bevor es gelöscht wird.
- Erst Beratung, dann Kontakt zur Gegenseite.
- In Betracht kommen Entschädigung und Unterlassung, in aller Regel nicht die Wohnung.
- Parallel weitersuchen. Beides gleichzeitig ist nötig.
Dieser Text stellt allgemeine Regeln dar und richtet sich an alle Leser. Er bewertet keinen Einzelfall und ersetzt keine Prüfung durch eine dafür zugelassene Stelle. Stand: September 2026.
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- Wer deine Bewerbungsunterlagen wirklich zu sehen bekommt
- Beschwerde über einen Makler: wohin sie wirklich geht
- Das Besichtigungsrecht des Vermieters nach dem Einzug
- Mieterverein beitreten: lohnt sich das?
- Mieterverein, Anwalt oder Verbraucherzentrale: wer hilft wobei?
- Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht: so läuft sie ab