Bewerben und Besichtigen

Ist eine mündliche Zusage für die Wohnung bindend?

Ein Mietvertrag ist grundsätzlich formfrei — auch mündlich wirksam. Das Problem liegt woanders: beim Beweis. Was das praktisch für dich bedeutet und wie du dich absicherst.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

„Die Wohnung gehört Ihnen, wir machen den Vertrag nächste Woche.“ Du legst auf und bist erleichtert. Und dann meldet sich niemand mehr. Oder es heißt zwei Tage später, es habe sich doch etwas ergeben.

Die Frage, die dann im Raum steht, ist immer dieselbe: Zählt das, was gesagt wurde? Die Antwort ist zweigeteilt, und beide Hälften muss man kennen.

Handschlag über Unterlagen: Eine mündliche Zusage für die Wohnung ist mehr wert, als viele denken
Ein Mietvertrag ist formfrei. Der Beweis ist das eigentliche Problem.

Erste Hälfte: Ein Mietvertrag ist grundsätzlich formfrei

Das deutsche Recht verlangt für einen Mietvertrag über Wohnraum keine bestimmte Form. Ein Mietvertrag kann mündlich geschlossen werden und ist dann wirksam. Er kann sogar durch schlüssiges Verhalten zustande kommen.

Es gibt eine wichtige Ausnahme: Soll ein Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr fest abgeschlossen werden, ist dafür die Schriftform vorgesehen. Wird sie nicht eingehalten, ist der Vertrag aber nicht unwirksam — er gilt dann als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das ist für Mieter meistens eher günstig als nachteilig.

Damit überhaupt ein Vertrag entsteht, müssen sich beide Seiten über die wesentlichen Punkte geeinigt haben: wer vermietet an wen, welche Wohnung, zu welcher Miete, ab wann. Fehlt einer dieser Punkte, liegt noch kein Vertrag vor, sondern eine Absichtserklärung.

Zweite Hälfte: Der Beweis ist das eigentliche Problem

Genau hier fällt die Theorie auseinander. Wer sich auf eine mündliche Vereinbarung beruft, muss im Streitfall beweisen, dass sie so getroffen wurde — und mit welchem Inhalt.

Bei einem Telefonat zwischen zwei Personen ohne Zeugen heißt das: Aussage gegen Aussage. Und wenn der Vermieter sagt, er habe nur in Aussicht gestellt, die Wohnung zu vergeben, aber noch nichts endgültig zugesagt, dann ist das eine Darstellung, gegen die du wenig in der Hand hast.

Deshalb ist der praktische Satz nicht „mündlich gilt nicht“. Der praktische Satz lautet: Mündlich gilt, aber du kannst es meistens nicht beweisen. Und was du nicht beweisen kannst, hilft dir im Ernstfall nicht.

Zusage ist nicht gleich Vertrag

Ein wichtiger Unterschied, den viele nicht machen. Es gibt drei Stufen, die im Alltag oft durcheinandergehen:

Vertrag auf dem Tisch: Zusage und Vertrag sind bei der mündlichen Zusage für die Wohnung zwei Dinge
Zusage heißt Auswahl. Vertrag heißt Einigung über alle Punkte.
  • Interessensbekundung: „Sie stehen bei uns ganz oben.“ Das ist noch gar nichts.
  • Zusage im Sinne einer Ankündigung: „Sie bekommen die Wohnung, wir schicken Ihnen den Vertrag.“ Das kann eine Vertragserklärung sein, ist aber je nach Wortlaut und Umständen auch nur eine Ankündigung.
  • Einigung über alle wesentlichen Punkte: Parteien, Wohnung, Miete, Mietbeginn sind besprochen und beide wollen sich binden. Erst hier liegt ein Mietvertrag vor.

Wie eine konkrete Äußerung einzuordnen ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Das lässt sich nicht pauschal beantworten, und dieser Text kann es auch nicht für dich tun.

Was das für dein Verhalten bedeutet

Aus der Beweislage folgt eine sehr einfache Handlungsregel: Behandle jede mündliche Zusage als gute Nachricht, aber nicht als Sicherheit. Konkret heißt das:

  1. Keine Kündigung der alten Wohnung, bevor der neue Vertrag unterschrieben ist. Das ist die wichtigste Regel überhaupt.
  2. Kein Geld überweisen, weder Kaution noch Reservierungsgebühr.
  3. Keine Verträge kündigen oder abschließen, die am neuen Wohnort hängen.
  4. Suchaufträge weiterlaufen lassen und die zweitbeste Wohnung nicht abschreiben.

Wie du eine mündliche Zusage absicherst

Du kannst die Beweislage deutlich verbessern, und zwar ohne unangenehm zu werden. Der Schlüssel ist eine Bestätigung in Textform, die du selbst schreibst.

„Guten Tag, vielen Dank für das Telefonat von eben. Wie besprochen halte ich fest: Ich erhalte die Wohnung Musterstraße 12, 2. OG rechts, ab dem 1. des übernächsten Monats, Kaltmiete 780 Euro zuzüglich 210 Euro Nebenkosten. Sie senden mir den Mietvertrag bis Ende der Woche zu. Falls etwas davon nicht zutrifft, geben Sie mir bitte kurz Bescheid. Freundliche Grüße“

Diese Mail macht drei Dinge. Sie hält Datum und Inhalt fest. Sie zwingt zu einer Reaktion, wenn etwas anders gemeint war. Und sie signalisiert, dass du verbindlich arbeitest — das kommt auf der anderen Seite gut an, nicht schlecht.

Zeugen und Notizen

Wenn eine Zusage bei einem Termin vor Ort fällt, ist es hilfreich, wenn eine zweite Person dabei war. Notier außerdem noch am selben Tag Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner und Wortlaut. Eine zeitnahe Notiz ist mehr wert als eine Erinnerung nach vier Wochen.

Wenn die Zusage zurückgezogen wird

Das ist unangenehm, aber es ist kein seltener Sonderfall. Wichtig ist der nüchterne Blick: Solange du nicht gekündigt und nichts gezahlt hast, ist der Schaden überschaubar.

Ob in einem konkreten Fall ein Anspruch besteht — etwa auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen —, hängt von vielen Umständen ab. Das ist eine Frage, die nur mit Blick auf den Einzelfall beantwortet werden kann. Dieser Text stellt nur die allgemeinen Regeln dar. Wenn es um Geld in nennenswerter Höhe geht, ist eine individuelle Prüfung der richtige Weg, etwa über einen Mieterverein oder eine Anwältin oder einen Anwalt.

Umgekehrt: Bist du an deine eigene Zusage gebunden?

Dieselben Regeln gelten in beide Richtungen. Wenn du mündlich zusagst und dann abspringst, kann das grundsätzlich ebenfalls Folgen haben. In der Praxis passiert selten etwas, weil auch hier der Beweis schwierig ist. Trotzdem: Sag nur zu, wenn du es meinst. Der Markt ist kleiner, als er wirkt, und Verwaltungen führen Listen.

Was für Nachrichten in Portalen und Chats gilt

Viele Zusagen kommen heute nicht am Telefon, sondern als Nachricht im Portal, per Mail oder als Kurznachricht. Das ist für dich günstiger, weil der Wortlaut dann festgehalten ist.

Zwei praktische Hinweise dazu. Erstens: Sichere solche Nachrichten sofort, am besten als Screenshot mit sichtbarem Datum. Portalnachrichten verschwinden, wenn ein Inserat gelöscht wird oder ein Konto abläuft. Zweitens: Eine Nachricht im Chat ist nicht automatisch weniger wert als eine Mail — entscheidend ist ihr Inhalt, nicht der Kanal.

Achte dabei auf die Formulierung. „Sie bekommen die Wohnung“ ist etwas anderes als „Sie sind unser Favorit“ oder „wir melden uns nächste Woche“. Der Unterschied klingt klein und ist im Zweifel entscheidend.

Warum Vermieter zögern, sich festzulegen

Ein Blick auf die andere Seite, damit du die Situation besser einordnen kannst. Wer vermietet, will sich nicht zu früh binden, weil Bewerber abspringen. Es kommt regelmäßig vor, dass jemand zusagt und zwei Tage später doch eine andere Wohnung nimmt.

Deshalb halten viele Vermieter bewusst zwei oder drei Bewerber warm, bis unterschrieben ist. Das ist ärgerlich für dich, aber es ist nicht persönlich gemeint — und es ist genau derselbe Grund, aus dem du deine Suche weiterlaufen lassen solltest.

Der schnellste Weg aus dieser Schwebe ist, die Unterschrift zu beschleunigen statt auf Zusagen zu vertrauen. Ein Satz wie „Ich kann den Vertrag jederzeit kurzfristig unterschreiben, auch abends“ wirkt oft mehr als jede Nachfrage.

Kurz zusammengefasst

Ein Mietvertrag ist grundsätzlich formfrei und damit auch mündlich wirksam — die Schriftform ist nur für längere feste Laufzeiten vorgesehen, und ihr Fehlen führt dort nicht zur Unwirksamkeit, sondern zu einem unbefristeten Vertrag. Das eigentliche Problem ist der Beweis. Deshalb: Zusage sofort per Mail bestätigen, nichts kündigen, nichts zahlen, Suche weiterlaufen lassen, bis unterschrieben ist. Wie die Tage nach der Zusage ablaufen, steht in Du hast die Zusage: was jetzt sofort zu tun ist, und was vorher schriftlich geklärt sein sollte, in Mängel bei der Besichtigung erkennen.

Stand und Hinweis

Stand: September 2026. Dieser Text stellt allgemeine Regeln dar und richtet sich an die Allgemeinheit. Er bewertet keinen Einzelfall und ersetzt keine individuelle Prüfung deiner Situation.

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