Einzug und Übergabe

Die Wohnungsgeberbestätigung: Vorlage und Pflichtangaben

Ohne dieses eine Blatt kannst du dich nicht anmelden. Der Vermieter muss es ausstellen — das ist keine Bitte, sondern seine gesetzliche Pflicht. Welche Angaben darauf stehen müssen und was du tust, wenn nichts kommt.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Du stehst mit Nummer 47 im Bürgeramt, hast Ausweis, Mietvertrag und gute Laune dabei. Die Sachbearbeiterin schaut auf deine Unterlagen und sagt einen Satz, der deinen halben Urlaubstag beendet: „Die Wohnungsgeberbestätigung fehlt.“

Der Mietvertrag reicht nicht. Eine Mail vom Vermieter reicht nicht. Es gibt genau ein Dokument, das an dieser Stelle zählt — und viele erfahren davon erst am Schalter.

Hände am Formular: Die Wohnungsgeberbestätigung hat feste Pflichtangaben und keine freie Form
Ohne dieses Blatt meldet dich kein Amt an.

Was das überhaupt ist

Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine schriftliche Erklärung deines Vermieters, dass du in diese Wohnung eingezogen bist. Sie ist seit der Neufassung des Bundesmeldegesetzes wieder eingeführt worden, um Scheinanmeldungen zu erschweren.

Und sie ist kein Gefallen: § 19 BMG verpflichtet den Wohnungsgeber, den Ein- oder Auszug schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Vermieter muss das tun, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig.

Der Satz, der weiterhilft

Wenn dein Vermieter zögert, ist der freundlichste wirksame Satz: „Die Bestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz brauche ich für die Anmeldung, und die Frist läuft bei mir.“ Das ist keine Drohung, sondern der Hinweis auf eine Pflicht, die er ohnehin hat.

Wer der Wohnungsgeber ist

Nicht zwingend der Eigentümer. Wohnungsgeber ist, wer dir die Wohnung tatsächlich überlässt. Das kann sein:

  • der Eigentümer selbst
  • eine Hausverwaltung im Auftrag des Eigentümers
  • der Hauptmieter, wenn du zur Untermiete einziehst
  • die Person, in deren Wohnung du einziehst, auch ohne Mietvertrag — etwa bei Familie
Briefkasten im Hausflur: Wer Wohnungsgeber für die Wohnungsgeberbestätigung ist, steht nicht im Mietvertrag
Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung überlässt. Das ist nicht immer der Eigentümer.

Wenn der Wohnungsgeber nicht der Eigentümer ist, gehören Name und Anschrift des Eigentümers zusätzlich auf die Bestätigung.

Die Pflichtangaben

§ 19 BMG nennt, was darauf stehen muss. In der Praxis sieht eine vollständige Bestätigung so aus:

Angabe Worauf du achtest
Name und Anschrift des Wohnungsgebers Vollständig, mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
Name und Anschrift des Eigentümers Nur nötig, wenn der Wohnungsgeber nicht der Eigentümer ist
Art des Vorgangs Einzug oder Auszug — eindeutig angekreuzt
Datum des Einzugs Der Tag, an dem du tatsächlich eingezogen bist, nicht der Vertragsbeginn
Anschrift der Wohnung Mit Etage und Lage, wenn es mehrere Wohnungen gibt
Namen aller meldepflichtigen Personen Wirklich alle, auch Kinder und Mitbewohner
Unterschrift des Wohnungsgebers Bei elektronischer Bestätigung entsprechend das vorgesehene Verfahren

Die beiden Punkte, an denen es am häufigsten hakt: ein fehlender Name eines mit einziehenden Kindes und ein falsches Einzugsdatum. Prüfe beides, bevor du ins Amt gehst.

Wann du sie bekommst

Idealerweise direkt im Übergabetermin. Viele Verwaltungen legen sie dem Protokoll bei, und das ist der beste Zeitpunkt — alle sind da, alle Daten stimmen. Nimm sie deshalb als Punkt auf deine Übergabeliste, so wie Zählerstände und Schlüssel. Wie dieser Termin insgesamt abläuft, steht in Die Wohnungsübergabe beim Einzug.

Wenn du sie nicht bekommen hast, frag noch am selben Tag nach. Deine Anmeldefrist ist kurz, und die zwei Wochen des Vermieters und deine zwei Wochen laufen parallel.

Wenn der Vermieter nicht liefert

  1. Freundlich erinnern, schriftlich. Mit Verweis auf § 19 BMG und einer kurzen Frist. Häufig ist es schlicht vergessen worden.
  2. Ein fertiges Formular mitschicken. Der wirksamste Trick überhaupt. Füll alles aus, was du selbst weißt, und schick es als Anhang. Dann fehlt nur noch eine Unterschrift — und die Hürde ist plötzlich winzig.
  3. Trotzdem zum Bürgeramt gehen. Geh hin, bevor deine Frist abläuft, und erkläre die Lage. Dass du die Bestätigung angefordert hast und sie nicht bekommst, ist eine Information, die dort hingehört. Nimm deine Erinnerungsmail mit.
  4. Die Meldebehörde informieren. Wer seiner Pflicht nach § 19 BMG nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Die Behörde kann sich an den Wohnungsgeber wenden. Das ist der letzte Schritt, nicht der erste.

Was du auf keinen Fall tust: dir selbst eine Bestätigung ausstellen oder jemanden darum bitten, der dir die Wohnung gar nicht überlassen hat. Eine unrichtige Bestätigung ist ein eigenes Problem — und zwar ein deutlich größeres als eine verspätete Anmeldung.

Wenn du selbst Wohnungsgeber bist

Das passiert schneller, als man denkt: Dein Partner zieht bei dir ein, eine Mitbewohnerin kommt dazu, du nimmst jemanden vorübergehend auf. Dann bist du Wohnungsgeber und musst die Bestätigung ausstellen. Zwei Dinge dabei:

  • Prüfe vorher, ob dein Mietvertrag die Aufnahme erlaubt oder ob du die Erlaubnis des Vermieters brauchst.
  • Bestätige nur, was stimmt. Wer jemanden anmeldet, der dort nicht wohnt, bewegt sich in einem Bereich, der ernsthaft geahndet wird.

Kurz zusammengefasst

Ohne Wohnungsgeberbestätigung geht die Anmeldung nicht — der Mietvertrag ersetzt sie nicht. Der Vermieter ist nach § 19 BMG verpflichtet, sie auszustellen, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Darauf gehören Name und Anschrift des Wohnungsgebers, bei Bedarf des Eigentümers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und die Namen aller meldepflichtigen Personen. Hol sie dir am besten direkt im Übergabetermin. Wenn sie ausbleibt: schriftlich erinnern, ein ausgefülltes Formular mitschicken, rechtzeitig zum Amt gehen. Und niemals selbst etwas bestätigen, was nicht stimmt. Wie es danach weitergeht, steht in Wohnsitz anmelden: Fristen und was du brauchst.

Stand und Hinweis

Stand: September 2026. Dieser Text stellt allgemeine Regeln dar und richtet sich an die Allgemeinheit. Er bewertet keinen Einzelfall und ersetzt keine individuelle Prüfung deiner Situation.

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