Einzug und Übergabe

Wohnsitz anmelden: Fristen und was du brauchst

Zwei Wochen nach dem Einzug — und die Frist läuft ab dem Tag, an dem du tatsächlich eingezogen bist. Welche Unterlagen du brauchst, was ein Termin kostet und was passiert, wenn du sie verpasst.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Die Kartons stehen noch in der Ecke, das Bett ist aufgebaut, und irgendwo im Papierstapel liegt der Zettel mit „ummelden“ drauf. Den Termin machst du nächste Woche. Und dann übernächste.

Das Problem an dieser Reihenfolge: Die Frist läuft nicht ab dem Moment, in dem du daran denkst. Sie läuft ab dem Tag, an dem du eingezogen bist.

Wartebereich mit Nummernanzeige: Den Wohnsitz anmelden hat eine Frist und braucht bestimmte Unterlagen
Zwei Wochen nach dem Einzug. Die Frist läuft ab dem Einzugstag, nicht ab Vertragsbeginn.

Die Frist: zwei Wochen

Nach § 17 Bundesmeldegesetz musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Maßgeblich ist der tatsächliche Einzug, nicht der Beginn des Mietvertrags und nicht der Tag der Schlüsselübergabe, wenn du erst später wirklich einziehst.

Eine Abmeldung in der alten Stadt brauchst du dafür in aller Regel nicht. Die Behörden informieren sich untereinander. Abmelden musst du dich nur, wenn du ins Ausland ziehst oder wenn du eine Wohnung aufgibst, ohne eine neue im Inland zu beziehen.

Der Punkt, der die Frist rettet

In vielen Städten sind Termine im Bürgeramt Wochen im Voraus ausgebucht. Buch deinen Termin, sobald du den Einzugstermin kennst — nicht, wenn du eingezogen bist. Ein gebuchter Termin, der nach Ablauf der zwei Wochen liegt, ist außerdem ein Umstand, den du im Zweifel belegen kannst.

Was du mitbringen musst

  • Personalausweis oder Reisepass von allen Personen, die angemeldet werden. Bei Pässen ohne Adressfeld bringst du zusätzlich die bisherige Meldebescheinigung mit, falls verlangt.
  • Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter, vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Ohne sie geht es nicht — Einzelheiten in Die Wohnungsgeberbestätigung.
  • Ausgefülltes Meldeformular, in vielen Städten vorab herunterladbar. Spart am Schalter mehrere Minuten.
  • Geburtsurkunden der Kinder und je nach Situation die Heiratsurkunde. Was genau verlangt wird, steht auf der Seite deiner Stadt.
  • Vollmacht, wenn du jemanden für eine andere Person mitanmeldest, plus Ausweiskopie dieser Person.

Der Mietvertrag ist kein Pflichtdokument, aber pack ihn ein. Er kostet nichts im Rucksack und klärt Rückfragen sofort.

Hände am Meldeformular: Diese Unterlagen brauchst du, um den Wohnsitz fristgerecht anmelden zu können
Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung. Ohne das zweite Blatt geht nichts.

Der Ablauf

  1. Termin buchen, sobald das Einzugsdatum feststeht. Online über die Seite deiner Stadt. Prüfe auch die Nachbarbezirke, dort sind oft früher Termine frei.
  2. Formular vorher ausfüllen. Herunterladen, in Ruhe zu Hause eintragen, ausdrucken.
  3. Wohnungsgeberbestätigung prüfen. Sind alle Personen aufgeführt? Stimmt das Einzugsdatum? Ist unterschrieben?
  4. Hauptwohnung festlegen. Wenn du mehrere Wohnungen hast, musst du angeben, welche die Hauptwohnung ist. Das ist die, die du überwiegend nutzt.
  5. Zum Termin gehen. Alle Personen, die eine eigene Unterschrift leisten müssen, sollten dabei sein oder eine Vollmacht erteilt haben.
  6. Meldebescheinigung mitnehmen. Sie kostet meist eine kleine Gebühr und wird erstaunlich oft gebraucht.

Was die Anmeldung kostet

Die Anmeldung selbst ist in der Regel gebührenfrei. Kosten entstehen für Zusatzleistungen wie eine Meldebescheinigung oder die Adressänderung auf Dokumenten. Die genauen Beträge legt jede Stadt selbst fest — schau auf der Seite deiner Kommune nach, statt dich auf Zahlen aus dem Netz zu verlassen.

Was passiert, wenn du die Frist verpasst

Eine verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In der Praxis wird bei geringer Überschreitung häufig darauf verzichtet, besonders wenn du den Grund erklären kannst — etwa einen Termin, den du nicht früher bekommen hast, oder eine Wohnungsgeberbestätigung, auf die du warten musstest.

Der wichtigste Rat dazu: Geh trotzdem hin, und geh bald. Je länger du wartest, desto schwerer wird es zu erklären. Und sei ehrlich über den Grund, statt ein Datum zu erfinden.

Woran nach der Anmeldung noch zu denken ist

  • Rundfunkbeitrag — pro Wohnung, nicht pro Person. Wenn ihr zusammenzieht, meldet sich einer ab.
  • Kfz-Zulassung, wenn du in einen anderen Zulassungsbezirk ziehst
  • Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Krankenkasse
  • Finanzamt, wenn sich dadurch die Zuständigkeit ändert
  • Hausarzt, Apotheke, Abos, Online-Konten
  • Nachsendeauftrag der Post, falls noch nicht geschehen
  • Strom, Gas und Internet — die Reihenfolge dafür steht in Strom, Gas, Internet ummelden

Sonderfälle, die häufig vorkommen

Du ziehst zu jemandem, der dort schon wohnt

Dann ist diese Person dein Wohnungsgeber und stellt die Bestätigung aus. Sie sollte vorher prüfen, ob ihr Mietvertrag die Aufnahme erlaubt.

Zweitwohnung

Auch eine Zweitwohnung meldest du an. Du legst dabei fest, welche Wohnung deine Hauptwohnung ist. In vielen Städten wird auf Nebenwohnungen eine eigene Steuer erhoben — informier dich vorher, das kann ein spürbarer Betrag sein.

Du ziehst innerhalb derselben Stadt um

Auch dann ist eine Anmeldung nötig, und auch dafür brauchst du eine Wohnungsgeberbestätigung des neuen Vermieters.

Wohngemeinschaft

Jede Person meldet sich einzeln an. Wer den Mietvertrag hat und wer Untermieter ist, entscheidet darüber, wer die Bestätigung ausstellt.

Kurz zusammengefasst

Du hast nach § 17 BMG zwei Wochen ab dem tatsächlichen Einzug, um dich anzumelden. Ohne Wohnungsgeberbestätigung geht es nicht, der Mietvertrag ersetzt sie nicht. Buch den Termin, sobald das Einzugsdatum feststeht, und füll das Formular vorher aus. Abmelden musst du dich nur bei einem Umzug ins Ausland oder wenn du keine neue Wohnung im Inland beziehst. Wer die Frist verpasst, riskiert ein Bußgeld — geh trotzdem hin und erkläre den Grund ehrlich. Denk danach an Rundfunkbeitrag, Kfz, Versicherungen und Post.

Stand und Hinweis

Stand: September 2026. Dieser Text stellt allgemeine Regeln dar und richtet sich an die Allgemeinheit. Er bewertet keinen Einzelfall und ersetzt keine individuelle Prüfung deiner Situation.

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