Einzug und Übergabe

Rundfunkbeitrag beim Umzug ummelden ohne doppelt zu zahlen

Wann du ummeldest, wann du abmeldest und wie du vermeidest, nach dem Einzug für zwei Wohnungen gleichzeitig zu bezahlen.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Wenige Wochen nach dem Einzug liegt ein Brief im Kasten. Absender: Beitragsservice. Inhalt: eine neue Beitragsnummer für deine neue Wohnung. Was viele dabei übersehen – die alte läuft weiter. Und dann zahlst du zweimal, bis du es merkst.

Der Rundfunkbeitrag ist ein Thema, das kaum jemand aktiv angeht, weil es sich von selbst zu regeln scheint. Tut es aber nicht. Die Meldebehörde übermittelt deine neue Adresse, für die alte Wohnung musst du selbst tätig werden.

Briefkastenanlage im Hausflur, in der das Schreiben zum Rundfunkbeitrag nach dem Umzug ankommt
Die neue Nummer kommt von allein. Die alte verschwindet nicht von allein.

Die Grundregel, die alles erklärt

Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person und nicht pro Gerät. Eine Wohnung, ein Beitrag. Ob dort eine Person lebt oder vier, ob ein Fernseher steht oder keiner, spielt keine Rolle.

Daraus folgt alles Weitere. Wenn du in eine Wohnung ziehst, in der bereits jemand zahlt, musst du nicht zusätzlich zahlen. Wenn du eine Wohnung aufgibst, musst du das melden, sonst läuft der Beitrag weiter. Und wenn du zwei Wohnungen hast, wird für beide gezahlt – mit Ausnahmen für Nebenwohnungen, für die es eine Befreiung auf Antrag gibt.

Der Fehler, der Geld kostet

Ummelden ist etwas anderes als anmelden. Wenn du dich für die neue Wohnung nur anmeldest und die alte nicht abmeldest, hast du zwei laufende Beitragskonten. Zurückgeholt wird das Geld nur auf deinen Antrag hin, nicht von allein.

Der Ablauf in vier Schritten

Smartphone mit Kontoauszug zur Kontrolle der Abbuchung des Rundfunkbeitrags nach dem Umzug
Die Kontrolle beim nächsten Abbuchungstermin ist der wichtigste Schritt.
  1. Beitragsnummer heraussuchen. Du findest sie auf jedem Schreiben und auf dem Kontoauszug bei der Abbuchung.
  2. Umzug melden. Über das Formular des Beitragsservice online oder schriftlich, mit alter Adresse, neuer Adresse und dem Datum des Auszugs.
  3. Alte Wohnung abmelden. Das geschieht im selben Vorgang, wenn du den Umzug als solchen meldest. Meldest du dagegen nur eine neue Wohnung an, bleibt die alte offen.
  4. Bestätigung aufheben. Prüfe beim nächsten Kontoauszug, ob nur noch einmal abgebucht wird.

Wenn du in eine Wohnung ziehst, in der schon gezahlt wird

Das ist der zweithäufigste Fall: Du ziehst zum Partner, in eine WG oder zurück ins Elternhaus. Dann brauchst du kein eigenes Beitragskonto.

WG-Küche mit Zetteln am Kühlschrank: in der WG zahlt nur eine Person den Rundfunkbeitrag
Eine Wohnung, ein Beitrag – auch wenn vier Leute darin wohnen.

Du meldest deine bisherige Wohnung ab und gibst dabei an, dass für die neue Wohnung bereits gezahlt wird – mit der Beitragsnummer der Person, die dort zahlt, und deren Name. Ohne diese Angabe wird dir eine eigene Nummer zugeteilt, und die musst du hinterher wieder loswerden.

In einer WG zahlt also eine Person für alle. Wie ihr das intern aufteilt, ist eure Sache. Was sonst noch anders läuft, wenn mehrere Namen im Spiel sind, steht in Zwei Namen im Mietvertrag.

Befreiung und Ermäßigung

Es gibt Fälle, in denen du auf Antrag befreit wirst oder einen ermäßigten Beitrag zahlst. Dazu zählen unter anderem der Bezug bestimmter Sozialleistungen und bestimmte Merkmale im Schwerbehindertenausweis.

  • Die Befreiung gilt nicht automatisch, sondern nur auf Antrag mit Nachweis
  • Die Befreiung ist befristet und muss nach Ablauf neu beantragt werden
  • Bei einem Umzug musst du sie der neuen Wohnung zuordnen lassen, sie zieht nicht automatisch mit
  • Rückwirkend ist eine Befreiung nur eingeschränkt möglich – stell den Antrag früh

Wer knapp kalkuliert, sollte diesen Posten mit einplanen. Er gehört zu den laufenden Kosten, die nach dem Einzug automatisch dazukommen und nirgends im Mietvertrag stehen. Eine Übersicht dazu findest du in Die Fixkosten nach dem Einzug.

Zweitwohnung, Wochenendpendler, Untermiete

Für eine Nebenwohnung kann auf Antrag eine Befreiung gewährt werden, wenn du für deine Hauptwohnung bereits zahlst. Nachweisen musst du das über die Meldebescheinigung. Auch hier gilt: kein Antrag, keine Befreiung.

Bei Untermiete kommt es darauf an, ob du eine eigene Wohnung im Sinne der Regelung bewohnst – also einen abgeschlossenen Bereich mit eigenem Zugang. Ein Zimmer innerhalb einer Wohnung ist keine eigene Wohnung. Wann eine Zweitwohnung sinnvoll oder nötig ist, steht in Zweitwohnsitz anmelden.

Was passiert, wenn du gar nichts machst

Deine neue Adresse kommt über die Meldebehörde ohnehin beim Beitragsservice an. Du wirst also gefunden. Offen bleibt nur die alte Wohnung, für die weiter abgebucht wird, und im ungünstigen Fall zahlst du monatelang doppelt.

Rückwirkend erstattet wird das grundsätzlich, wenn du den Auszug nachweist. Aber du musst dich darum kümmern, und je länger es her ist, desto mühsamer wird der Nachweis. Der Mietvertrag der alten Wohnung mit Kündigungsbestätigung ist dabei das stärkste Dokument – heb ihn auf, auch wenn du längst ausgezogen bist.

Wie du den ganzen Papierkram vom Zuschlag bis zum eingerichteten Haushalt in der richtigen Reihenfolge abarbeitest, ohne etwas zu vergessen, steht im Kurs.

Dein Schritt für heute

Such die Beitragsnummer von deinem letzten Kontoauszug heraus und melde den Umzug – nicht als Neuanmeldung, sondern als Umzug mit Abmeldung der alten Wohnung. Das dauert fünf Minuten. Prüfe dann beim nächsten Abbuchungstermin, ob nur noch einmal abgebucht wird. Die restlichen Adressänderungen in der richtigen Reihenfolge findest du in Nachsendeauftrag und Adressänderungen der Reihe nach.

Kurz zusammengefasst

Der Beitrag gilt pro Wohnung, nicht pro Person. Melde den Umzug aktiv und in einem Vorgang, damit die alte Wohnung abgemeldet wird – sonst zahlst du doppelt. Ziehst du dorthin, wo bereits gezahlt wird, gibst du die vorhandene Beitragsnummer an und meldest dich selbst ab. Befreiungen gibt es nur auf Antrag, sie ziehen nicht automatisch mit und sind befristet.

Zum Einordnen

Dieser Text beschreibt allgemeine Abläufe und typische Regeln. Er bewertet keinen Einzelfall.

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