Besondere Situationen

Wohnung mit erwachsenem Kind im Haushalt mieten

Ob der erwachsene Sohn oder die Tochter in den Mietvertrag gehört, wie das Einkommen gerechnet wird und was du im Anschreiben klarstellst.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Zwei Personen ziehen ein, eine davon ist vierundzwanzig, studiert und zahlt nichts zur Miete. Im Formular gibt es dafür kein passendes Feld. Also schreibt man irgendetwas hin — und genau dort entsteht die Verzögerung, an der die Wohnung verloren geht.

Der Fall ist häufiger, als die Formulare vermuten lassen: Kinder bleiben länger zu Hause, kehren nach der Ausbildung zurück oder ziehen gemeinsam mit einem Elternteil um. Für den Vermieter sind das schlicht zwei erwachsene Bewohner. Die Frage ist nur, in welcher Rolle.

Haende beim Ausfuellen eines Formulars mit der Frage nach dem erwachsenen Kind im Mietvertrag
Fuer diesen Fall gibt es im Formular selten ein passendes Feld.

Die drei Rollen, die es tatsächlich gibt

Mitmieter. Das erwachsene Kind unterschreibt den Vertrag mit. Dann haften beide für die gesamte Miete, beide müssen kündigen, beide stehen in allen Unterlagen. Das Einkommen beider wird zusammengerechnet.

Mitbewohner ohne Vertrag. Nur du bist Mieter, das Kind wohnt mit. Es haftet nicht, hat aber auch keine eigenen Rechte am Mietverhältnis. Du bleibst allein verantwortlich — auch für alles, was im Haus passiert.

Untermieter. Eine eigene Vereinbarung zwischen dir und dem Kind. Das ist bei eigenen Kindern unüblich und meist unnötig kompliziert.

Für die Bewerbung zählt vor allem: Beide Personen müssen im Formular auftauchen, und zwar von Anfang an. Was auf keinen Fall passieren darf, ist eine Person, die erst beim Einzug auftaucht.

Der Punkt, der wirklich zählt

Die Zahl der einziehenden Personen ist eine zulässige Frage, weil sie für die Belegung der Wohnung eine Rolle spielt. Falsche Angaben dazu können den Mietvertrag später gefährden. Ein erwachsenes Kind, das mit einzieht, gehört also in jedem Fall in die Selbstauskunft.

Mit in den Vertrag oder nicht?

Die Entscheidung hängt an zwei Fragen: Braucht ihr das Einkommen für die Rechnung? Und wer soll später gebunden sein?

Mietvertrag mit Stift auf dem Tisch bei der Frage nach dem erwachsenen Kind im Mietvertrag
Zwei Unterschriften bedeuten zwei volle Haftungen, nicht zwei halbe.
  • Dafür: Das Einkommen wird zusammengerechnet, wenn beide unterschreiben. Bei knapper Einkommensquote entscheidet das über die Zusage.
  • Dafür: Fällt ein Einkommen aus, steht der Vermieter nicht ohne Mieter da. Das senkt sein Risiko, und ein niedrigeres Risiko bringt dich nach vorn.
  • Dagegen: Beide haften für die volle Miete, nicht je zur Hälfte. Wenn das Kind auszieht, bleibt die Haftung bestehen, bis der Vertrag geändert wird.
  • Dagegen: Ein späterer Auszug braucht die Zustimmung des Vermieters für die Vertragsänderung. Das ist kein Automatismus.
  • Dagegen: Das Kind braucht dann eine eigene vollständige Unterlagenmappe inklusive Auskunft.

Als Faustregel: Reicht dein Einkommen allein für die Wohnung, lass das Kind als Bewohner ohne Vertrag eintragen. Reicht es nicht, nehmt beide in den Vertrag — aber sprecht vorher darüber, was das bei einem Auszug bedeutet. Wie zwei Personen in einem Vertrag sauber dargestellt werden, steht in zwei Einkommen und ein Mietvertrag richtig darstellen.

Was in die Bewerbungsmappe gehört

Der häufigste Fehler ist die halbe Mappe: deine Unterlagen vollständig, vom Kind nur der Name im Formular. Das erzeugt genau die Rückfrage, die dich Zeit kostet.

Aufgeschlagene Bewerbungsmappe fuer zwei Personen mit erwachsenem Kind im Mietvertrag
Die halbe Mappe erzeugt genau die Rueckfrage, die dich die Wohnung kostet.

Wenn beide unterschreiben sollen:

  • Von beiden je drei Einkommensnachweise oder den passenden Ersatz
  • Von beiden je eine eigene SCHUFA-Auskunft, nicht älter als drei Monate
  • Von beiden je eine Ausweiskopie mit geschwärzten Nummern
  • Bei Ausbildung oder Studium: Ausbildungsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung
  • Ein Deckblatt mit beiden Namen und der Summe der Einkommen

Wenn nur du unterschreibst:

  • Deine vollständigen Unterlagen wie üblich
  • Vom Kind: Name, Alter und was es macht — mehr nicht
  • Ein Satz im Anschreiben, der die Rolle klärt

Wie eine Mappe für zwei Personen aufgebaut wird, ohne dass der Prüfer die Blätter sortieren muss, steht in die Bewerbungsmappe für zwei Personen aufbauen.

Der Satz, der die Rückfrage verhindert

Ein Prüfer, der zwei erwachsene Namen sieht, hat genau drei Fragen: Wer zahlt? Wer haftet? Wie lange bleibt der zweite? Beantworte alle drei in einem Satz, dann entsteht keine Rückfrage.

Einziehen würden zwei Personen: ich als alleiniger Mieter und mein Sohn, 24 Jahre, im dritten Ausbildungsjahr. Die Miete zahle ich allein, mein Einkommen deckt sie vollständig ab. Gern kann er den Vertrag auch mitunterschreiben, seine Unterlagen liegen vorsorglich bei.

Der letzte Halbsatz ist der wirksamste. Er gibt dem Vermieter die Wahl und signalisiert Offenheit — ohne dass du dich festlegst. Fertige Formulierungen für Haushalte mit mehreren Erwachsenen liegen in den Zusage-Vorlagen.

Die Zimmerfrage und wie Vermieter sie rechnen

Zwei Erwachsene brauchen zwei Zimmer. Das klingt selbstverständlich, führt aber zu einem Widerspruch mit dem, wonach der Vermieter sortiert: Er hat oft eine Vorstellung davon, wer in eine Wohnung passt — und ein Elternteil mit erwachsenem Kind ist in dieser Vorstellung selten vorgesehen.

Für dich heißt das: Bewirb dich nicht auf Wohnungen, bei denen die Personenzahl knapp wird. Bei einer Drei-Zimmer-Wohnung für zwei Erwachsene fragt niemand nach. Bei einer Zwei-Zimmer-Wohnung mit Durchgangszimmer schon.

Wenn ein Wohnberechtigungsschein in Frage kommt, ist die Personenzahl sogar der entscheidende Wert: Die Einkommensgrenzen und die zulässige Wohnungsgröße hängen direkt an der Zahl der Haushaltsangehörigen. Die Einzelheiten stehen in Einkommensgrenzen beim WBS einfach erklärt.

Wenn das Kind später auszieht

Der Auszug ist der Punkt, an dem sich die Entscheidung von heute auswirkt. Deshalb lohnt es sich, ihn vorher durchzudenken.

  1. Steht das Kind nicht im Vertrag, ist der Auszug eine reine Meldesache. Informier den Vermieter kurz schriftlich, damit die Angaben stimmen.
  2. Steht es im Vertrag, braucht die Entlassung aus dem Vertrag die Zustimmung des Vermieters. Frag früh und schriftlich.
  3. Rechne damit, dass der Vermieter dann prüft, ob dein Einkommen allein trägt. Halte aktuelle Nachweise bereit.
  4. Kläre gleichzeitig, wer die Kaution eingezahlt hat und wie sie später aufgeteilt wird.
  5. Meldet das Kind seinen Wohnsitz um, braucht es eine Wohnungsgeberbestätigung — die kommt vom Vermieter, nicht von dir.

Was in diese Bestätigung gehört, steht in die Wohnungsgeberbestätigung.

Zum Einordnen

Dieser Text beschreibt allgemeine Abläufe und typische Regeln am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.

Kurz zusammengefasst

Ein erwachsenes Kind im Haushalt muss von Anfang an im Formular stehen — die Zahl der Bewohner ist eine zulässige Frage, und falsche Angaben dazu sind gefährlich. Ob es mit in den Vertrag gehört, entscheidet die Einkommensrechnung: Reicht dein Einkommen allein, bleibt es besser Bewohner ohne Vertrag; reicht es nicht, unterschreiben beide und haften dann beide voll. Leg im zweiten Fall eine vollständige Mappe für beide an. Klär im Anschreiben mit einem Satz, wer zahlt und wer haftet, und biete die Mitunterschrift als Möglichkeit an. Und denk den späteren Auszug mit, bevor du unterschreibst.

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