Wohnungsmarkt verstehen

WG-Mietvertrag: Hauptmieter oder alle gleichberechtigt?

Drei Vertragsmodelle, drei völlig verschiedene Risiken. Welches was bedeutet für Haftung, Kündigung, Kaution und Auszug einzelner Mitbewohner.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

In der WG wird über Putzplan und Kühlschrankfächer diskutiert. Über den Mietvertrag redet niemand, weil er schon existierte, bevor du eingezogen bist.

Dabei ist er der Punkt, an dem später die unangenehmen Überraschungen entstehen. Wer haftet, wenn jemand nicht zahlt? Wer kann kündigen? Wer bekommt die Kaution zurück? Die Antworten unterscheiden sich vollständig, je nachdem welches der drei Modelle bei euch gilt.

Vertrag auf dem Küchentisch: Die Modelle beim WG-Mietvertrag entscheiden über Haftung und Auszug
Drei Modelle, drei völlig verschiedene Risiken. Kläre das vor dem Einzug.

Modell 1: Ein Hauptmieter, die anderen sind Untermieter

Eine Person hat den Vertrag mit dem Vermieter. Sie schließt mit den Mitbewohnern jeweils eigene Untermietverträge.

Für den Hauptmieter Für die Untermieter
Haftet allein gegenüber dem Vermieter für die gesamte Miete Haften nur gegenüber dem Hauptmieter, nicht gegenüber dem Vermieter
Entscheidet, wer einzieht Haben kein Mitspracherecht bei der Nachbesetzung
Braucht die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung Die eigene Stellung hängt vollständig am Hauptmietvertrag
Trägt das Risiko, wenn jemand nicht zahlt Müssen ausziehen, wenn der Hauptmietvertrag endet

Das ist das häufigste Modell in bestehenden WGs. Für Untermieter ist es bequem und zugleich das schwächste: Du hast keine direkte Beziehung zum Eigentümer und bist davon abhängig, dass der Hauptmieter seinen Vertrag behält und pünktlich zahlt.

Der Punkt, den Untermieter kennen müssen

Endet der Hauptmietvertrag, endet deine Grundlage zur Nutzung. Der Eigentümer kann dann die Herausgabe verlangen, obwohl du mit ihm nie etwas unterschrieben hast. Deshalb ist die Frage nach der Erlaubnis des Vermieters keine Formalie, sondern der Kern deiner Sicherheit.

Modell 2: Alle stehen gemeinsam im Vertrag

Alle Bewohner sind gemeinsam Mieter, meist als Gesamtschuldner. Das bedeutet: Der Vermieter kann die gesamte Miete von jedem Einzelnen verlangen. Wer zahlt, muss sich das Geld intern von den anderen wiederholen.

Der große Vorteil: Alle sind gleichberechtigt. Niemand kann die anderen einfach hinaussetzen, alle haben die gleichen Rechte gegenüber dem Vermieter.

Der große Nachteil zeigt sich beim Auszug. Ein einzelner Mieter kann sich aus einem gemeinsamen Vertrag nicht einfach selbst herauskündigen. In der Regel müssen alle gemeinsam kündigen, oder der Vermieter muss einer Vertragsänderung zustimmen. Zieht jemand einfach aus, haftet er unter Umständen weiter.

Deshalb gehört in eine WG mit gemeinsamem Vertrag eine Regelung dazu, wie ein Wechsel abläuft. Manche Verträge enthalten eine Klausel, die den Austausch einzelner Mieter erleichtert. Ohne sie braucht ihr für jeden Wechsel die Zustimmung des Vermieters.

Modell 3: Einzelverträge mit dem Vermieter

Jeder hat einen eigenen Vertrag über sein Zimmer, Küche und Bad werden mitgenutzt. Das kommt vor allem bei gewerblich betriebenen WGs und bei Studierendenwohnheimen vor.

Vorteil: klare Verhältnisse, jeder haftet nur für sich, Ein- und Auszug sind unkompliziert. Nachteil: Ihr habt keinen Einfluss darauf, wer nachrückt. Das entscheidet der Vermieter allein.

Die vier Fragen, die du vor dem Einzug klären musst

  1. Welches Modell gilt hier? Lass dir den Vertrag zeigen, nicht nur erzählen.
  2. Liegt bei Untermiete die Erlaubnis des Vermieters vor? Schriftlich.
  3. Wie läuft ein Auszug? Welche Frist gilt für dich, und wer sucht die Nachbesetzung?
  4. Wie ist die Kaution geregelt? An wen zahlst du, wie wird abgerechnet, wann kommt sie zurück?

Gerade die Kaution sorgt in WGs für Streit. Bei Untermiete zahlst du an den Hauptmieter, nicht an den Vermieter. Deine Rückzahlung hängt dann davon ab, dass der Hauptmieter sie auch zurückgibt. Halte Höhe, Empfänger und Abrechnungsweg schriftlich fest, und mach ein Übergabeprotokoll mit Fotos.

Hand beim Unterschreiben: Vier Fragen klärst du vor dem WG-Mietvertrag und seinen Modellen
Wer haftet, wer kündigt, wer zahlt die Kaution, wer sucht den Nachfolger.

Was das für deine Bewerbung bedeutet

Bei Modell 1 bewirbst du dich faktisch bei den Mitbewohnern. Bonität interessiert dort weniger, Passung mehr. Wie das praktisch läuft, steht in Ein WG-Zimmer finden und Das WG-Casting überstehen.

Bei Modell 2 und 3 kommt der Vermieter ins Spiel. Dann brauchst du die üblichen Unterlagen: Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Bonitätsauskunft. Wie du die Mappe aufbaust, steht in Die Bewerbungsmappe für die Wohnung.

Was beim Wechsel eines Mitbewohners zu regeln ist

Der häufigste Streitpunkt in WGs ist nicht der Einzug, sondern der Auszug. Klärt diese Punkte, bevor der Erste geht, nicht danach.

  • Kündigungsfrist innerhalb der WG. Wie lange vorher muss jemand Bescheid sagen? Zwei oder drei Monate sind üblich.
  • Wer sucht die Nachbesetzung? Die ausziehende Person, die Verbleibenden oder alle gemeinsam?
  • Was passiert, wenn niemand gefunden wird? Zahlt der Ausziehende weiter, bis das Zimmer neu belegt ist?
  • Kautionsausgleich. Bekommt der Ausziehende seinen Anteil vom Nachfolger oder von den Verbleibenden?
  • Gemeinsam angeschaffte Dinge. Wer bekommt das Sofa, wer zahlt aus?

Eine halbe Seite Absprache, von allen unterschrieben, ersetzt später stundenlange Diskussionen. Das ist keine Vertragsurkunde, aber es hält fest, worauf ihr euch geeinigt habt.

Wenn du selbst Hauptmieter wirst

Das passiert häufiger, als man denkt: Der bisherige Hauptmieter zieht aus, und jemand muss nachrücken. Bevor du das zusagst, sei dir über zwei Dinge im Klaren.

Erstens haftest du dann allein für die volle Miete. Wenn jemand ausfällt, zahlst du. Zweitens brauchst du eine gültige Erlaubnis zur Untervermietung auf deinen Namen. Die Erlaubnis des Vorgängers hilft dir nicht.

Das ist kein Grund abzulehnen. Es ist ein Grund, vorher mit dem Vermieter zu sprechen und die Sache sauber aufzusetzen.

Kurz zusammengefasst

  • Es gibt drei Modelle: Hauptmieter mit Untermietern, gemeinsamer Vertrag aller, Einzelverträge.
  • Untermieter sind am schwächsten gestellt, weil alles am Hauptmietvertrag hängt.
  • Im gemeinsamen Vertrag haften alle für die gesamte Miete, und einzelnes Kündigen ist schwierig.
  • Kläre vor dem Einzug Modell, Erlaubnis, Auszugsregelung und Kaution.
  • Wer Hauptmieter wird, haftet allein und braucht eine Erlaubnis auf den eigenen Namen.
Zum Einordnen

Dieser Text erklärt allgemeine Regeln und Abläufe für alle Leser. Er bewertet keinen Einzelfall und ersetzt keine Prüfung deiner persönlichen Situation. Stand: 24.09.2026.

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