Auskunft nach Datenschutzrecht beim Vermieter verlangen
Du darfst wissen, was über dich gespeichert ist, woher es kommt und wer es bekommen hat. Kostenlos, formlos, innerhalb eines Monats.
Es gibt diese Absagen, bei denen etwas nicht stimmt. Die Besichtigung lief gut, die Zahlen passen, und trotzdem kommt nach zwei Tagen eine Standardmail. Oder du erfährst nebenbei, dass jemand bei deinem alten Vermieter angerufen hat, ohne dich zu fragen.
In solchen Momenten hast du ein Werkzeug, von dem die wenigsten wissen: Du darfst fragen, was über dich gespeichert ist. Und es muss dir beantwortet werden.

Was du verlangen kannst
Das Auskunftsrecht steht in Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Es gibt dir Anspruch auf mehr als nur eine Liste. Du darfst erfahren:
- Ob überhaupt Daten über dich gespeichert sind
- Welche das konkret sind — inklusive einer Kopie davon
- Zu welchem Zweck sie verarbeitet werden
- An wen sie weitergegeben wurden oder werden sollen
- Wie lange sie gespeichert werden sollen
- Woher sie stammen, wenn sie nicht von dir selbst kommen
- Ob eine automatisierte Entscheidung über dich getroffen wurde
- Welche Rechte du hast, etwa auf Berichtigung, Löschung und Beschwerde
Besonders interessant sind zwei Punkte: die Herkunft und die Empfänger. Sie zeigen, ob Informationen über dich eingeholt oder weitergereicht wurden, von denen du nichts wusstest.
Was es kostet und wie du es machst
Die erste Kopie ist kostenlos. Eine Form ist nicht vorgeschrieben — Mail reicht. Du musst keinen Grund nennen und keine Begründung liefern.
Betreff: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO — Bewerbung Musterstraße 12 vom [Datum]
Guten Tag, ich habe mich am [Datum] für die Wohnung in der Musterstraße beworben. Ich bitte Sie um Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten Sie zu meiner Person gespeichert haben, zu welchen Zwecken, wie lange Sie sie speichern, aus welchen Quellen sie stammen und an welche Empfänger sie weitergegeben wurden. Bitte senden Sie mir außerdem eine Kopie dieser Daten. Für Ihre Rückmeldung danke ich Ihnen. Viele Grüße, Vorname Nachname
Schick die Mail an die Adresse, über die der Kontakt lief. Bei größeren Firmen zusätzlich an den Datenschutzbeauftragten, dessen Kontakt in der Datenschutzerklärung der Website steht.
Bei begründeten Zweifeln darf zusätzliche Information zu deiner Identität verlangt werden. Eine Ausweiskopie ist dafür aber nicht der Standard. In der Regel reicht es, wenn du aus derselben Mailadresse schreibst, über die die Bewerbung lief, und die Wohnung sowie das Datum nennst.
Die Fristen
Antworten muss man dir unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang deiner Anfrage. Ist der Fall besonders komplex oder liegen viele Anfragen vor, darf um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden — darüber muss man dich aber innerhalb des ersten Monats informieren und die Verzögerung begründen.
Bekommst du gar nichts, ist das kein Randproblem, sondern ein eigener Verstoß.
Was du mit der Antwort machst

- Lies, was unter Herkunft steht. Wurden Informationen eingeholt, die du nie geliefert hast? Von wem?
- Lies, was unter Empfänger steht. Wurden deine Unterlagen weitergegeben — an eine Eigentümerin, an eine andere Verwaltung, an einen Dienstleister?
- Prüfe auf Falsches. Falsche Angaben darfst du berichtigen lassen.
- Verlange danach die Löschung. Die Auskunft ist der erste Schritt, die Löschung der zweite. Die Vorlage steht in Deine Bewerbungsunterlagen löschen lassen.
- Heb alles auf. Die Antwort ist ein Dokument, das später nützlich sein kann.
Wenn nichts kommt
Erinnere einmal freundlich mit einer Frist von zwei Wochen. Passiert weiterhin nichts, kannst du dich bei der Datenschutzaufsicht deines Bundeslandes beschweren. Das ist kostenlos, formlos und läuft meistens über ein Onlineformular. Zuständig ist in der Regel die Behörde an deinem Wohnort oder am Sitz des Unternehmens.
Du brauchst dafür keinen Anwalt und musst nichts beweisen. Es genügt, deine Anfrage und die fehlende Antwort zu schildern.
Was du nicht bekommst
Das Auskunftsrecht hat Grenzen, und es ist gut, sie vorher zu kennen, damit du nicht enttäuscht bist.
- Keine Begründung der Absage. Wer Wohnraum vermietet, darf grundsätzlich frei entscheiden und muss die Entscheidung nicht erklären. Die Auskunft zeigt dir Daten, nicht Motive.
- Keine Daten anderer Personen. Die Auskunft darf die Rechte Dritter nicht verletzen. Namen und Unterlagen der Mitbewerber bekommst du also nicht.
- Keine internen Geschäftsgeheimnisse. Auch die sind geschützt, soweit sie nicht deine eigenen Daten betreffen.
Was du bekommst, sind deine Daten: die Angaben, die gespeichert wurden, ihre Herkunft, ihre Empfänger und ihre Speicherdauer. Das ist weniger, als manche erwarten, und für die Frage, was über dich im Umlauf ist, völlig ausreichend.
Wann sich der Aufwand wirklich lohnt
Nicht nach jeder Absage. Eine Auskunft ist Arbeit für beide Seiten, und bei einer normalen Absage bringt sie dir wenig. Sinnvoll ist sie in diesen Fällen:
- Du vermutest, dass jemand ohne deine Zustimmung bei Arbeitgeber, Vormieter oder Bekannten nachgefragt hat. Was dabei erlaubt ist, steht in Darf der Vermieter deinen Arbeitgeber anrufen.
- Du hast den Eindruck, dass unzulässige Gründe eine Rolle gespielt haben. Wie man so etwas dokumentiert, steht in Diskriminierung beweisen.
- Du hast sehr sensible Unterlagen herausgegeben und willst wissen, wo sie gelandet sind.
- Deine Löschbitte wurde ignoriert und du brauchst einen Beleg dafür, dass Daten noch vorhanden sind.
Was du realistisch erwarten darfst
Große Verwaltungen kennen den Vorgang und haben Standardantworten. Private Vermieter sind oft überrascht und antworten unvollständig, weil sie nicht wissen, was gemeint ist. Das ist selten böse Absicht.
Bleib deshalb sachlich und biete Hilfe an: ein Satz wie „Eine formlose Aufstellung per Mail genügt mir völlig“ nimmt viel Druck aus der Sache und bringt dich schneller ans Ziel als jeder Paragraf.
Kurz zusammengefasst
- Du darfst erfahren, welche Daten gespeichert sind, woher sie kommen und wer sie bekommen hat.
- Die erste Kopie ist kostenlos, eine Form ist nicht vorgeschrieben, ein Grund nicht nötig.
- Antwortfrist ist ein Monat, eine Verlängerung muss angekündigt und begründet werden.
- Herkunft und Empfänger sind die aufschlussreichsten Punkte der Antwort.
- Kommt nichts, ist die Beschwerde bei der Landesdatenschutzbehörde kostenlos und formlos.
Dieser Text erklärt allgemeine Abläufe und Regeln für alle Leser. Er bewertet keinen Einzelfall und ersetzt keine Prüfung durch eine dafür zugelassene Stelle. Stand: 24.09.2026.
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