Darf der Vermieter deinen Arbeitgeber anrufen?
Ohne deine Einwilligung darf niemand bei deiner Personalabteilung nachfragen. Was gilt, wenn es trotzdem passiert — und was du stattdessen anbieten kannst.
Du hast dich beworben. Zwei Tage später ruft dich eine Kollegin an: Bei der Personalabteilung habe jemand angerufen und nach dir gefragt. Ein Vermieter. Du hast davon nichts gewusst.
Das ist kein Kavaliersdelikt, auch wenn es oft so behandelt wird.

Die kurze Antwort
Ohne deine Einwilligung darf ein Vermieter oder Makler nicht bei deinem Arbeitgeber anrufen, um Angaben über dich zu überprüfen. Deine Beschäftigungsdaten sind personenbezogene Daten. Sie bei einem Dritten zu erheben, braucht eine Rechtsgrundlage, und die gibt es hier in aller Regel nicht.
Umgekehrt gilt dasselbe: Der Arbeitgeber darf ohne deine Zustimmung keine Auskunft über dich geben. Auch nicht die scheinbar harmlose Bestätigung, dass du dort arbeitest. Personalabteilungen wissen das meist und antworten nicht. Kleinere Betriebe manchmal nicht.
Was zulässig ist — und wo die Grenze verläuft
Der Vermieter darf dich nach Beruf, Art des Arbeitsverhältnisses und Beschäftigungsdauer fragen. Das ist zulässig, weil es mit deiner Zahlungsfähigkeit zu tun hat. Er darf auch Nachweise verlangen, etwa Gehaltsabrechnungen oder eine Arbeitgeberbescheinigung.
Die Grenze verläuft zwischen „dich fragen“ und „hinter deinem Rücken nachfragen“. Das Erste ist normal. Das Zweite braucht deine Einwilligung.
| Vorgang | Einordnung |
|---|---|
| Frage an dich nach Beruf und Arbeitsverhältnis | Zulässig |
| Verlangen einer Gehaltsabrechnung oder Arbeitgeberbescheinigung | Zulässig, wenn es ernst wird |
| Anruf beim Arbeitgeber mit deiner ausdrücklichen Einwilligung | Zulässig im Rahmen der Einwilligung |
| Anruf beim Arbeitgeber ohne deine Einwilligung | Nicht zulässig |
| Anruf beim bisherigen Vermieter ohne deine Einwilligung | Ebenfalls nicht zulässig |
Die Einwilligungsklausel unter dem Formular
Viele Selbstauskünfte enthalten am Ende einen kleingedruckten Satz. Dort steht dann sinngemäß, dass du damit einverstanden bist, dass Angaben beim Arbeitgeber, beim bisherigen Vermieter und bei Auskunfteien überprüft werden.
Lies diese zwei Zeilen, bevor du unterschreibst. Eine Einwilligung muss freiwillig sein, und sie muss klar erkennen lassen, wofür sie gilt. Eine pauschale Erlaubnis für alles ist angreifbar.
Du darfst die Klausel streichen. Streichen heißt: durchstreichen, danebenschreiben, dass du dem nicht zustimmst, und dort deine Unterschrift setzen. Du darfst eine Einwilligung außerdem jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Ein Vermieter, der den Nachweis will, greift dann auf das zurück, was du selbst beilegst: Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung. Wer diese Unterlagen sauber dabei hat, verliert durch das Streichen fast nichts. Wer sie nicht hat, macht es sich schwerer.
Der bessere Weg: die Arbeitgeberbescheinigung
Statt den Anruf zu erlauben, kannst du das Ergebnis selbst liefern. Eine kurze Bescheinigung deines Arbeitgebers auf Firmenpapier reicht in den allermeisten Fällen. Sinnvoll sind darin:
- Seit wann du dort beschäftigt bist
- Ob das Arbeitsverhältnis unbefristet ist
- Ob es ungekündigt ist
- Ob du dich in der Probezeit befindest
- Datum, Unterschrift, Ansprechpartner
Das ist stärker als jeder Anruf, weil es schriftlich ist und weil du bestimmst, was darin steht. Was sonst noch in die Mappe gehört, steht in Welche Unterlagen brauchst du für eine Wohnungsbewerbung? Wer noch in der Probezeit ist, sollte das darin nicht verschweigen — die Probezeit ist kein Ausschlussgrund, ein Verschweigen aber ein Risiko.
Wenn trotzdem angerufen wurde
Dann ist zunächst wichtig: Es ist dein Recht, das verletzt wurde, nicht das deines Arbeitgebers.
- Notiere, was du weißt: wann angerufen wurde, wer angerufen hat, mit wem gesprochen wurde, was gefragt wurde.
- Bitte die Kollegin oder den Vorgesetzten um eine kurze schriftliche Bestätigung des Vorgangs, auch nur per Mail.
- Sprich den Vermieter oder Makler schriftlich darauf an und frage, auf welcher Grundlage die Daten erhoben wurden.
- Verlange Auskunft über die gespeicherten Daten und ihre Löschung.
- Bei Bedarf: Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Die ist für dich kostenfrei.
Ob daraus mehr folgt als eine Löschung — etwa ein Schadensersatzanspruch — hängt vom Einzelfall ab. Das kann nur eine Anwältin, ein Anwalt oder der Mieterverein beurteilen. Wer wofür zuständig ist, klärt Mieterverein, Anwalt oder Verbraucherzentrale.
Der Anruf beim bisherigen Vermieter
Häufiger als der Griff zur Personalabteilung ist der Anruf beim Vorvermieter. Auch der ist ohne deine Einwilligung nicht zulässig. Und auch hier gilt die Gegenrichtung: Dein bisheriger Vermieter darf ohne deine Zustimmung keine Auskunft über dich geben, weder über Mietrückstände noch über Streitigkeiten noch über dein Verhalten im Haus.
Das ist der Grund, warum es die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung überhaupt gibt. Sie ist der zulässige Weg: Du holst dir die Bestätigung selbst, du weißt, was drinsteht, und du entscheidest, ob du sie beilegst. Was sie kann und was nicht, steht in Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Wenn dein Vermieter sie verweigert, hilft Der Vermieter stellt keine Bescheinigung aus weiter.
Wenn du selbst den Kontakt anbietest
Manche Bewerber schreiben von sich aus in die Mappe: „Sie dürfen gerne bei meinem bisherigen Vermieter nachfragen, Kontakt anbei.“ Das ist eine Einwilligung, und sie ist zulässig, weil sie von dir kommt.
Ob sie klug ist, hängt davon ab. Wenn du mit deinem bisherigen Vermieter gut auseinandergegangen bist und das vorher abgesprochen hast, wirkt es souverän. Wenn du nicht weißt, was am anderen Ende gesagt wird, gibst du die Kontrolle aus der Hand. Frag im Zweifel vorher nach, was der bisherige Vermieter sagen würde — und hol dir dann lieber die schriftliche Bescheinigung.
Die ehrliche Einordnung
Ein Anruf beim Arbeitgeber ist in der Praxis selten. Er kostet Zeit, bringt meist nichts, weil ordentliche Personalabteilungen nicht antworten, und er ist rechtlich heikel. Häufiger ist der Anruf beim bisherigen Vermieter. Auch dafür gilt dasselbe: ohne deine Einwilligung nicht zulässig.
Was du dagegen tun kannst, ist unspektakulär und wirkt: Leg die Nachweise von dir aus bei. Wer alles Nötige in der Hand hat, hat keinen Grund, jemanden anzurufen.
Kurz zusammengefasst
- Ohne deine Einwilligung darf niemand bei deinem Arbeitgeber nachfragen.
- Der Arbeitgeber darf ohne deine Zustimmung auch keine Auskunft geben.
- Die Einwilligungsklausel unter dem Formular darfst du streichen und später widerrufen.
- Eine kurze Arbeitgeberbescheinigung ersetzt den Anruf und ist für dich die bessere Lösung.
- Bei einem Verstoß kannst du Auskunft und Löschung verlangen und dich kostenfrei bei der Datenschutzaufsicht beschweren.
Dieser Text stellt allgemeine Regeln dar und richtet sich an alle Leser. Er bewertet keinen Einzelfall und ersetzt keine Prüfung durch eine dafür zugelassene Stelle. Stand: September 2026.
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- Antidiskriminierungsstellen: was sie leisten und was nicht
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- Unzulässige Frage bei der Besichtigung: so reagierst du
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