Unzulässige Frage bei der Besichtigung: so reagierst du
Drei Reaktionen auf Fragen, die dich nichts angehen, ohne dabei die Wohnung zu verlieren. Und warum der Hinweis aufs Gesetz schadet.
Die Besichtigung läuft gut. Ihr steht in der Küche, der Makler ist freundlich, und dann kommt beiläufig: „Und? Planen Sie noch Kinder?“ Zwei Sekunden Stille. In diesen zwei Sekunden entscheidet sich mehr, als den meisten bewusst ist.
Dass solche Fragen unzulässig sind, weiß inzwischen fast jeder. Was fast niemand weiß: wie man darauf reagiert, ohne die Wohnung zu verlieren. Genau darum geht es hier — nicht um die Rechtslage, sondern um die zwei Sekunden danach.

Warum die Frage überhaupt kommt
Ich sage das ungern, aber es ist so: Die wenigsten dieser Fragen sind böse gemeint. Sie kommen aus Gewohnheit, aus Small Talk oder aus einem echten, wenn auch ungeschickt formulierten Interesse.
Hinter „planen Sie Kinder“ steckt meistens die Frage, wie lange du bleiben wirst. Hinter „wo kommen Sie ursprünglich her“ steckt oft nur Neugier. Hinter „was machen Ihre Eltern“ steckt die Frage, ob im Notfall jemand einspringt.
Das entschuldigt nichts. Aber es erklärt, warum die beste Reaktion fast nie die juristische ist. Wer die Frage hinter der Frage beantwortet, nimmt ihr die Wirkung und punktet noch dazu. Welche Fragen erlaubt sind und welche nicht, steht im Detail in Welche Fragen ein Vermieter stellen darf und welche nicht.
Der Reflex, der dir schadet
Der häufigste Fehler ist der Paragraf. „Das dürfen Sie gar nicht fragen.“ Sachlich richtig, praktisch verheerend.
Was auf der anderen Seite ankommt, ist nicht „hier kennt jemand seine Rechte“, sondern „diese Person wird Ärger machen“. Und weil bei sechzig Bewerbern niemand einen Grund braucht, jemanden auszusortieren, fliegst du raus, ohne es je zu erfahren. Das ist unfair, und es ist trotzdem die Realität in jedem Maklerbüro, das ich kenne.
Der zweite Fehler ist das Gegenteil: aus Schreck ehrlich alles erzählen. Danach ärgert man sich, und die Information ist nicht mehr einzufangen.
Drei Reaktionen, die funktionieren
Erstens: umleiten auf das dahinterliegende Interesse. Du beantwortest nicht die Frage, sondern die Sorge. Auf die Kinderfrage: „Wir suchen bewusst etwas, in dem wir lange bleiben können — deshalb auch die Größe.“ Auf die Herkunftsfrage: „Ich wohne seit sieben Jahren in der Stadt und arbeite hier fest.“ Freundlich, warm, komplett unangreifbar.

Zweitens: freundlich nicht beantworten. Ein Satz, ein Lächeln, weiter. „Das lasse ich mal außen vor.“ Oder: „Dazu sage ich nichts, das ist privat.“ Wer das ruhig sagt, wirkt souverän statt abweisend. Entscheidend ist der Tonfall, nicht der Inhalt.
Drittens: nach dem Zweck fragen. „Was ist für Sie an der Stelle wichtig? Dann kann ich es Ihnen gezielt beantworten.“ Das ist die eleganteste Variante, weil sie Interesse zeigt und die Frage gleichzeitig entschärft. Oft kommt dann die eigentliche Sorge zum Vorschein, und die kannst du ausräumen.
Alle drei funktionieren, weil sie den Termin nicht zum Konflikt machen. Und weil sie dich nicht zwingen, etwas preiszugeben.
Der Unterschied zwischen mündlich und im Formular
Mündlich verschwindet eine Frage wieder. Im Formular steht sie schwarz auf weiß, und deine Antwort steht daneben — dauerhaft, kopierbar, weiterleitbar.

Deshalb gilt am Papier eine andere Regel als im Gespräch. Felder, die dich nichts angehen, kannst du frei lassen oder mit einem Strich versehen. Das fällt kaum auf, weil die meisten Formulare ohnehin Felder enthalten, die nicht auf jeden passen. Was du dabei beachten solltest, steht in Familienstand, Kinder, Religion: welche Felder du frei lässt und in Darfst du bei unzulässigen Fragen die Unwahrheit sagen?.
Ein Punkt, der wirklich zählt: Eine Frage nicht zu beantworten ist etwas anderes, als sie falsch zu beantworten. Bei zulässigen Fragen — Einkommen, Zahl der einziehenden Personen, Beschäftigungsverhältnis — kann eine Falschangabe den Mietvertrag später gefährden.
Wann du die Antwort einfach gibst
Nicht jede unzulässige Frage ist es wert, verteidigt zu werden. Manchmal ist die ehrliche Antwort schlicht harmlos und kostet dich nichts. Dann gib sie, wenn du willst, und mach weiter.
Die Abwägung läuft über drei Fragen: Schadet mir die Antwort konkret? Steht sie danach irgendwo geschrieben? Und würde mich das Ausweichen mehr kosten als die Antwort?
Es gibt allerdings eine Grenze, an der ich nicht mehr zu Pragmatismus rate. Wenn eine Frage nicht ungeschickt, sondern abwertend ist — wenn sie auf Herkunft, Religion oder Behinderung zielt und der Ton dazu passt —, ist das kein Small Talk mehr. Dann geht es nicht mehr um die Wohnung.
Was du danach notierst
- Noch im Auto oder am Bahnsteig: Datum, Uhrzeit, Ort, wer anwesend war.
- Den Wortlaut der Frage so genau wie möglich. Nicht sinngemäß, sondern wörtlich, solange es frisch ist.
- Deine Antwort und die Reaktion darauf.
- Wer es mitbekommen hat und wie diese Person erreichbar ist.
- Das Ganze in eine Datei oder Mail an dich selbst, damit es einen Zeitstempel hat.
Das kostet fünf Minuten und ist die Grundlage für alles, was später vielleicht kommt. Wie daraus ein belastbares Indiz wird, steht in Diskriminierung beweisen.
Für die Momente, in denen dir die passende Formulierung fehlt, helfen vorbereitete Sätze mehr als jedes Rechtswissen. Genau solche Formulierungen für Anschreiben, Nachfassen und heikle Fragen liegen den Zusage-Vorlagen bei.
Kurz zusammengefasst
Die juristisch korrekte Antwort ist am Besichtigungstermin selten die kluge. Umleiten auf das Interesse hinter der Frage, freundlich nicht beantworten oder nach dem Zweck fragen — mit diesen drei Reaktionen kommst du durch jede Situation, ohne etwas preiszugeben und ohne den Termin zu sprengen. Im Formular gelten andere Regeln als im Gespräch: Felder freilassen ist erlaubt, falsche Angaben bei zulässigen Fragen sind riskant. Und was auffällig war, notierst du noch am selben Tag. Mehr zu deinen Rechten im Verfahren unter Welche Rechte du als Wohnungsbewerber hast.
Dieser Text erklärt allgemeine Regeln und typische Abläufe am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall und kann das auch nicht. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, wende dich an eine Antidiskriminierungsstelle, einen Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Anwaltskanzlei für Miet- und Zivilrecht.
Du willst das nicht jedes Mal neu bauen?
15 fertige Anschreiben, die Selbstauskunft und alle Checklisten.
Die Zusage-Vorlagen — 19 € Einmalzahlung. Kein Abo. Sofort verfügbar.Das passt dazu
- Zwei Monate Frist: welche Ansprüche dir das AGG gibt
- Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht: so läuft sie ab
- Darf der Vermieter deinen Arbeitgeber anrufen?
- Der Energieausweis: muss er dir gezeigt werden?
- Mieterverein, Anwalt oder Verbraucherzentrale: wer hilft wobei?
- Der Vermieter zieht die Zusage zurück