Welche Fragen ein Vermieter stellen darf und welche nicht
Die Trennlinie zwischen zulässiger und unzulässiger Frage entscheidet darüber, ob eine falsche Antwort folgenlos bleibt oder dich die Wohnung kostet.
Manche Fragen kommen im Formular. Andere kommen zwischen Tür und Angel, während zwanzig Leute durch die Wohnung laufen. Gerade die mündlichen sind die heiklen, weil du keine Zeit zum Nachdenken hast.
Deshalb lohnt es sich, die Trennlinie vorher zu kennen. Nicht um zu diskutieren. Sondern um in der Sekunde zu wissen, wo du stehst.

Der Maßstab: berechtigtes Interesse
Ein Vermieter darf fragen, was er braucht, um zu beurteilen, ob du die Miete zahlen kannst und ob das Mietverhältnis funktioniert. Alles darüber hinaus ist privat. Er darf wissen, ob du zahlen kannst. Er darf nicht wissen, wie du lebst, woran du glaubst oder wen du wählst.
Dieser Maßstab ist keine Erfindung. Er ergibt sich aus dem Datenschutzrecht und aus der Rechtsprechung zu Fragerechten. Die Aufsichtsbehörden haben ihn in ein Stufenmodell übersetzt.
Das Stufenmodell: wann welche Frage
Entscheidend ist nicht nur, ob gefragt werden darf, sondern auch wann.
| Stufe | Was zulässig ist |
|---|---|
| Vor der Besichtigung | Name, Anschrift, Kontaktdaten, Zahl der einziehenden Personen |
| Bei ernsthaftem Interesse auf beiden Seiten | Beruf, Art des Arbeitsverhältnisses, Nettoeinkommen des Haushalts, Haustiere |
| Kurz vor Vertragsschluss | Nachweise zum Einkommen, laufendes Insolvenzverfahren, Räumungstitel wegen Mietrückständen, Bonitätsauskunft |
Wer dir schon in der ersten Mail die Gehaltsabrechnungen abverlangt, fragt zu früh. Das ist kein Grund für Streit, aber ein Grund, die Unterlagen nicht sofort zu schicken. Mehr dazu in Welche Unterlagen brauchst du für eine Wohnungsbewerbung?
Zulässig — hier bist du angreifbar
- Name, Anschrift, Erreichbarkeit
- Beruf und Art des Arbeitsverhältnisses, auch die Probezeit
- Nettoeinkommen des gesamten Haushalts
- Zahl der Personen, die einziehen
- Hunde und Katzen
- Ein laufendes Insolvenzverfahren
- Ein Räumungstitel wegen Mietrückständen
- Ob du gewerblich in der Wohnung arbeiten willst
Unzulässig — hier bist du geschützt
- Religion, Konfession, Weltanschauung
- Herkunft, ethnische Zugehörigkeit, Staatsangehörigkeit als Auswahlkriterium
- Schwangerschaft, Kinderwunsch, Familienplanung
- Partei, politische Einstellung, Gewerkschaft
- Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis
- Krankheiten, Behinderungen, Gesundheitszustand
- Mitgliedschaft in einem Mieterverein
- Heiratsabsichten, Beziehungsstatus, sexuelle Orientierung
- Der Grund für den Auszug aus der jetzigen Wohnung
- Musikinstrumente, Hobbys, Freizeitverhalten
Ein Teil dieser Angaben gehört datenschutzrechtlich zu den besonders geschützten Kategorien. Dazu zählen politische Meinungen, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheitsdaten, das Sexualleben und die ethnische Herkunft. Für diese Daten gelten noch strengere Regeln als für den Rest.
Warum die Trennlinie so wichtig ist
| Art der Frage | Wenn du falsch antwortest |
|---|---|
| Unzulässig | Keine Folgen. Aus einer Frage, die nicht gestellt werden durfte, lässt sich nichts herleiten. |
| Zulässig | Anfechtung des Mietvertrags und fristlose Kündigung kommen in Betracht. |
Das ist kein theoretischer Unterschied. Er entscheidet, ob du in einem Jahr noch in der Wohnung wohnst. Die Einzelheiten stehen in Falsche Angaben in der Selbstauskunft.
Grenzfälle, die oft auftauchen
Warum ziehst du aus? Unzulässig. Die Frage hat keinen Bezug zu deiner Zahlungsfähigkeit. Praktisch lohnt sich eine harmlose, wahre Antwort mehr als ein Schweigen: neuer Job, mehr Platz, kürzerer Weg.
Bist du verheiratet? Die Frage nach dem Familienstand als solchem ist heikel. Zulässig ist dagegen, wer als Mietpartei in den Vertrag soll und wie viele Personen einziehen. Das ist die Frage, die der Vermieter wirklich braucht.
Rauchst du? Umstritten und praktisch ohne Wert. Rauchen in der Wohnung ist vertragsgemäßer Gebrauch, solange nichts beschädigt wird.
Bist du im Mieterverein? Unzulässig, und ein Signal. Wer das fragt, sortiert nach Konfliktbereitschaft.
Bekommst du Bürgergeld? Nach der Art der Einkünfte darf gefragt werden, weil die Zahlungsfähigkeit davon abhängt. Die Ablehnung allein wegen der Quelle ist davon zu trennen.
Fast jede Selbstauskunft, die auf meinem Tisch landet, ist komplett ausgefüllt — auch die Felder, die niemand fragen dürfte. Deshalb fällt ein einzelnes leeres Feld nicht als Trotz auf, sondern gar nicht. Nur wer bei Einkommen und Personenzahl Lücken lässt, wird aussortiert.
Wer außer dem Vermieter fragen darf
Ein Makler, der für den Vermieter tätig wird, darf dieselben Fragen stellen wie der Vermieter selbst. Er hat aber keine weitergehenden Rechte. Vor allem darf er deine Antworten nur für dieses eine Objekt verwenden. Sie für spätere Angebote aufzuheben oder dich ohne deine Einwilligung in eine Interessentenkartei zu übernehmen, ist nicht zulässig.
Eine Hausverwaltung steht rechtlich auf derselben Stufe. Was sich unterscheidet, ist der Ton und der Ablauf, nicht das Fragerecht.
Was mit deinen Antworten danach passieren muss
Wenn du die Wohnung nicht bekommst, fällt der Zweck der Daten weg. Dann müssen die Unterlagen gelöscht oder vernichtet werden. Du darfst nachfragen, welche Daten gespeichert sind, und du darfst die Löschung verlangen. Bei einer ordentlich organisierten Verwaltung ist das Routine und dauert wenige Tage.
Unter vielen Formularen steht außerdem eine Einwilligungsklausel im Kleingedruckten. Damit willigst du manchmal in eine Bonitätsabfrage, in die Speicherung für weitere Angebote oder in eine Rückfrage beim Arbeitgeber ein. Lies diese zwei Zeilen. Du darfst sie streichen: durchstreichen, danebenschreiben, dass du dem nicht zustimmst, und dort unterschreiben. Warum das gerade beim Arbeitgeber wichtig ist, steht in Darf der Vermieter deinen Arbeitgeber anrufen?

Wie du in der Situation reagierst
Bei einer unzulässigen Frage im Gespräch hilft ein ruhiger Satz mehr als eine Belehrung. Etwa: „Dazu sage ich nichts, aber zu meinem Einkommen gern alles.“ Damit lenkst du zurück auf das, was du ohnehin belegen willst. Wenn du den Eindruck hast, dass die Frage der Anfang einer Aussortierung nach einem verbotenen Merkmal ist, notiere sie noch am selben Tag mit Datum und Wortlaut. Warum das der entscheidende Schritt ist, steht in Diskriminierung beweisen.
Kurz zusammengefasst
- Zulässig ist, was mit Zahlungsfähigkeit und Mietverhältnis zu tun hat.
- Auch der Zeitpunkt zählt: Nachweise gehören ans Ende, nicht in die erste Mail.
- Bei unzulässigen Fragen bleibt eine falsche Antwort folgenlos.
- Bei zulässigen Fragen kommen Anfechtung und fristlose Kündigung in Betracht.
Dieser Text stellt allgemeine Regeln dar und richtet sich an alle Leser. Er bewertet keinen Einzelfall und ersetzt keine Prüfung durch eine dafür zugelassene Stelle. Stand: September 2026.
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- Darf der Vermieter nach Vorstrafen oder Insolvenz fragen?
- Das Besichtigungsrecht des Vermieters nach dem Einzug
- Die Wohnfläche ist kleiner als angegeben
- Mittelbare Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe
- Beschwerde über einen Makler: wohin sie wirklich geht
- Mieterverein, Anwalt oder Verbraucherzentrale: wer hilft wobei?