Unterlagen und Vorlagen

Welche Unterlagen brauchst du für eine Wohnungsbewerbung?

Welche Papiere ein Vermieter verlangen darf, welche erst später dran sind und welche du gar nicht herausgeben musst. Mit der Reihenfolge, die in der Praxis funktioniert.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Dreißig Leute im Treppenhaus. Der Makler sagt zum Abschied einen einzigen Satz: „Unterlagen bitte heute noch per Mail.“ Dann bist du draußen und weißt nicht, was „Unterlagen“ eigentlich heißt. Gehaltsnachweise? SCHUFA? Ausweis? Alles zusammen?

Diese Unsicherheit kostet dich Wohnungen. Nicht weil du schlechte Zahlen hast, sondern weil du entweder zu wenig schickst und untergehst oder zu viel schickst und dich unnötig nackig machst. Beides lässt sich vermeiden.

Sortierter Stapel: Welche Unterlagen du für eine Wohnungsbewerbung brauchst, hängt am Zeitpunkt
Drei Zeitpunkte, drei Mengen. Alles auf einmal ist immer falsch.

Warum die Frage schwieriger ist, als sie klingt

Es gibt keine gesetzliche Liste, die sagt: Das sind die Unterlagen für eine Wohnungsbewerbung. Es gibt auf der einen Seite das berechtigte Interesse des Vermieters, zu erfahren, ob du die Miete zahlen kannst. Auf der anderen Seite steht dein Datenschutz. Diese beiden Interessen werden gegeneinander abgewogen.

Die Datenschutzkonferenz, also das Gremium der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden, hat dafür ein Stufenmodell beschrieben. Es ist kein Gesetz, aber es ist der Maßstab, an dem sich Aufsichtsbehörden orientieren. Und es ist die beste Antwort auf die Frage, was wann zulässig ist.

Das Stufenmodell: drei Zeitpunkte, drei Mengen

Zeitpunkt Was zulässig ist
Bei der Besichtigung Name und Kontaktdaten. Mehr nicht.
Bei ernsthaftem Interesse beider Seiten Beruf, Nettoeinkommen, Zahl der einziehenden Personen, Haustiere, laufendes Insolvenzverfahren, Räumungstitel wegen Mietrückständen
Erst nach der Auswahl, kurz vor Vertragsschluss Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, SCHUFA-Auskunft

Lies die dritte Zeile noch einmal. Nachweise gehören nach dem Stufenmodell an das Ende, nicht an den Anfang. Der Vermieter darf sie erst verlangen, wenn du in die engere Wahl gekommen bist.

In der Praxis läuft es oft anders. Viele Anbieter fordern schon mit der ersten Anfrage alles auf einmal. Das ist datenschutzrechtlich angreifbar. Es ändert nur nichts daran, dass du entscheiden musst, wie du damit umgehst.

Die Liste, die in der Praxis verlangt wird

  • Ausgefüllte Mieterselbstauskunft
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • SCHUFA-Auskunft oder ein vergleichbarer Bonitätsnachweis
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters
  • Kopie des Personalausweises
  • Bei Studierenden: Immatrikulationsbescheinigung, oft plus Bürgschaft der Eltern
  • Bei Selbstständigen: Steuerbescheid, BWA oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Bei geförderten Wohnungen: Wohnberechtigungsschein

Diese Liste ist die Realität. Sie ist nicht in jedem Punkt das, was der Vermieter zu diesem Zeitpunkt verlangen dürfte.

Zwei Punkte, bei denen du aufpassen solltest

Die Ausweiskopie. Eine Kopie deines Personalausweises ist in der Bewerbungsphase nach dem Stufenmodell nicht zulässig. Vorzeigen darfst du ihn, damit der Vermieter deine Identität prüfen kann. Eine Kopie zum Behalten ist etwas anderes. Wie du damit umgehst, ohne dass es nach Verweigerung aussieht, steht in Ausweiskopie für die Wohnungsbewerbung.

Die Kontoauszüge. Ein Kontoauszug zeigt deinem künftigen Vermieter, wo du einkaufst, ob du Ratenkredite bedienst, welche Beiträge du zahlst. Das geht ihn nichts an. Wenn du Kontoauszüge herausgibst, schwärze alles außer dem Namen, der Gehaltsgutschrift und dem Datum.

Der Blick von der anderen Seite

Ich sitze auf der Seite, die die Bewerbungen sortiert. Was dort passiert, ist unspektakulär: Es wird nach Vollständigkeit vorsortiert. Wer alles Angeforderte in einer Datei schickt, landet auf dem Stapel, der überhaupt angesehen wird. Wer drei Mails mit Einzelbildern schickt, landet weiter unten. Das hat nichts mit Sympathie zu tun, sondern mit Zeit.

Die Reihenfolge, die funktioniert

  1. Bevor du überhaupt suchst: Selbstauskunft, Einkommensnachweise und SCHUFA vorbereiten. Die SCHUFA-Auskunft dauert. Wenn du sie erst nach der Besichtigung beantragst, bist du zu spät.
  2. Bei der Anfrage: kurzes Anschreiben, Name, Kontakt, Beruf, Haushaltsgröße. Keine Nachweise im ersten Kontakt.
  3. Nach der Besichtigung, noch am selben Tag: die vollständige Mappe als eine einzige PDF-Datei.
  4. Erst wenn es konkret wird: alles, was du zurückhalten wolltest, also Ausweis und Kontoauszüge, nach eigener Abwägung nachreichen.

Punkt 3 ist der, an dem die meisten scheitern. Nicht an den Zahlen. An der Geschwindigkeit. Wie du die Mappe aufbaust, und wie du daraus eine einzige Datei machst, steht in Die Bewerbungsmappe für die Wohnung.

Wartende im Treppenhaus: Die Reihenfolge, die bei den Unterlagen für die Wohnungsbewerbung funktioniert
Erst wenig, dann mehr. Wer alles vorab schickt, verliert die Kontrolle.

Wenn deine Lage nicht dem Standard entspricht

Selbstständig. Statt Gehaltsabrechnungen legst du den letzten Steuerbescheid bei und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Wenn dein Einkommen schwankt, nenne einen Durchschnitt über zwölf Monate und schreibe dazu, worauf er beruht. Das wirkt offener als eine einzelne gute Zahl.

In der Probezeit. Verschweige sie nicht. Lege stattdessen den Arbeitsvertrag bei, aus dem die unbefristete Anstellung hervorgeht. Eine Probezeit mit unbefristetem Vertrag ist etwas anderes als eine befristete Stelle, und das sieht man nur, wenn der Vertrag dabei ist.

Studierend. Immatrikulationsbescheinigung, dazu der Nachweis über BAföG, Stipendium oder Unterstützung der Eltern. Sehr oft wird zusätzlich eine Bürgschaft verlangt. Wie die aussehen sollte, steht in Elternbürgschaft: wie ihr die Haftung begrenzt.

In Rente. Der Rentenbescheid ersetzt die Gehaltsabrechnung. Er ist für den Vermieter sogar angenehmer zu lesen, weil die Zahlung planbar ist.

Mit Wohngeld oder Bürgergeld. Der Bewilligungsbescheid ist der Einkommensnachweis. Wenn das Amt die Miete direkt überweist, schreibe das dazu. Für den Vermieter ist das ein Argument, kein Makel.

Wie du dir das Nachreichen ersparst

Lege dir einen Ordner an, in dem alles liegt, was du immer wieder brauchst. Digital reicht völlig. Darin: Selbstauskunft als bearbeitbare Datei, die drei letzten Gehaltsabrechnungen, SCHUFA, Ausweisscan mit geschwärzten Feldern für den Fall der Fälle, Bescheinigungen.

Einmal im Monat tauschst du die älteste Gehaltsabrechnung gegen die neue. Das dauert zwei Minuten. Dafür bist du bei jeder Besichtigung sofort lieferfähig, statt abends Papiere zu suchen.

Was du nicht beantworten musst

Fragen nach Religion, Herkunft, Schwangerschaft, Kinderwunsch, Parteizugehörigkeit oder Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis sind unzulässig. Sie tauchen trotzdem in Formularen auf. Was du dann tun darfst, steht in Die Mieterselbstauskunft.

Wichtig ist der Unterschied: Bei unzulässigen Fragen bist du geschützt. Bei zulässigen Fragen, also vor allem Einkommen, laufendes Insolvenzverfahren und Räumungstitel wegen Mietrückständen, nicht. Eine Falschangabe dort kann dich die Wohnung später wieder kosten.

Kurz zusammengefasst

  • Es gibt keine Pflichtliste. Es gibt ein Stufenmodell: wenig bei der Besichtigung, mehr bei ernsthaftem Interesse, Nachweise erst nach der Auswahl.
  • Die Praxis verlangt fast immer mehr und früher, als zulässig wäre.
  • Ausweiskopie und ungeschwärzte Kontoauszüge sind die zwei Punkte, bei denen du besonders genau hinsehen solltest.
  • Vorbereitung schlägt Perfektion. Wer am Abend der Besichtigung liefert, ist im Rennen. Wer drei Tage braucht, nicht.
Zum Einordnen

Dieser Text erklärt allgemeine Regeln für alle Leser. Er bewertet nicht deinen einzelnen Fall und ersetzt keine Prüfung durch eine dafür zugelassene Stelle. Stand: 23.09.2026.

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