Führungszeugnis für die Wohnung: darf das verlangt werden?
Warum ein Führungszeugnis nicht in eine Wohnungsbewerbung gehört, welche Frage aus demselben Block trotzdem erlaubt ist und wie du ablehnst, ohne raus zu sein.
In einer Mail stand: „Bitte reichen Sie zur Vollständigkeit noch ein erweitertes Führungszeugnis ein.“ Der Bewerber hat es beantragt, bezahlt, zwei Wochen gewartet und eingeschickt. Bekommen hat er die Wohnung trotzdem nicht.
Das Ärgerliche daran: Er hätte es nie schicken müssen. Und mit dem Einschicken hat er noch etwas anderes getan, das ihm nicht bewusst war — er hat die Messlatte für alle nach ihm höher gelegt.

Die kurze Antwort
Ein Führungszeugnis gehört nicht zu den Unterlagen einer Wohnungsbewerbung. Ein Vermieter hat kein berechtigtes Interesse daran, ob du irgendwann einmal wegen irgendetwas verurteilt worden bist. Für die Frage, ob die Miete pünktlich ankommt, sagt das nichts aus.
Verlangen kann er es trotzdem — niemand hindert ihn daran, es in eine Mail zu schreiben. Du musst es nur nicht liefern. Und in den allermeisten Fällen bricht auch nichts zusammen, wenn du es nicht tust.
Warum Vorstrafen und Miete nichts miteinander zu tun haben
Die Grenze bei allen Fragen im Bewerbungsverfahren verläuft am berechtigten Interesse. Gefragt werden darf, was für dieses konkrete Mietverhältnis gebraucht wird. Das sind im Kern drei Dinge: Kannst du zahlen, wie viele Personen ziehen ein, gab es in der Vergangenheit mietrechtliche Probleme.
Eine Verurteilung wegen einer Verkehrssache, einer Schlägerei vor zwölf Jahren oder einer Steuersache sagt zu keinem dieser drei Punkte etwas. Sie ist damit eine Information, die ein Vermieter nicht braucht — und was er nicht braucht, darf er im Regelfall auch nicht verlangen. Die allgemeine Einordnung steht in Darf der Vermieter nach Vorstrafen oder Insolvenz fragen.
Laufende Verfahren: noch eindeutiger
Manche Bögen fragen nach „laufenden Ermittlungsverfahren“ oder „anhängigen Strafverfahren“. Diese Frage ist noch problematischer als die nach Vorstrafen.
Ein laufendes Verfahren ist keine Feststellung. Es ist ein Verdacht, über den noch niemand entschieden hat. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt jeder als unschuldig. Eine Frage, die dich zwingen würde, einen bloßen Verdacht über dich selbst zu offenbaren, ist im Bewerbungsverfahren um eine Wohnung nicht zu rechtfertigen.
Praktisch heißt das: Strich ins Feld. Fertig.
Wovon ein Führungszeugnis streng zu trennen ist
Hier werden zwei Dinge dauernd verwechselt, und der Unterschied ist wichtig. Es gibt eine Frage aus demselben Block, die tatsächlich zulässig ist.
| Frage | Zulässig | Warum |
|---|---|---|
| Vorstrafen allgemein | nein | kein Bezug zur Miete |
| Laufendes Ermittlungsverfahren | nein | bloßer Verdacht, keine Feststellung |
| Führungszeugnis vorlegen | nein | fasst genau diese unzulässigen Angaben zusammen |
| Räumungstitel wegen Mietrückständen | ja | direkter Bezug zum Mietverhältnis |
| Laufendes Insolvenzverfahren, eidesstattliche Versicherung | ja | betrifft die Zahlungsfähigkeit |
| Mietrückstände beim Vorvermieter | ja | direkter Bezug zum Mietverhältnis |
Merke dir die Trennlinie an einem Satz: Gefragt werden darf nach dem, was mit Geld und Wohnen zu tun hat. Nicht nach dem, was mit Schuld zu tun hat.

Wenn es trotzdem verlangt wird: drei Situationen
- Die Standardmail einer großen Verwaltung. Hier steht das Führungszeugnis manchmal in einer alten Checkliste, ohne dass jemand darüber nachgedacht hat. Eine freundliche Rückfrage löst das fast immer auf.
- Der private Vermieter, der unsicher ist. Er will kein Zeugnis, er will ein gutes Gefühl. Dahinter steckt meistens eine schlechte Erfahrung. Das lässt sich mit anderen Mitteln bedienen.
- Der Vermieter, der darauf besteht. Dann hast du eine echte Entscheidung zu treffen — und die Antwort ist nicht automatisch „abbrechen“. Dazu unten mehr.
Der Satz, mit dem du ablehnst, ohne raus zu sein
Eine Ablehnung, die nur ablehnt, kostet dich die Wohnung. Nicht, weil du im Unrecht wärst, sondern weil daneben zwanzig andere Bewerbungen liegen, die keine Diskussion auslösen. Deshalb funktioniert nur die Variante mit Ersatzangebot.
Ein Führungszeugnis kann ich Ihnen nicht vorlegen, das gehört nicht zu den Unterlagen eines Mietverhältnisses. Was ich Ihnen gern gebe, ist alles, was für die Miete wirklich zählt: die letzten drei Gehaltsabrechnungen, eine aktuelle Bonitätsauskunft, die Bescheinigung meines jetzigen Vermieters über die Mietschuldenfreiheit und meine Selbstauskunft vollständig ausgefüllt. Dazu kann ich Ihnen meinen bisherigen Vermieter als Ansprechpartner nennen.
Diese Antwort ist freundlich, sie ist klar, und sie liefert an derselben Stelle mehr, als gefragt war. Aus meiner Erfahrung beim Sortieren: Danach kommt die Frage nicht noch einmal.
Weitere fertige Formulierungen für solche Momente — auch für die unangenehme Nachfrage beim Termin — stecken in den Zusage-Vorlagen für 19 Euro.

Warum du es auch freiwillig nicht beilegen solltest
Manche denken: Ich habe nichts zu verbergen, dann schicke ich es eben mit. Das klingt vernünftig und ist trotzdem eine schlechte Idee, aus drei Gründen.
- Du gibst mehr preis, als du denkst. Ein Führungszeugnis kann Einträge enthalten, die du längst vergessen hast, und es enthält nichts, was dir hilft. Der bestmögliche Ausgang ist „leer“ — und dafür hat dich niemand genommen.
- Du erzeugst einen Standard. Wer ein Zeugnis schickt, bestätigt dem Vermieter, dass die Forderung normal ist. Beim nächsten Mal steht sie wieder in der Mail, und dann trifft sie jemanden, der sie nicht erfüllen kann.
- Du legst ein Dokument in fremde Hände, das dort nichts zu suchen hat. Es wird kopiert, weitergeleitet und irgendwo abgelegt. Wie lange Bewerberdaten überhaupt gespeichert werden dürfen, steht in Wie lange darf ein Vermieter deine Daten aufbewahren.
Was du tust, wenn wirklich etwas in deiner Vergangenheit liegt
Dann gilt genau dasselbe. Du musst nichts offenlegen, was nicht gefragt werden darf, und du musst auch nicht von dir aus darauf zu sprechen kommen. Die Frage ist unzulässig, und was unzulässig gefragt wird, muss nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Die Einordnung dazu steht in Darfst du bei unzulässigen Fragen die Unwahrheit sagen.
Anders sieht es aus, wenn es um Geld ging und noch offene Forderungen bestehen, die in einer Auskunftei stehen. Das taucht dann in deiner Bonitätsauskunft auf, und dort hilft nur Offenheit plus Erklärung. Das ist aber ein Bonitätsthema und kein Strafthema.
Und wenn der Vermieter stur bleibt?
Dann triff eine nüchterne Entscheidung, keine prinzipielle. Frag dich zwei Dinge.
Erstens: Wie sehr brauchst du gerade diese Wohnung? Wenn die Kündigung läuft und die Alternativen dünn sind, ist ein Prinzipienstreit teuer.
Zweitens: Was sagt dieses Verhalten über die kommenden Jahre? Ein Vermieter, der beim ersten Kontakt Unterlagen verlangt, die ihm nicht zustehen, wird nach dem Einzug eher nicht zurückhaltender. Das ist kein Beweis, aber es ist ein Hinweis, den ich ernst nehmen würde.
Wenn du dich am Ende doch dafür entscheidest: Gib es erst heraus, wenn die Zusage steht, nicht in der Bewerbungsphase. Welche Unterlagen wann dran sind, steht in Ausweis, Gehaltszettel, Bonitätsauskunft: wann ist das zu früh.
Kurz zusammengefasst
- Ein Führungszeugnis gehört nicht in eine Wohnungsbewerbung. Du musst es nicht vorlegen.
- Fragen nach Vorstrafen und laufenden Verfahren sind im Regelfall unzulässig.
- Zulässig sind dagegen Fragen nach Räumungstiteln, Mietrückständen und laufender Insolvenz.
- Nie nur ablehnen: im selben Atemzug die Unterlagen anbieten, die wirklich zählen.
- Auch freiwillig nicht beilegen — du gibst nur preis und gewinnst nichts.
- Wenn du dich am Ende doch dafür entscheidest: erst nach der Zusage, nie in der Bewerbungsphase.
Dieser Text erklärt allgemeine Regeln für alle Leser. Er bewertet nicht deinen einzelnen Fall und ersetzt keine Prüfung durch eine dafür zugelassene Stelle. Stand: 24.09.2026.
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