Darfst du bei unzulässigen Fragen in der Selbstauskunft die Unwahrheit sagen?
Bei manchen Fragen darfst du falsch antworten, ohne dass es Folgen hat. Bei anderen kostet dich genau das die Wohnung. Wo die Grenze verläuft und warum.
Auf dem Bogen steht: „Sind Sie schwanger?“ Du bist es. Und du weißt, dass diese Antwort dich die Wohnung kosten kann.
Die gute Nachricht: Du musst hier nicht die Wahrheit sagen. Die wichtige Nachricht: Das gilt längst nicht für alle Fragen, und die Verwechslung ist teuer.

Warum es ein Recht zur Falschantwort gibt
Eine unzulässige Frage darf gar nicht gestellt werden. Wenn du sie einfach unbeantwortet lässt, verrätst du oft schon durch das Schweigen die Antwort. Wer bei „Schwanger?“ als Einzige das Feld freilässt, hat faktisch geantwortet.
Deshalb ist anerkannt: Bei einer Frage, die der Vermieter nicht stellen durfte, darf die Antwort auch falsch sein. Der Vermieter kann daraus nichts herleiten. Keine Anfechtung des Mietvertrags, keine Kündigung, keinen Schadensersatz. Er hätte die Information nie bekommen dürfen.
Juristisch heißt das: Es fehlt an einer arglistigen Täuschung im Sinne von § 123 BGB, weil kein schützenswertes Interesse an der Antwort besteht.
Die Fragen, bei denen du geschützt bist
- Schwangerschaft und Kinderwunsch
- Religion, Konfession, Weltanschauung
- Herkunft, ethnische Zugehörigkeit
- Parteizugehörigkeit, politische Einstellung, Gewerkschaft
- Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis
- Krankheiten, Behinderungen, Gesundheitszustand
- Mitgliedschaft im Mieterverein
- Sexuelle Orientierung, Heiratsabsichten
- Der Grund für deinen Auszug aus der bisherigen Wohnung
Hier darfst du falsch antworten, leer lassen oder streichen. Alle drei Wege sind folgenlos.
Die Fragen, bei denen du es nicht darfst
Und jetzt der Teil, den viele Ratgeber zu kurz abhandeln. Bei zulässigen Fragen ist eine Falschangabe gefährlich. Sehr gefährlich.
- Nettoeinkommen. Die wichtigste Angabe überhaupt.
- Laufendes Insolvenzverfahren.
- Räumungstitel wegen Mietrückständen.
- Beruf und Art des Arbeitsverhältnisses
- Zahl der einziehenden Personen
- Haustiere, soweit zustimmungsbedürftig
Wer hier falsche Angaben macht, täuscht über etwas, das der Vermieter wissen durfte. Das erfüllt die arglistige Täuschung. Der Vermieter kann den Mietvertrag anfechten und in schweren Fällen fristlos kündigen, auch noch nach dem Einzug. Was dann im Einzelnen passieren kann, steht in Falsche Angaben in der Selbstauskunft.
Unzulässige Frage: falsche Antwort folgenlos. Zulässige Frage: falsche Antwort kann Anfechtung und fristlose Kündigung rechtfertigen. Es gibt keinen Zwischenbereich, in dem ein bisschen Aufrunden beim Einkommen sicher wäre.
Drei Beispiele, damit die Grenze greifbar wird
Beispiel eins. Im Bogen steht die Frage nach der Konfession. Du trägst nichts oder etwas Falsches ein. Später fällt es auf. Ergebnis: nichts. Die Frage war unzulässig, aus der Antwort kann niemand etwas herleiten.
Beispiel zwei. Du bist im dritten Monat schwanger und kreuzt bei der Frage nach einer Schwangerschaft „nein“ an. Nach dem Einzug kommt das Kind. Ergebnis: nichts. Auch diese Frage durfte nicht gestellt werden.
Beispiel drei. Du verdienst 1.900 Euro netto und trägst 2.600 Euro ein, weil die Wohnung sonst rechnerisch nicht passt. Ein Jahr später bleibt eine Miete offen, die Akte wird durchgesehen, der Widerspruch fällt auf. Ergebnis: Das ist eine ganz andere Lage. Die Frage war zulässig, die Angabe war für die Entscheidung wesentlich, und der Vermieter kann anfechten und unter Umständen fristlos kündigen.
Die ersten beiden Beispiele wirken riskanter, sind es aber nicht. Das dritte wirkt harmloser und ist das gefährlichste.
Was das Gleichbehandlungsgesetz damit zu tun hat
Viele der unzulässigen Fragen zielen genau auf die Merkmale, wegen derer niemand benachteiligt werden darf: Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Identität. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt diese Merkmale auch bei der Wohnungsvermietung, mit Ausnahmen etwa für Vermieter mit wenigen Wohnungen.
Daraus folgt für dich zweierlei. Erstens ist die Frage schon deshalb heikel, weil die Antwort gar nicht in die Entscheidung einfließen darf. Zweitens: Wenn du den Eindruck hast, dass du wegen eines solchen Merkmals abgelehnt wurdest, ist das ein eigenes Thema und kein Grund, beim nächsten Bogen mehr preiszugeben.
Der Graubereich, den es wirklich gibt
Ein paar Fragen sind nicht eindeutig einzuordnen.
Musikinstrumente. Als allgemeine Frage eher unzulässig. Wenn es konkret um Lärm in einem hellhörigen Haus geht, kann ein berechtigtes Interesse bestehen.
Rauchen. Umstritten. Rauchen in der Wohnung ist vertragsgemäßer Gebrauch, solange nichts übermäßig beschädigt wird. Die Frage hat deshalb wenig Substanz.
Beabsichtigte Untervermietung. Zulässig, weil sie einen direkten Bezug zum Mietverhältnis hat.
Frühere Wohnadressen. In Maßen zulässig, wenn es um die Nachvollziehbarkeit deiner Mietgeschichte geht.
Im Graubereich ist die praktische Empfehlung einfach: nicht lügen, sondern weglassen oder neutral formulieren. Ein leeres Feld lässt sich nicht als Täuschung auslegen.
Was ich dir stattdessen rate
Die meisten, die mit dem Gedanken spielen, beim Einkommen zu schummeln, tun das aus einem nachvollziehbaren Grund: Sie kommen mit der Faustregel nicht hin, nach der die Kaltmiete höchstens ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen soll.
Dafür gibt es bessere Werkzeuge als eine falsche Zahl:
- Gemeinsames Haushaltseinkommen statt Einzeleinkommen nennen, wenn beide in den Vertrag sollen.
- Belegbare Zusatzeinkünfte mitzählen: Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, regelmäßige Nebentätigkeit.
- Eine Bürgschaft anbieten, begrenzt auf Höhe und Dauer. Wie das aussieht, steht in Die Bürgschaft für die Mietwohnung.
- Ein Anschreiben, das die Lage von selbst erklärt, bevor jemand rechnen muss.
Alle vier Wege halten dich im sicheren Bereich. Eine falsche Einkommenszahl tut das nicht.
Was passiert, wenn dein Bogen und deine Nachweise sich widersprechen
Das ist der häufigste Weg, auf dem eine Falschangabe auffliegt. Du trägst ein Einkommen ein, und zwei Seiten weiter steht eine andere Zahl auf der Gehaltsabrechnung. Niemand muss dafür ermitteln. Es reicht ein Blick.
Deshalb: Fülle den Bogen erst aus, wenn die Nachweise vor dir liegen. Dann stimmen die Zahlen automatisch überein.

Kurz zusammengefasst
- Bei unzulässigen Fragen darfst du falsch antworten. Das ist folgenlos, weil der Vermieter nicht hätte fragen dürfen.
- Bei zulässigen Fragen, vor allem Einkommen, Insolvenzverfahren und Räumungstitel, ist eine Falschangabe ein ernstes Risiko.
- Im Graubereich gilt: weglassen statt lügen.
- Wenn deine Zahlen knapp sind, arbeite mit Haushaltseinkommen, Zusatzeinkünften und einer begrenzten Bürgschaft.
Dieser Text erklärt allgemeine Regeln für alle Leser. Er bewertet nicht deinen einzelnen Fall und ersetzt keine Prüfung durch eine dafür zugelassene Stelle. Stand: 23.09.2026.
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