Unterlagen und Vorlagen

Mieterselbstauskunft ausfüllen: Feld für Feld erklärt

Ein Durchgang durch den typischen Bogen: welche Zahl in welches Feld gehört, wo du genau sein musst und welche Felder du ruhig leer lassen darfst.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Der Bogen ist zweiseitig und sieht harmlos aus. Trotzdem sitzt du zwanzig Minuten daran. Nicht weil die Fragen schwer sind, sondern weil du bei jedem dritten Feld überlegst, ob du dir gerade schadest.

Gehen wir den typischen Bogen einmal durch. Nicht jedes Formular sieht gleich aus, aber die Felder wiederholen sich.

Hände am Formular: Die Mieterselbstauskunft ausfüllen heißt, Block für Block zu entscheiden
Sechs Blöcke. In zweien davon darfst du Felder leer lassen.

Block 1: Wer bist du

Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift, Telefon, E-Mail. Alles zulässig, alles ausfüllen. Das Geburtsdatum dient der Identifizierung, nicht der Altersauswahl.

Familienstand. Heikel. Für die Miete ist es egal, ob du verheiratet bist. Relevant ist nur, wer einzieht und wer mit unterschreibt. Du kannst das Feld leer lassen oder eintragen, wer in den Vertrag soll. Die meisten füllen es aus, und das ist auch kein Drama.

Staatsangehörigkeit. Als Auswahlkriterium unzulässig. Als reine Verwaltungsangabe taucht das Feld trotzdem oft auf. Du darfst es leer lassen.

Block 2: Wer zieht ein

Anzahl der Personen. Zulässig und wichtig. Der Vermieter darf wissen, wie viele Menschen in die Wohnung ziehen, schon wegen der Belegung.

Kinder mit Alter. Die Anzahl ist zulässig. Beim Alter reicht eine grobe Angabe. Namen und Geburtsdaten der Kinder sind in der Bewerbungsphase nicht nötig.

Haustiere. Bei Hund und Katze zulässig, weil die Haltung zustimmungsbedürftig sein kann. Kleintiere in Käfig, Terrarium oder Aquarium dürfen ohnehin gehalten werden, hier ist die Frage ohne praktische Bedeutung.

Wenn du einen Hund hast: schreib ihn hin. Ein verschwiegener Hund, der nach dem Einzug auftaucht, ist ein Streit, den du nicht brauchst. Schreib lieber Rasse, Größe und Alter dazu. Ein alter, kleiner Hund klingt anders als ein unbestimmtes Kreuz im Kästchen.

Block 3: Arbeit und Geld

Beruf und Arbeitgeber. Zulässig. Der Name des Arbeitgebers darf gefragt werden. Eine Nachfrage beim Arbeitgeber ohne deine Einwilligung ist dagegen nicht erlaubt.

Beschäftigt seit. Zulässig und dein Freund, wenn die Zahl groß ist. Steht dort eine kurze Dauer, leg den Arbeitsvertrag bei.

Befristet oder unbefristet, Probezeit. Zulässig. Verschweigen bringt nichts, weil die Gehaltsabrechnung und der Vertrag ohnehin dabei sind.

Monatliches Nettoeinkommen. Das wichtigste Feld auf dem ganzen Bogen. Gefragt ist netto, nicht brutto. Gefragt ist in der Regel das Einkommen aller einziehenden Erwachsenen zusammen, aber viele Bögen haben pro Person eine Spalte.

Rechne ehrlich. Nimm den Durchschnitt der letzten drei Abrechnungen. Zähle regelmäßige Zusatzeinkünfte dazu, wenn du sie belegen kannst: Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, Rente, regelmäßige Nebentätigkeit. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld gehören nicht in den Monatswert, du kannst sie aber danebenschreiben.

Schreibtisch mit Unterlagen: Der Block zu Arbeit und Geld ist beim Ausfüllen der Mieterselbstauskunft der heikelste
Hier muss alles stimmen. Bei zulässigen Fragen gilt die Wahrheitspflicht.
Hier wird es ernst

Das Einkommensfeld ist eine zulässige Frage. Wer hier zu hoch angibt, riskiert später eine Anfechtung des Mietvertrags und eine fristlose Kündigung. Der Unterschied zu unzulässigen Fragen ist erheblich, und er wird oft verwechselt. Was genau passieren kann, steht in Falsche Angaben in der Selbstauskunft.

Block 4: Die Risikofragen

Läuft gegen dich ein Insolvenzverfahren? Zulässig. Gemeint ist ein laufendes Verfahren, nicht eines, das vor Jahren abgeschlossen wurde. Wenn deine Restschuldbefreiung erteilt ist, kannst du das dazuschreiben, es hilft dir.

Gibt es einen Räumungstitel gegen dich wegen Mietrückständen? Zulässig, und zwar bezogen auf Mietrückstände. Nicht zulässig ist eine offene Frage nach jedem Streit mit einem früheren Vermieter.

Eidesstattliche Versicherung, Pfändung, Zwangsvollstreckung. Diese Fragen werden in der Regel als zulässig angesehen, soweit sie deine Zahlungsfähigkeit betreffen.

Diese drei Felder sind unangenehm. Sie sind trotzdem der Bereich, in dem du am wenigsten tricksen solltest. Eine SCHUFA-Auskunft liegt der Bewerbung meistens bei, und ein Widerspruch zwischen Bogen und Auskunft fällt sofort auf.

Block 5: Felder, die du leer lassen darfst

  • Religion oder Konfession
  • Herkunft, ethnische Zugehörigkeit
  • Schwangerschaft, Kinderwunsch, Heiratsabsicht
  • Partei, Gewerkschaft, politische Einstellung
  • Gesundheit, Behinderung, Krankheiten
  • Mitgliedschaft im Mieterverein
  • Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis
  • Grund für den Auszug aus der jetzigen Wohnung
  • Musikinstrumente, sofern nicht nach Lärm im Einzelfall gefragt wird

Diese Felder darfst du streichen oder frei lassen. Du darfst dort auch etwas Unwahres eintragen, ohne dass es Folgen hat. Die Begründung dafür steht in Darfst du bei unzulässigen Fragen die Unwahrheit sagen.

Block 6: Unterschrift und Kleingedrucktes

Unter der Unterschriftszeile steht oft mehr, als du erwartest. Häufig sind es zwei Dinge.

Erstens eine Einwilligung, eine Auskunft bei einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen. Du kannst das streichen und stattdessen selbst eine aktuelle Auskunft beilegen. Das ist für dich sogar besser, weil du dann weißt, was drinsteht.

Zweitens eine Einwilligung, deine Daten für weitere Objekte zu speichern. Auch das kannst du streichen. Dein Bewerbungsverfahren für diese Wohnung wird dadurch nicht ungültig.

Streichen heißt: mit Kugelschreiber durchstreichen, danebenschreiben „gestrichen“ und dein Kürzel dazu. Dann unterschreibst du.

Wenn es kein Formular gibt

Manche Anbieter fragen einfach frei nach Angaben. Dann schreibst du sie selbst. Nutze denselben Aufbau: Person, Haushalt, Beruf, Einkommen, keine offenen Risiken. Eine halbe Seite reicht. Ein Muster dafür ist Teil der Vorlagen, mit denen du nicht bei null anfängst.

Wichtig: Nenne so ein Blatt „Selbstauskunft“, datiere und unterschreibe es. Ein undatiertes Blatt ohne Unterschrift wird oft als unverbindlich behandelt und dann noch einmal angefordert. Was insgesamt in die Mappe gehört, steht in Die Mieterselbstauskunft.

Kurz zusammengefasst

  • Persönliche Daten, Haushalt, Beruf, Einkommen und die Risikofragen füllst du vollständig und genau aus.
  • Das Einkommensfeld ist das gefährlichste. Dort gilt: der echte Durchschnitt, nichts aufgerundet.
  • Religion, Herkunft, Schwangerschaft, Partei, Gesundheit und Vorstrafen ohne Bezug darfst du leer lassen.
  • Das Kleingedruckte unter der Unterschrift kannst du streichen, bevor du unterschreibst.
Zum Einordnen

Dieser Text erklärt allgemeine Regeln für alle Leser. Er bewertet nicht deinen einzelnen Fall und ersetzt keine Prüfung durch eine dafür zugelassene Stelle. Stand: 23.09.2026.

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