Unterlagen und Vorlagen

Musst du die Selbstauskunft des Vermieters überhaupt ausfüllen?

Es gibt keine Pflicht, den Bogen auszufüllen. Trotzdem ist die Antwort nicht einfach nein. Was rechtlich gilt und was praktisch passiert.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

„Ohne ausgefüllte Selbstauskunft keine Besichtigung.“ So steht es in manchen Anzeigen. Und du fragst dich, ob die das dürfen.

Die kurze Antwort: Zwingen kann dich niemand. Aussuchen, an wen vermietet wird, darf der Vermieter aber sehr wohl. Zwischen diesen beiden Sätzen liegt dein ganzer Handlungsspielraum.

Wartende im Treppenhaus: Eine Pflicht zur Selbstauskunft gibt es rechtlich nicht
Keine Rechtspflicht. Aber eine sehr wirksame Auswahlpraxis.

Es gibt keine Rechtspflicht

Kein Gesetz verpflichtet dich, eine Mieterselbstauskunft auszufüllen. Es gibt keine Norm, die sagt: Wer sich um eine Wohnung bewirbt, muss Auskunft geben. Die Selbstauskunft ist ein freiwilliges Formular in einem Verfahren, das vor jedem Vertrag steht.

Umgekehrt gibt es auch keine Pflicht des Vermieters, an dich zu vermieten. Er entscheidet frei, solange er nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt, also nicht wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligt.

Daraus folgt der ganze Punkt: Du darfst schweigen. Es kann dich die Wohnung kosten. Beides ist rechtlich in Ordnung.

Wo trotzdem eine Grenze verläuft

Der Vermieter darf nicht alles fragen, auch wenn du freiwillig antwortest. Das Stufenmodell der Datenschutzkonferenz ordnet die Fragen zeitlich:

Stufe Zulässig
Besichtigung Name, Kontaktdaten
Ernsthaftes Interesse auf beiden Seiten Beruf, Nettoeinkommen, Personenzahl, Haustiere, laufendes Insolvenzverfahren, Räumungstitel wegen Mietrückständen
Nach der Auswahl, vor Vertragsschluss Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, SCHUFA

Wer also schon für einen Besichtigungstermin eine vollständige Selbstauskunft mit Einkommen verlangt, bewegt sich außerhalb dieses Modells. Das ist der Ansatzpunkt, wenn du nicht alles sofort herausgeben willst.

Der Satz, der beides schafft

Du willst nicht als jemand dastehen, der blockt. Du willst nur nicht am ersten Tag alles offenlegen. Dafür brauchst du keinen Streit, sondern einen Satz.

Die Selbstauskunft mit allen Angaben reiche ich sehr gern ein, sobald ich die Wohnung gesehen habe und auf beiden Seiten ernsthaftes Interesse besteht. Vorab finden Sie hier meinen Namen, meine Kontaktdaten, meinen Beruf und die Zahl der einziehenden Personen.

Das ist kein Nein. Das ist ein Ja mit Zeitpunkt. In der Praxis reicht das fast immer, weil es genau das anbietet, was der Anbieter an diesem Punkt braucht.

Was ich beim Sortieren sehe

Bewerbungen fallen selten wegen einzelner leerer Felder raus. Sie fallen raus, weil etwas Wichtiges fehlt oder weil die Antwort drei Tage zu spät kommt. Wer zügig liefert und bei den zulässigen Fragen vollständig ist, hat mit ein paar gestrichenen Feldern kein Problem.

Wenn wirklich gar nichts ohne Bogen geht

Dann hast du drei Möglichkeiten.

  1. Ausfüllen, aber nur die zulässigen Felder. Der übliche Weg. Unzulässige Felder streichst du durch. Welche das sind, steht in Die Mieterselbstauskunft.
  2. Eigene Fassung beilegen. Du schreibst selbst eine Seite mit allen zulässigen Angaben und legst den Bogen nicht aus, sondern deine Version bei. Das wirkt engagiert, nicht sperrig.
  3. Verzichten. Wenn ein Anbieter auf Religion oder Kinderwunsch besteht, sagt das etwas über die spätere Zusammenarbeit. Manchmal ist das die nützlichste Information des ganzen Abends.

Makler oder privater Vermieter: macht das einen Unterschied?

Rechtlich nicht. Ein Makler, der für den Vermieter arbeitet, darf genau das fragen, was der Vermieter fragen dürfte. Nicht mehr.

Praktisch gibt es einen Unterschied. Makler und größere Verwaltungen arbeiten mit festen Abläufen und festen Formularen. Dort fällt ein gestrichenes Feld weniger auf, weil ohnehin nach Vollständigkeit der Kernangaben sortiert wird. Bei privaten Vermietern entscheidet dagegen häufiger das Bauchgefühl. Dort lohnt ein kurzer erklärender Satz zu einem leeren Feld mehr als bei einer Verwaltung.

Ein Punkt gilt für beide: Der Makler darf deine Daten nur für dieses Objekt nutzen. Er darf sie nicht ohne deine Einwilligung für weitere Angebote speichern. Steht so eine Einwilligung unter der Unterschriftszeile, kannst du sie streichen.

Was wirklich passiert, wenn du nichts ausfüllst

Kein Abmahnschreiben, keine Nachteile, keine schwarze Liste. Es passiert schlicht: nichts. Du bekommst keine Antwort mehr.

Das ist die ehrliche Auskunft. In einem Markt mit achtzig Bewerbungen pro Wohnung wird niemand nachfragen, warum ein Bogen leer ist. Es wird der nächste genommen.

Deshalb ist die Frage „muss ich?“ in der Praxis weniger wichtig als die Frage „wie viel, wann?“. Und darauf gibt das Stufenmodell eine brauchbare Antwort: wenig am Anfang, vollständig, sobald es ernst wird.

Und wenn du bei einer unzulässigen Frage nicht die Wahrheit sagst?

Dann passiert nichts. Bei unzulässigen Fragen hast du ein Recht zur Falschantwort. Der Vermieter kann daraus weder eine Anfechtung noch eine Kündigung herleiten, denn er hätte die Frage gar nicht stellen dürfen.

Bei zulässigen Fragen ist das anders, und zwar deutlich. Vor allem beim Einkommen, beim laufenden Insolvenzverfahren und beim Räumungstitel wegen Mietrückständen. Dort rechtfertigt eine Falschangabe die Anfechtung des Vertrags und eine fristlose Kündigung. Diesen Unterschied erklärt Darfst du bei unzulässigen Fragen die Unwahrheit sagen im Detail.

Was mit dem Bogen danach passiert

Bekommst du die Wohnung nicht, dürfen deine Daten nicht einfach liegen bleiben. Sie müssen gelöscht oder vernichtet werden, sobald sie für das Verfahren nicht mehr gebraucht werden. Du darfst nach Artikel 15 DSGVO Auskunft verlangen, was gespeichert ist, und nach Artikel 17 DSGVO die Löschung.

Eine freundliche Mail reicht dafür. Bei größeren Verwaltungen ist das Alltag, bei privaten Vermietern führt die Nachfrage oft erst dazu, dass überhaupt jemand daran denkt.

Papierstreifen im Schredder: Was nach der Auswahl mit dem Bogen passiert, wenn keine Pflicht zur Selbstauskunft besteht
Der Bogen der Abgelehnten muss vernichtet werden. Frag ruhig nach.

Kurz zusammengefasst

  • Es gibt keine Pflicht, die Selbstauskunft auszufüllen. Es gibt aber auch keine Pflicht, an dich zu vermieten.
  • Nach dem Stufenmodell darf vor der Besichtigung nur nach Name und Kontakt gefragt werden.
  • Ein Ja mit Zeitpunkt wirkt besser als ein Nein. Biete die vollständigen Angaben für den Moment an, in dem es ernst wird.
  • Unzulässige Felder streichen ist unproblematisch. Bei den zulässigen Fragen musst du sauber bleiben.
Zum Einordnen

Dieser Text erklärt allgemeine Regeln für alle Leser. Er bewertet nicht deinen einzelnen Fall und ersetzt keine Prüfung durch eine dafür zugelassene Stelle. Stand: 23.09.2026.

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