Unterlagen und Vorlagen

Die Mieterselbstauskunft: was du ausfüllen musst und was nicht

Welche Fragen ein Vermieter stellen darf, welche er nicht stellen darf und was der Unterschied für dich praktisch bedeutet.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Der Bogen liegt vor dir. Zwei Seiten, kleine Kästchen, und irgendwo zwischen Beruf und Nettoeinkommen steht plötzlich die Frage nach einer Schwangerschaft. Du stutzt. Und füllst sie aus, weil du die Wohnung willst.

Musst du nicht. Und du solltest es auch nicht. Aber du musst wissen, wo die Grenze verläuft, denn auf der anderen Seite dieser Grenze wird es für dich gefährlich.

Ausdruck mit abgedeckten Zeilen: Die Mieterselbstauskunft musst du nicht vollständig ausfüllen
Zulässige Fragen beantwortest du. Unzulässige gehen niemanden etwas an.

Was die Selbstauskunft eigentlich ist

Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, den der Vermieter dir vorlegt. Sie ist kein gesetzlich geregeltes Dokument. Es gibt keine Pflichtfelder, die der Gesetzgeber vorgeschrieben hätte. Es gibt nur Fragen, die zulässig sind, und Fragen, die es nicht sind.

Der Maßstab ist das berechtigte Interesse des Vermieters. Er darf wissen wollen, ob du die Miete zahlen kannst. Er darf nicht wissen wollen, wie du lebst, woran du glaubst oder wen du wählst.

Zulässig: die Fragen zur Zahlungsfähigkeit

Nach dem Stufenmodell der Datenschutzkonferenz sind bei ernsthaftem Interesse auf beiden Seiten diese Fragen zulässig:

  • Name, Anschrift, Kontaktdaten
  • Beruf und Art des Arbeitsverhältnisses
  • Nettoeinkommen des Haushalts
  • Zahl der Personen, die einziehen
  • Haustiere
  • Ein laufendes Insolvenzverfahren
  • Ein Räumungstitel wegen Mietrückständen aus den letzten Jahren

Diese Liste ist wichtig für dich. Bei diesen Fragen bist du nicht geschützt. Wer hier falsche Angaben macht, riskiert später die Wohnung. Mehr dazu in Falsche Angaben in der Selbstauskunft.

Unzulässig: die Fragen, die niemanden etwas angehen

  • Religion und Konfession
  • Herkunft, Staatsangehörigkeit als Auswahlkriterium, ethnische Zugehörigkeit
  • Schwangerschaft und Kinderwunsch
  • Parteizugehörigkeit, politische Einstellung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft
  • Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis
  • Krankheiten, Behinderungen, Gesundheitszustand
  • Mitgliedschaft im Mieterverein
  • Heiratsabsichten, sexuelle Orientierung
  • Der Grund für den Auszug aus der jetzigen Wohnung

Bei diesen Fragen hast du ein Recht zur Falschantwort, ohne dass es Folgen hat. Warum das so ist und wie du damit klug umgehst, steht in Darfst du bei unzulässigen Fragen die Unwahrheit sagen.

Die Grenze ist der ganze Punkt

Merke dir diesen Unterschied, er ist der wichtigste in diesem ganzen Thema:

Art der Frage Wenn du falsch antwortest
Unzulässige Frage (Religion, Herkunft, Schwangerschaft, Partei, Vorstrafen ohne Bezug) Keine Folgen. Der Vermieter kann daraus nichts herleiten.
Zulässige Frage (vor allem Einkommen, Insolvenzverfahren, Räumungstitel wegen Mietrückständen) Der Vermieter kann den Vertrag anfechten und fristlos kündigen.

Das ist kein theoretischer Unterschied. Er entscheidet darüber, ob du in einem Jahr noch in der Wohnung sitzt.

Felder, bei denen viele stolpern

Nettoeinkommen. Gefragt ist das Haushaltseinkommen, nicht dein Bruttolohn. Rechne Kindergeld, Unterhalt und regelmäßiges Zusatzeinkommen mit ein, wenn du sie belegen kannst. Runde nicht großzügig auf. Die Gehaltsabrechnung kommt eine Seite später.

Arbeitgeber und Beschäftigungsdauer. Zulässig. Eine lange Beschäftigungsdauer hilft dir. In der Probezeit zu sein ist kein Ausschlussgrund, du solltest es aber nicht verschweigen.

Haustiere. Zulässig bei Hunden und Katzen. Bei Kleintieren in Käfig oder Aquarium ist die Frage ohne Belang, weil die Haltung ohnehin erlaubt ist.

Räumungstitel. Gefragt werden darf nach einem Räumungstitel wegen Mietrückständen. Nicht nach jedem Streit mit einem früheren Vermieter.

Feld für Feld gehe ich das in Mieterselbstauskunft ausfüllen durch.

Aus der Praxis

Ich sehe beim Sortieren fast nie eine Selbstauskunft, in der ein Feld leer gelassen wurde. Fast alle füllen alles aus, auch das, was nicht gefragt werden dürfte. Das ist verständlich. Es heißt aber auch: Wer ein unzulässiges Feld leer lässt und sonst vollständig ist, fällt kaum auf.

Wer die Auskunft überhaupt verlangen darf

Der Vermieter darf fragen. Ein Makler, der für ihn tätig ist, ebenfalls. Der Makler darf die Daten allerdings nur für dieses eine Objekt verwenden. Er darf sie nicht für spätere Objekte aufheben und dich auch nicht ohne deine Einwilligung in eine Interessentenkartei aufnehmen.

Wenn du einen Bogen unterschreibst, steht darunter oft eine Einwilligungsklausel. Lies die zwei Zeilen. Manchmal willigst du damit in eine Bonitätsabfrage bei einer Auskunftei ein oder in die Speicherung für weitere Angebote. Beides darfst du streichen, bevor du unterschreibst. Streichen heißt: durchstreichen und danebenschreiben, dass du dem nicht zustimmst.

Gruppe in einer leeren Wohnung: Wer die Mieterselbstauskunft überhaupt verlangen darf
Nur wer vermietet oder dafür beauftragt ist. Sonst niemand.

Die Selbstauskunft und der Mietvertrag

Häufig wird die Selbstauskunft später zum Bestandteil des Mietvertrags erklärt. Dann steht im Vertrag ein Satz wie: Die Angaben der Selbstauskunft sind Vertragsgrundlage.

Das ist zulässig und es erhöht das Gewicht deiner Angaben. Für dich heißt das praktisch: Was du dort schreibst, sollte auch dann noch stimmen, wenn jemand ein Jahr später nachsieht. Vor allem beim Einkommen. Wenn sich zwischen Selbstauskunft und Vertragsunterschrift etwas Wesentliches ändert, sag es von dir aus. Ein offener Hinweis kostet dich vielleicht die Wohnung. Ein später entdecktes Verschweigen kostet dich die Wohnung und den Ärger dazu.

Musst du sie überhaupt ausfüllen?

Eine Pflicht gibt es nicht. Der Vermieter kann dich nicht zwingen. Er kann aber frei entscheiden, an wen er vermietet. Wer gar nichts ausfüllt, bekommt in einem angespannten Markt selten den Zuschlag. Die ausführliche Antwort steht in Musst du die Selbstauskunft überhaupt ausfüllen.

Was mit deinen Daten danach passiert

Wer die Wohnung nicht bekommt, dessen Unterlagen müssen gelöscht oder vernichtet werden, sobald sie nicht mehr gebraucht werden. Du darfst danach fragen. Du darfst auch verlangen, dass dir mitgeteilt wird, welche Daten gespeichert sind. Das ergibt sich aus Artikel 15 und 17 DSGVO.

In der Praxis bekommst du bei einer freundlichen Nachfrage meist eine Bestätigung. Bei einer Verwaltung mit ordentlicher Organisation ist das Routine.

Kurz zusammengefasst

  • Die Selbstauskunft ist ein Formular des Vermieters, kein gesetzliches Dokument.
  • Zulässig sind die Fragen zur Zahlungsfähigkeit: Beruf, Nettoeinkommen, Personenzahl, Haustiere, laufende Insolvenz, Räumungstitel wegen Mietrückständen.
  • Unzulässig sind Fragen zu Religion, Herkunft, Schwangerschaft, Kinderwunsch, Partei, Gesundheit und Vorstrafen ohne Bezug.
  • Bei unzulässigen Fragen bist du geschützt. Bei zulässigen nicht. Diesen Unterschied musst du kennen.
Zum Einordnen

Dieser Text erklärt allgemeine Regeln für alle Leser. Er bewertet nicht deinen einzelnen Fall und ersetzt keine Prüfung durch eine dafür zugelassene Stelle. Stand: 23.09.2026.

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