Unterlagen und Vorlagen

Arbeitgeber und Position in der Selbstauskunft angeben

Was in die Zeilen zu Arbeitgeber, Position und Befristung gehört, welchen Nachweis du beilegst und warum du die Telefonnummer der Firma zurückhalten darfst.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

„Arbeitgeber“, „Position“, „beschäftigt seit“, „befristet bis“ — vier Zeilen, die harmlos aussehen. Und trotzdem sind sie in fast jeder Selbstauskunft die Stelle, an der sich entscheidet, ob deine Bewerbung ernst genommen wird.

Denn hier steht nicht nur, wo du arbeitest. Hier steht, wie wahrscheinlich es ist, dass in zwei Jahren immer noch Geld ankommt. Genau so wird es auf der anderen Seite des Schreibtischs gelesen.

Hände am Laptop tragen Arbeitgeber und Position in die Selbstauskunft für die Wohnungsbewerbung ein
Vier Zeilen, aus denen ein Vermieter die nächsten zwei Jahre hochrechnet.

Warum diese Frage erlaubt ist

Die Frage nach Beruf und Arbeitgeber gehört zu den zulässigen. Sie hat einen direkten Bezug zur Miete: Ein Arbeitsverhältnis ist die Quelle des Geldes, aus dem die Miete kommt. Deshalb darf danach gefragt werden, und deshalb solltest du sie auch beantworten.

Das gilt für den Namen des Arbeitgebers, für deine Position und für die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Es gilt auch für die Frage, ob dein Vertrag befristet ist. All das sind Angaben zur Zahlungsfähigkeit, und die darf ein Vermieter prüfen.

Wo die allgemeine Grenze zwischen zulässigen und unzulässigen Fragen verläuft, steht in Welche Fragen ein Vermieter stellen darf.

Was du in die vier Zeilen schreibst

Schreib den vollständigen Firmennamen, nicht die Abkürzung. „Städtisches Klinikum, Abteilung Radiologie“ sagt mehr als „Klinikum“. Bei kleinen Firmen, die niemand kennt, hilft ein Halbsatz zur Branche: „Meier GmbH, Sanitärbetrieb, 14 Mitarbeiter“.

Bei der Position gilt dasselbe. „Sachbearbeiterin“ ist blass. „Sachbearbeiterin Buchhaltung, unbefristet“ ist eine Aussage. Das Wort unbefristet ist an dieser Stelle das wertvollste Wort des ganzen Bogens — wenn es stimmt.

Bei „beschäftigt seit“ schreibst du Monat und Jahr. Eine lange Betriebszugehörigkeit ist ein Argument, das du nicht verschenken solltest. Wer seit acht Jahren am selben Ort arbeitet, hat damit ein stärkeres Signal als mancher mit höherem Gehalt.

Wie ein Sortierer diese Zeilen liest

Ich sehe mir bei jeder Bewerbung dieselbe Kombination an: Einkommen, Dauer, Befristung. Aus diesen drei Angaben entsteht in Sekunden ein Bild.

  • Unbefristet, über die Probezeit hinaus, mehr als zwei Jahre dabei. Keine Rückfrage. Weiter zum nächsten Punkt.
  • Unbefristet, aber erst seit zwei Monaten. Rückfrage: Probezeit? Dazu will ich etwas lesen, bevor ich nachfragen muss.
  • Befristet. Ich schaue auf das Enddatum und vergleiche es mit der Mietdauer, die realistisch ist. Steht dort ein Datum in wenigen Monaten, will ich wissen, was danach kommt.
  • Feld leer oder „wechselnd“. Das ist die schlechteste Variante. Es klingt nach einem Problem, das verschwiegen wird — selbst wenn gar keines da ist.

Die wichtigste Erkenntnis daraus: Nicht die schwache Lage kostet die Wohnung, sondern die unbeantwortete Frage. Eine Lücke im Formular wird von der lesenden Person gefüllt, und sie füllt sie selten zu deinen Gunsten.

Zwei Stapel Bewerbungen auf dem Schreibtisch: Arbeitgeber und Befristung entscheiden über den Stapel
Nicht die schwache Lage kostet die Wohnung, sondern die unbeantwortete Frage.

Probezeit und Befristung: die Zeile darunter entscheidet

Wer in der Probezeit ist, hat zwei Möglichkeiten. Entweder das Feld möglichst unauffällig halten und hoffen — das geht fast immer schief. Oder die Sache in einem Satz selbst ansprechen und ihr damit die Schärfe nehmen.

Ein Beispiel, das du anpassen kannst: „Unbefristetes Arbeitsverhältnis seit dem 1. des Vormonats, Probezeit bis Ende des dritten Monats. Der Arbeitsvertrag liegt bei, eine Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis ebenfalls.“

Bei einer Befristung nennst du das Enddatum und dazu einen Satz, was dann passiert: Verlängerungsaussicht, Übernahmegespräch, Anschlussvertrag, Branchenlage. Alles davon darf ehrlich unsicher klingen. Es darf nur nicht fehlen. Mehr dazu in Wohnung mieten in der Probezeit oder mit befristetem Vertrag.

Muss der Arbeitgeber mit Telefonnummer genannt werden?

Viele Formulare haben ein Feld für die Telefonnummer der Personalabteilung oder des Vorgesetzten. Das ist die Stelle, an der du innehalten solltest.

Der Name des Arbeitgebers ist eine zulässige Angabe. Ein Anruf dort ist etwas anderes. Er würde deinem Umfeld verraten, dass du umziehst, und er gibt Daten an Dritte weiter. Ohne deine Einwilligung ist er heikel, und diese Einwilligung willst du in einer frühen Phase nicht geben. Die Einordnung dazu steht in Darf der Vermieter deinen Arbeitgeber anrufen.

Praktisch: Trag die Kontaktdaten nicht ein, sondern schreib in das Feld einen Satz. „Kontaktdaten des Arbeitgebers reiche ich nach, sobald wir konkret werden — als Nachweis liegen Arbeitsvertrag und drei Abrechnungen bei.“ Damit lehnst du nichts ab. Du verschiebst nur den Zeitpunkt, und zwar mit einer Begründung, die jeder versteht.

Welche Nachweise wirklich dazugehören

Die Angabe im Formular ist eine Behauptung. Erst der Beleg macht daraus ein Argument. Diese Kombination ist die übliche:

Angabe im Bogen Passender Nachweis Was du schwärzt
Arbeitgeber und Position Arbeitsvertrag, Seite 1, oder Arbeitgeberbescheinigung Gehaltsdetails, Sonderregelungen, Personalnummer
Beschäftigt seit Arbeitsvertrag oder Bescheinigung mit Eintrittsdatum —
Nettoeinkommen die letzten drei Gehaltsabrechnungen Sozialversicherungsnummer, Konfession, Pfändungen, Kontonummer
Unbefristet ein Satz aus dem Vertrag oder der Bescheinigung —

Den kompletten Arbeitsvertrag musst du nicht beilegen. Er enthält Dinge, die niemanden etwas angehen: Urlaubstage, Boni, Kündigungsfristen, Nebentätigkeiten. Die erste Seite mit Name, Arbeitgeber, Position, Eintrittsdatum und Befristung reicht in aller Regel. Was in der Abrechnung selbst unkenntlich gemacht werden darf, steht in Was darfst du in der Gehaltsabrechnung schwärzen.

Wenn du diesen Teil deiner Mappe einmal komplett aufsetzen willst, inklusive der Formulierungen für Probezeit und Befristung, findest du die fertigen Bausteine in den Zusage-Vorlagen für 19 Euro.

Gestapelte Nachweise zum Arbeitgeber: Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen für die Selbstauskunft
Die Angabe ist eine Behauptung. Erst der Beleg macht ein Argument daraus.

Sonderfälle, die häufiger vorkommen als gedacht

  • Zwei Jobs. Beide eintragen, beide belegen. Zwei Einkommen sind kein Makel, sondern eine zweite Stütze.
  • Zeitarbeit. Nenne die Zeitarbeitsfirma als Arbeitgeber und den Einsatzbetrieb dazu. Wer das verschweigt, wirkt später unehrlich, wenn es auffliegt.
  • Elternzeit. Das Arbeitsverhältnis läuft weiter. Schreib genau das hin, mit dem Datum der geplanten Rückkehr, und leg die Bescheinigung der Elterngeldstelle dazu.
  • Gekündigt, neuer Job steht schon fest. Neuen Arbeitgeber eintragen, Arbeitsvertrag beilegen, altes Verhältnis in einem Halbsatz erwähnen. Die Abrechnungen des neuen Arbeitgebers reichst du nach, sobald die erste vorliegt.
  • Selbstständig. Statt Arbeitgeber trägst du die Tätigkeit ein, und die Nachweise sehen anders aus. Das ist ein eigenes Thema.
  • Rente oder Bürgergeld. Auch das gehört in die Zeile. Ein Bescheid ist ein regelmäßiger Zahlungseingang und wird als solcher gelesen.

Der Fehler, der am meisten kostet

Angaben schönen. Eine Position aufwerten, einen befristeten Vertrag als unbefristet eintragen, ein Eintrittsdatum nach vorn schieben.

Das fliegt öfter auf, als man denkt, weil Arbeitsvertrag und Abrechnungen mitgeschickt werden und sich widersprechen. Und es hat Folgen, die weit über die Absage hinausgehen: Eine bewusst falsche Angabe zu einer zulässigen Frage kann eine Anfechtung oder eine Kündigung des Mietvertrags nach sich ziehen — auch noch Monate nach dem Einzug. Was dann passiert, steht in Falsche Angaben in der Selbstauskunft.

Der ehrliche Weg ist hier auch der stärkere. Eine schwache Lage mit einer klaren Erklärung schlägt eine geschönte Lage ohne Erklärung — jedes Mal.

Kurz zusammengefasst

  • Arbeitgeber, Position, Dauer und Befristung dürfen gefragt werden und du beantwortest sie vollständig.
  • Vollständiger Firmenname, klare Positionsbezeichnung, Monat und Jahr des Eintritts.
  • Probezeit oder Befristung selbst ansprechen und in einem Satz einordnen, statt sie klein zu halten.
  • Kontaktdaten des Arbeitgebers musst du in der frühen Phase nicht herausgeben — nachreichen, wenn es konkret wird.
  • Vom Arbeitsvertrag reicht die erste Seite; Gehaltsdetails und Personalnummer schwärzt du.
  • Nichts schönen. Der Widerspruch zu den Anlagen fällt auf und wiegt schwerer als jede Schwäche.
Zum Einordnen

Dieser Text erklärt allgemeine Regeln für alle Leser. Er bewertet nicht deinen einzelnen Fall und ersetzt keine Prüfung durch eine dafür zugelassene Stelle. Stand: 24.09.2026.

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