Wohnung mieten in der Probezeit oder mit befristetem Vertrag
Neuer Job, neue Stadt, neue Wohnung — und plötzlich ist die Probezeit ein Thema. Warum Vermieter zögern, was tatsächlich hilft und was du über befristete Mietverträge wissen solltest.
Du hast die Stelle bekommen. Du sollst in sechs Wochen anfangen, in einer Stadt, in der du noch keine Wohnung hast. Und beim ersten Besichtigungstermin fällt der Halbsatz: „ach, noch in der Probezeit“.
Dieser Satz ist keine Absage. Er ist eine Frage, die du beantworten kannst, wenn du weißt, was dahintersteckt.

Warum Vermieter an dieser Stelle zögern
Es geht nicht um Misstrauen. Es geht um eine einzige Zahl: die Kündigungsfrist.
In der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis mit sehr kurzer Frist enden, von beiden Seiten. Aus Vermietersicht heißt das: Das Einkommen, das er gerade auf dem Papier sieht, kann in wenigen Wochen weg sein. Der Mietvertrag läuft dann aber weiter.
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist es ähnlich, nur mit einem Datum statt einer Frist. Läuft der Arbeitsvertrag in einem Jahr aus, steht die Frage im Raum, wovon danach die Miete bezahlt wird.
Wenn du das verstehst, weißt du auch, worauf deine Antwort zielen muss: auf Sicherheit über die kritische Zeit hinweg.
Was tatsächlich hilft
- Den Arbeitsvertrag beilegen. Klingt banal, wird aber oft vergessen. Er zeigt Gehalt, Beginn, Art des Vertrags. Ohne ihn bleibt alles Behauptung. Gehaltsangaben zu Dritten oder interne Klauseln darfst du abdecken, Beginn, Art und Vergütung sollten lesbar bleiben.
- Zeigen, was vorher war. Der stärkste Punkt, den fast alle unterschätzen. Wer vorher fünf Jahre in derselben Branche gearbeitet hat, ist kein Risiko, sondern jemand, der den Arbeitgeber gewechselt hat. Leg die alten Abrechnungen dazu.
- Eine Bürgschaft mitbringen. Das wirksamste einzelne Mittel. Sie deckt genau die Zeit ab, die der Vermieter fürchtet. Der Bürge wird mitgeprüft und braucht eigenes Einkommen und eine saubere Auskunft.
- Rücklagen nachweisen. Wer mehrere Monatsmieten verfügbar hat und das zeigt, beantwortet die Frage „und wenn es nicht klappt“ von selbst.
- Nach einer Bescheinigung fragen. Manche Arbeitgeber stellen eine kurze Bestätigung aus, dass eine Übernahme beabsichtigt ist. Verbindlich ist so etwas nicht, aber es wirkt, weil es aus einer unabhängigen Quelle kommt.
- Es selbst ansprechen. Ein Satz im Anschreiben nimmt dem Thema die Spannung: neue Stelle seit wann, davor wie lange wo, Unterlagen für beides liegen bei.
Die Probezeit verschweigen und hoffen, dass niemand aufs Eintrittsdatum schaut. Das Datum steht auf der Abrechnung und im Arbeitsvertrag. Wenn ich es selbst entdecke, ist es plötzlich ein Thema. Wenn du es selbst nennst, ist es eine Randnotiz.
Wenn du noch gar keine Abrechnung hast
Ganz normal, wenn du den Job gerade erst angetreten hast oder erst anfängst.
Dann tritt der Arbeitsvertrag an die Stelle der Abrechnungen, ergänzt um eine Bescheinigung des Arbeitgebers und die Nachweise aus deiner vorherigen Stelle. Wie viele Abrechnungen sonst üblich sind, steht unter wie viele Gehaltsabrechnungen der Vermieter sehen will.
Ein Praxistipp: Frag die Personalabteilung gleich am ersten Tag nach einer Beschäftigungsbescheinigung. Später dauert es oft länger, und du hast sie dann, wenn du sie brauchst.
Zeitarbeit, Werkverträge, Projektarbeit
Hier gilt dieselbe Logik, nur verschärft. Was zählt, ist nicht der einzelne Vertrag, sondern die Kette.
Wer seit Jahren über wechselnde Projekte durchgehend Einkommen hat, kann das zeigen: Abrechnungen über einen längeren Zeitraum, Steuerbescheide, eine lückenlose Reihe.
Genau darauf achte ich in solchen Fällen. Nicht auf den aktuellen Vertrag, sondern darauf, ob in den letzten Jahren jeden Monat Geld kam. Wenn ja, ist die Befristung ein Formalie, kein Risiko.
Ein Punkt, den viele nicht kennen: der befristete Mietvertrag
Manchmal kommt an dieser Stelle ein Angebot: „Wir machen den Mietvertrag erst mal befristet, dann sehen wir weiter.“
Das klingt entgegenkommend, ist aber rechtlich etwas ganz anderes, als die meisten denken. Ein Wohnraummietvertrag kann nicht einfach so befristet werden. Zulässig ist eine Befristung nur aus bestimmten Gründen, die mit dem künftigen Gebrauch der Wohnung zu tun haben — etwa weil der Vermieter sie später selbst nutzen will, weil umfangreich gebaut werden soll oder weil sie einem Beschäftigten überlassen werden soll.
Der Grund muss bei Vertragsschluss schriftlich genannt werden. Fehlt ein zulässiger Grund, gilt das Mietverhältnis in aller Regel als unbefristet.
„Weil der Mieter noch in der Probezeit ist“ gehört nicht zu diesen Gründen. Das ist kein Grund, der die Wohnung betrifft, sondern einer, der dich betrifft.
Lass dir eine solche Klausel im Zweifel vor der Unterschrift von einer dafür zuständigen Stelle ansehen, etwa einem Mieterverein oder einer Rechtsanwältin beziehungsweise einem Rechtsanwalt. Das ist ein Punkt, bei dem sich Nachfragen lohnt.

Was die Bonitätsauskunft damit zu tun hat
Erst mal nichts. Die Probezeit taucht dort nicht auf, und dein Arbeitsvertrag auch nicht.
Wichtig ist das trotzdem: Wenn deine Beschäftigungssituation schon eine Frage aufwirft, sollte wenigstens die Bonitätsseite keine zweite aufwerfen. Hol dir früh deine kostenlose Datenkopie, prüf sie und räum auf, was sich aufräumen lässt. Wie das geht, steht unter Datenkopie anfordern.
Und rechne vorher durch, ob die Miete überhaupt zu deinem neuen Gehalt passt. Die verbreitete Faustformel dazu erklärt die Drittel-Regel.
Was ich bei einer frischen Anstellung wirklich prüfe
Drei Dinge, in dieser Reihenfolge.
- Gibt es einen Bruch oder nur einen Wechsel? Ein durchgehender Lebenslauf mit neuem Arbeitgeber ist unproblematisch. Eine Lücke von acht Monaten ohne Erklärung ist eine Frage.
- Passt das neue Gehalt zur Miete, mit Luft? Wenn es auch mit dem neuen Gehalt nur gerade so reicht, hilft die schönste Bürgschaft wenig.
- Ist eine Sicherheit da? Bürgschaft, zweites Einkommen im Haushalt, nachgewiesene Rücklagen. Eines davon reicht meistens.
Wenn diese drei Punkte stimmen, ist die Probezeit in meiner Praxis selten der Grund, warum jemand die Wohnung nicht bekommt. Der Grund ist viel häufiger eine unvollständige Mappe.
Und wenn es trotzdem nicht klappt
Dann liegt es oft nicht an dir, sondern an der Wohnung. Bei großen Verwaltungen mit festen internen Vorgaben ist der Spielraum kleiner als bei privaten Eigentümern.
Wo ein Mensch nach Gesamteindruck entscheidet, hast du in dieser Situation die besseren Karten. Kleine private Vermieter, Genossenschaften und kommunale Gesellschaften sind deshalb einen Versuch wert. Weitere Wege dieser Art stehen unter Wohnung mieten trotz negativer SCHUFA — sie gelten genauso, wenn nicht die Auskunft das Problem ist, sondern der Arbeitsvertrag.
Kurz zusammengefasst
- Es geht nicht um Misstrauen, sondern um die kurze Kündigungsfrist in der Probezeit.
- Der Arbeitsvertrag gehört in die Mappe, ebenso die Nachweise aus der Zeit davor.
- Eine Bürgschaft oder nachgewiesene Rücklagen decken genau die Zeit ab, um die es geht.
- Selbst ansprechen macht aus einem Thema eine Randnotiz.
- Ein befristeter Mietvertrag braucht einen zulässigen Grund, der die Wohnung betrifft — deine Probezeit ist keiner.
Dieser Text erklärt allgemeine Regeln für alle Leser. Er bewertet nicht deinen einzelnen Fall und ersetzt keine Prüfung durch eine dafür zugelassene Stelle. Stand: 23.09.2026.
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