Deine Rechte

Zwei Monate Frist: welche Ansprüche dir das AGG gibt

Nach einer Benachteiligung läuft eine sehr kurze Frist. Was du innerhalb von zwei Monaten tun musst und welche Ansprüche überhaupt bestehen.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Die meisten Menschen, die sich bei einer Beratungsstelle melden, kommen zu spät. Nicht weil sie gezögert hätten, sondern weil sie die Frist nicht kannten. Sie ist kurz, sie steht in keinem Inserat, und sie läuft, während man noch überlegt, ob man sich das Ganze nur einbildet.

Zwei Monate. So lange hast du nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Zeit, einen Anspruch geltend zu machen. Danach wird es schwierig bis aussichtslos. Was in diesen zwei Monaten passieren muss und was überhaupt am Ende herauskommen kann, steht hier.

Wandkalender mit eingekreistem Datum fuer die Zwei-Monats-Frist bei AGG-Anspruechen nach einer Absage
Das Datum der Absage ist der Startschuss. Trag es sofort ein.

Warum die Frist so kurz ist

Der Gesetzgeber wollte schnelle Klarheit. Eine Wohnung wird vergeben, ein Vertrag geschlossen, jemand zieht ein — und wer dagegen etwas einwenden will, soll das zügig tun und nicht ein Jahr später.

Man kann das für unfair halten. Für dich ist nur eines wichtig: Die Frist läuft unabhängig davon, ob du dich gerade stark genug fühlst, dich damit zu beschäftigen. Genau deshalb ist der erste Schritt nie eine Klage, sondern eine Notiz.

Wann die zwei Monate zu laufen beginnen

Der Fristbeginn hängt daran, wann du von der Benachteiligung Kenntnis erlangst. Also in der Regel: wann du die Absage bekommst oder wann dir der Satz gesagt wird, um den es geht.

Praktisch heißt das, du brauchst zwei Daten und einen Beleg. Das Datum des Vorfalls, das Datum deiner Kenntnis, und etwas, das beides zeigt. Eine Mail mit Zeitstempel ist Gold wert. Eine Erinnerung an ein Telefonat vier Wochen später ist es nicht.

Es gibt eine schmale Ausnahme: Wer ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war, kann unter Umständen später noch geltend machen. Darauf zu bauen ist keine Strategie, sondern ein Notnagel.

Welche Ansprüche überhaupt im Raum stehen

Das Gesetz kennt mehrere Richtungen, in die es gehen kann. Sie werden oft durcheinandergeworfen.

Gesetzeskommentar auf einem Schreibtisch zu den AGG-Anspruechen nach einer Benachteiligung bei der Wohnungssuche
Vier Ansprüche stehen im Raum. Die Wohnung ist keiner davon.
  • Beseitigung: Die Benachteiligung soll aufhören, zum Beispiel ein diskriminierendes Inserat vom Netz genommen werden.
  • Unterlassung: Bei Wiederholungsgefahr soll der Vermieter es künftig unterlassen. Das ist der Hebel, der Wohnungsunternehmen wirklich interessiert.
  • Schadensersatz: Ersatz für konkrete Vermögensschäden, also Geld, das dir tatsächlich entstanden ist. Dafür braucht es in der Regel ein Vertretenmüssen auf der anderen Seite.
  • Entschädigung: Ein Geldbetrag für den Schaden, der kein Vermögensschaden ist — also für die Kränkung selbst. Die Höhe legt im Streitfall das Gericht fest.

Ansprüche aus anderen Rechtsgebieten bleiben daneben bestehen. Eine Beleidigung ist eine Beleidigung, unabhängig davon, ob das AGG greift.

Was das AGG dir nicht gibt

Hier zerplatzt die häufigste Hoffnung: Einen Anspruch darauf, die Wohnung zu bekommen, gibt das Gesetz nach ganz überwiegender Auffassung nicht. Niemand wird gezwungen, einen Mietvertrag mit einer bestimmten Person zu schließen.

Das ist bitter, wenn man die Wohnung wollte und nicht das Geld. Es ist aber die Realität, mit der jede Beratungsstelle arbeitet. Wer das vorher weiß, entscheidet klarer, ob sich der Weg für ihn lohnt.

Und es gibt keine Pflicht, eine Absage zu begründen. Warum das so ist und was eine Nachfrage realistisch bringt, steht in Muss ein Vermieter die Absage begründen?.

Die drei Jahre danach

Zwei Monate und dann ist alles vorbei? Nicht ganz. Die kurze Frist betrifft die Geltendmachung, also die Ansage gegenüber der Gegenseite. Ist der Anspruch einmal fristgerecht geltend gemacht, gelten für die gerichtliche Durchsetzung die allgemeinen Verjährungsregeln.

Der praktische Ablauf sieht deshalb meistens so aus: Innerhalb der zwei Monate geht ein Schreiben raus, in dem der Anspruch benannt und beziffert wird. Alles Weitere — Prüfung, Verhandlung, im Zweifel Gericht — passiert danach.

Genau deshalb ist der erste Schritt schnell und der zweite gründlich. Und genau deshalb solltest du den ersten Schritt nicht ohne fachkundige Stelle formulieren.

Was du in den ersten Tagen tun solltest

  1. Alles sichern, was es schriftlich gibt: Inserat als Screenshot mit sichtbarem Datum, die komplette Mailkorrespondenz, Chatverläufe im Portal, die Absage im Original.
  2. Ein Gedächtnisprotokoll schreiben, noch am selben Tag. Wer hat wann was gesagt, wer war dabei, wie lautete der Wortlaut so genau wie möglich.
  3. Zeugen notieren. Wer war bei der Besichtigung mit? Nachbarn im Treppenhaus? Der Name und eine Erreichbarkeit reichen zunächst.
  4. Das Datum der Kenntnis oben auf das Blatt schreiben und zwei Monate später im Kalender markieren.
  5. Eine Antidiskriminierungsstelle oder einen Mieterverein kontaktieren, bevor du selbst etwas an den Vermieter schreibst.

Wie du das Ganze so dokumentierst, dass es später etwas wert ist, steht in Diskriminierung beweisen. Welche Stelle wofür zuständig ist, klärt Antidiskriminierungsstellen. Und falls Geld der Grund ist, warum du zögerst: Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zeigt, wie der Erstkontakt zur Anwaltskanzlei fast nichts kostet.

Handschriftliches Gedaechtnisprotokoll im Notizbuch als erster Schritt bei einem Verdacht auf Diskriminierung
Was du am selben Tag notierst, ist später mehr wert als jede Erinnerung.

Parallel läuft die Suche weiter, und sie muss weiterlaufen. Ein laufendes Verfahren bringt dich in keine Wohnung. Wie du deine Bewerbung so aufstellst, dass du an der Vorauswahl nicht mehr scheiterst, zeigt der Kurs.

Kurz zusammengefasst

Nach einer Benachteiligung hast du in der Regel zwei Monate ab Kenntnis, um deinen Anspruch geltend zu machen. Möglich sind Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz und eine Entschädigung für den immateriellen Schaden. Einen Anspruch auf die Wohnung selbst gibt das Gesetz nach ganz überwiegender Auffassung nicht. Das Wichtigste passiert in den ersten Tagen: sichern, protokollieren, Frist notieren, fachkundige Stelle einschalten. Eine Übersicht darüber, wer wobei hilft, findest du unter Mieterverein, Anwalt oder Verbraucherzentrale.

Zum Einordnen

Dieser Text erklärt allgemeine Regeln und typische Abläufe am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall und kann das auch nicht. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, wende dich an eine Antidiskriminierungsstelle, einen Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Anwaltskanzlei für Miet- und Zivilrecht.

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