Deine Rechte

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bei Mietsachen

Wie du mit kleinem Budget an anwaltlichen Rat kommst, wo der Unterschied zwischen beiden Hilfen liegt und woran Anträge meistens scheitern.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

„Ich würde ja zum Anwalt gehen, aber das kann ich mir nicht leisten.“ Das ist der Satz, an dem die meisten Fälle sterben — nicht an der Rechtslage. Dabei gibt es für genau diese Situation seit Jahrzehnten zwei staatliche Hilfen, und beide sind erstaunlich unbekannt.

Sie heißen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, werden ständig verwechselt und haben zwei völlig verschiedene Zwecke. Wer den Unterschied kennt, weiß, bei welchem Amt er anfangen muss.

Wartebereich eines Amtsgerichts, wo der Antrag auf Beratungshilfe fuer eine Mietsache gestellt wird
Der Weg zum Rechtsrat beginnt beim Amtsgericht, nicht in der Kanzlei.

Zwei verschiedene Hilfen, zwei verschiedene Zwecke

Die Beratungshilfe deckt den Rat und die außergerichtliche Vertretung ab. Also das Gespräch, die Prüfung deiner Unterlagen und das Schreiben an die Gegenseite. Sie kommt vor dem Gericht.

Die Prozesskostenhilfe deckt die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens. Also Gerichtsgebühren und die eigene anwaltliche Vertretung. Sie kommt mit dem Gericht.

Für die allermeisten Fälle aus dem Bewerbungsverfahren ist die erste die richtige. Es geht um eine Einschätzung und vielleicht um ein Schreiben, nicht um eine Klage.

Beratungshilfe: der Schein vom Amtsgericht

Zuständig ist das Amtsgericht an deinem Wohnort, konkret die Rechtsantragstelle. Dort stellst du den Antrag, entweder persönlich oder schriftlich mit dem amtlichen Formular.

Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen. Erstens darfst du die Kosten nach deinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht selbst aufbringen können. Zweitens darf keine andere zumutbare Möglichkeit für Hilfe bestehen. Und drittens darf die Wahrnehmung deiner Rechte nicht mutwillig sein.

Der zweite Punkt ist der, der am häufigsten übersehen wird. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat oder Mitglied im Mieterverein ist, bekommt in der Regel keine Beratungshilfe — die andere Hilfe geht vor. Ob sich die Mitgliedschaft lohnt, klärt Mieterverein beitreten: lohnt sich das?, die Deckungsfrage Mietrechtsschutz: Wartezeit und was gedeckt ist.

Bekommst du den Schein, zahlst du in der Kanzlei nur einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil von derzeit 15 Euro. Den Rest rechnet die Kanzlei mit der Staatskasse ab. Manche Kanzleien verzichten sogar auf diesen Betrag.

Prozesskostenhilfe: wenn es zum Verfahren kommt

Bei der Prozesskostenhilfe prüft das Gericht zusätzlich etwas, das es bei der Beratungshilfe so nicht gibt: die hinreichende Aussicht auf Erfolg. Eine Klage, die offensichtlich nicht durchgeht, wird nicht aus Steuermitteln finanziert.

Bewilligt wird entweder ohne Rückzahlung oder mit Ratenzahlung, je nach Einkommen. Wichtig zu wissen: Deine wirtschaftlichen Verhältnisse können nach der Bewilligung noch für einige Jahre überprüft werden. Verbessert sich dein Einkommen deutlich, kann eine Nachzahlung fällig werden.

Und ein Punkt, den viele nicht auf dem Schirm haben: Prozesskostenhilfe schützt dich nicht davor, im Fall einer Niederlage die Kosten der Gegenseite tragen zu müssen. Das ist bei Zivilverfahren ein eigenes Risiko, über das dich die Kanzlei aufklären wird.

Welche Unterlagen du brauchst

  • Ausgefülltes amtliches Formular — es gibt eines für Beratungshilfe und ein anderes für Prozesskostenhilfe.
  • Einkommensnachweise der letzten Monate: Gehaltsabrechnungen, Bescheid über Bürgergeld, Rentenbescheid, bei Selbstständigen die aktuelle Aufstellung.
  • Nachweise über die Ausgaben: Mietvertrag oder Mietbescheinigung, Nebenkosten, Kredit- und Unterhaltsverpflichtungen, Versicherungen.
  • Kontoauszüge der letzten Monate.
  • Die Unterlagen zur Sache selbst: Inserat, Schriftwechsel, Absage, Formulare.
  • Deinen Ausweis.

Viele dieser Belege hast du für die Wohnungssuche ohnehin schon zusammengestellt. Der Antrag kostet dich dann vor allem das Ausdrucken.

Haende beim Ausfuellen des amtlichen Formulars fuer Beratungshilfe am Kuechentisch
Fehlende Kontoauszüge sind der häufigste Grund für eine Ablehnung.

Schritt für Schritt zum Beratungshilfeschein

  1. Prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung oder eine Mitgliedschaft im Mieterverein besteht. Wenn ja, zuerst dorthin.
  2. Das Formular für Beratungshilfe auf der Website deines Amtsgerichts oder der Justiz deines Landes herunterladen.
  3. Formular ausfüllen und alle Nachweise in Kopie beilegen.
  4. Antrag bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts an deinem Wohnort abgeben.
  5. Mit dem Berechtigungsschein eine Kanzlei aufsuchen, die Beratungshilfe annimmt — am besten vorher telefonisch fragen.
  6. Den Eigenanteil bereithalten und die vorbereiteten Unterlagen zum Termin mitnehmen.

Es geht auch andersherum: Du kannst zuerst in die Kanzlei gehen und den Antrag nachreichen. Diese Reihenfolge birgt aber das Risiko, dass der Antrag abgelehnt wird und du die Kosten trägst. Frag deshalb vorher nach, wie die Kanzlei das handhabt.

Beratungsgespraech am Tisch mit Unterlagen, moeglich gemacht durch einen Beratungshilfeschein
Mit Schein kostet das Gespräch einen festen kleinen Eigenanteil.

Die Stolpersteine, die am häufigsten zur Ablehnung führen

Erstens: unvollständige Angaben. Fehlende Kontoauszüge sind der Klassiker. Zweitens: eine vorrangige Hilfsmöglichkeit, die im Antrag verschwiegen wurde. Drittens: ein Anliegen, das offensichtlich keinen Erfolg verspricht — Unmut über eine Absage reicht nicht. Viertens: eine abgelaufene Frist, die dem Anliegen die Grundlage nimmt; wie kurz die Fristen sein können, steht in Zwei Monate Frist.

Und der fünfte, den man selten liest: zu spät. Wer erst kommt, wenn schon nichts mehr zu retten ist, bekommt zwar die Hilfe, aber keine Lösung. Kläre lieber früh, ob überhaupt etwas dran ist, als lange allein zu grübeln. Für die Einordnung ganz ohne Kosten sind auch Antidiskriminierungsstellen ein guter erster Schritt.

Parallel dazu bleibt die Wohnungssuche die Hauptsache. Was im Maklerbüro tatsächlich über den Stapel entscheidet und wie du dort nach oben kommst, steht im Kurs.

Kurz zusammengefasst

Beratungshilfe gibt es für den Rat und den Schriftwechsel vor dem Gericht, Prozesskostenhilfe für das Verfahren selbst. Zuständig für den Beratungshilfeschein ist das Amtsgericht an deinem Wohnort. Voraussetzung sind geringes Einkommen, keine vorrangige andere Hilfe und ein Anliegen, das nicht mutwillig ist. In der Kanzlei zahlst du dann nur den gesetzlichen Eigenanteil. Wer wobei hilft, ordnet Mieterverein, Anwalt oder Verbraucherzentrale ein.

Zum Einordnen

Dieser Text erklärt allgemeine Regeln und typische Abläufe am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall und kann das auch nicht. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, wende dich an eine Antidiskriminierungsstelle, einen Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Anwaltskanzlei für Miet- und Zivilrecht.

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