Deine Rechte

Welche Rechte du als Wohnungsbewerber hast

Im Bewerbungsverfahren fühlst du dich rechtlos. Bist du nicht. Ein Überblick über die Rechte, die du hast — und über die, die du nicht hast.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Vierzig Leute im Treppenhaus. Ein Formular auf dem Fensterbrett. Zehn Minuten Zeit. Und das Gefühl, dass du hier gar nichts zu sagen hast, weil du diese Wohnung willst und die anderen sie auch wollen.

Dieses Gefühl täuscht nicht ganz. Es täuscht aber in einem wichtigen Punkt. Du hast im Bewerbungsverfahren Rechte. Sie sind anders, als die meisten denken. Sie geben dir keine Wohnung. Sie geben dir Schutz.

Stapel Unterlagen auf dem Schreibtisch: Welche Rechte du als Wohnungsbewerber hast, ist kürzer als gedacht
Du hast Rechte. Ein Recht auf die Wohnung gehört nicht dazu.

Der unbequeme Satz zuerst

Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Niemand muss an dich vermieten. Ein Vermieter darf frei entscheiden, mit wem er einen Vertrag schließt. Das nennt sich Vertragsfreiheit und es ist der Grund, warum die meisten Absagen rechtlich nicht angreifbar sind.

Deine Rechte setzen an anderer Stelle an. Sie regeln, was der Vermieter über dich erfahren darf, was er mit diesen Daten macht, aus welchen Gründen er dich nicht ablehnen darf und was er dir zeigen muss. Das klingt kleiner, als es ist.

Du musst nicht alles preisgeben

Ein Vermieter darf fragen, was mit deiner Zahlungsfähigkeit und dem Mietverhältnis zu tun hat. Alles andere geht ihn nichts an. Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz haben dazu ein Stufenmodell entwickelt: Vor der Besichtigung reichen Name und Kontakt. Erst wenn beide Seiten ernsthaft interessiert sind, kommen Einkommen und Beruf dazu. Unterlagen wie Gehaltsabrechnungen gehören an das Ende des Verfahrens, nicht an den Anfang.

Welche Frage in welche Stufe gehört, steht ausführlich in Welche Fragen ein Vermieter stellen darf.

Bei unzulässigen Fragen darfst du falsch antworten

Das ist dein schärfstes Recht im Verfahren, und die wenigsten kennen es. Wenn eine Frage unzulässig ist, darfst du sie falsch beantworten, ohne dass es später Folgen hat. Der Vermieter kann aus einer falschen Antwort auf eine Frage, die er gar nicht stellen durfte, nichts herleiten.

Und der andere Teil des Satzes ist genauso wichtig: Bei zulässigen Fragen gilt das nicht. Wer beim Einkommen aufrundet, bei einem laufenden Insolvenzverfahren schweigt oder einen Räumungstitel wegen Mietrückständen verschweigt, riskiert die Anfechtung des Vertrags und eine fristlose Kündigung. Diese Grenze ist der wichtigste Unterschied im ganzen Thema.

Du darfst nicht wegen bestimmter Merkmale aussortiert werden

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet die Benachteiligung unter anderem wegen der ethnischen Herkunft, der Religion, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität. Das gilt auch bei der Vermietung von Wohnraum, allerdings nicht in jeder Konstellation gleich weit. Wie weit genau, steht in Diskriminierung bei der Wohnungssuche.

Wichtig ist der Zeitfaktor. Ansprüche nach diesem Gesetz müssen innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden. Wer drei Monate überlegt, hat die Sache meist verloren, ohne dass jemals über den Inhalt gesprochen wurde.

Du darfst den Energieausweis sehen

Spätestens bei der Besichtigung muss dir der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden. Du musst nicht danach fragen. Bereits im Inserat müssen bestimmte Angaben daraus stehen. Was genau und was ein Verstoß bedeutet, steht in Der Energieausweis.

Du musst vorher nichts bezahlen

Für eine Besichtigung darf kein Geld verlangt werden. Auch nicht für die Aufnahme in eine Bewerberkartei oder für die Zusendung von Adressen. Bei der Vermietung von Wohnraum zahlt die Maklerprovision derjenige, der den Makler beauftragt hat. Das ist in aller Regel der Vermieter. Wenn dich jemand vor der Vertragsunterschrift um eine Reservierungsgebühr, eine Kaution in bar oder eine Anzahlung bittet, ist das ein Warnsignal und kein normaler Vorgang.

Du darfst wissen, was gespeichert ist — und Löschung verlangen

Nach der Datenschutz-Grundverordnung darfst du Auskunft verlangen, welche Daten über dich gespeichert sind. Und du darfst die Löschung verlangen, sobald der Zweck weggefallen ist. Bei einer Absage ist der Zweck kurz nach der Vergabe weg. Eine freundliche Mail an die Verwaltung reicht dafür meistens.

Das ist besonders wichtig bei Maklern. Ein Makler, der für einen Vermieter tätig wird, darf deine Unterlagen für dieses eine Objekt verwenden. Er darf sie nicht für spätere Angebote aufheben und dich nicht ohne deine Einwilligung in eine Interessentenkartei aufnehmen. Wenn unter dem Formular eine Klausel steht, die genau das erlaubt, darfst du sie durchstreichen, bevor du unterschreibst.

Abgelegte Unterlagen: Zu den Rechten als Wohnungsbewerber gehören Auskunft und Löschung
Du darfst wissen, was gespeichert ist. Und du darfst Löschung verlangen.

Deine Rechte im Mietverhältnis fangen später an

Die Rechte, über die die meisten Menschen reden — Mietminderung, Kündigungsschutz, Nebenkostenabrechnung — gelten erst, wenn ein Vertrag da ist. Vorher bist du Bewerber, nicht Mieter. Das ist der Grund, warum sich das Verfahren so einseitig anfühlt.

Zwei dieser späteren Rechte solltest du aber schon jetzt kennen, weil sie deine Entscheidung beeinflussen: Der Vermieter darf nach dem Einzug nicht einfach vorbeikommen und die Wohnung anschauen. Und wenn die Wohnfläche deutlich kleiner ist als angegeben, hat das Folgen für die Miete. Den Rahmen dafür beschreibt Das Besichtigungsrecht des Vermieters nach dem Einzug.

Recht haben und Recht bekommen

Zwischen beidem liegt im Bewerbungsverfahren ein großer Abstand. Der Grund ist einfach: Du siehst nicht, was passiert. Wenn dich jemand wegen deines Namens aussortiert, bekommst du keine Absage mit Begründung. Du bekommst gar nichts. Genau in dieser Stille verläuft die Grenze zwischen dem, was verboten ist, und dem, was nachweisbar ist.

Deshalb ist der wichtigste praktische Rat in diesem ganzen Bereich kein juristischer: Schreib auf, was passiert. Noch am selben Tag, mit Datum, Uhrzeit, Namen und Wortlaut. Mach Bildschirmfotos von Inseraten und Nachrichten, bevor sie verschwinden. Wenn du deine Rechte je brauchst, brauchst du sie mit Beleg.

Aus der Praxis

Beim Sortieren fällt niemand negativ auf, weil er ein unzulässiges Feld leer gelassen hat. Was auffällt, sind fehlende Unterlagen bei den zulässigen Punkten. Wer seine Rechte nutzt und beim Rest vollständig ist, verliert dadurch keinen Platz in der Auswahl.

Und das hast du nicht

  • Kein Recht auf eine Begründung der Absage.
  • Kein Recht auf eine Rückmeldung überhaupt.
  • Kein Recht darauf, dass nach Reihenfolge des Eingangs vergeben wird.
  • Kein Recht auf eine Einladung zur Besichtigung.
  • Kein Recht darauf, dass der Vermieter seine Auswahl sachlich begründet — solange kein verbotenes Merkmal im Spiel ist.

Diese Lücke ist kein Versehen des Gesetzgebers. Sie ist die Kehrseite der Vertragsfreiheit, die dich auch schützt, wenn du selbst einen Vertrag nicht willst.

Was daraus praktisch folgt

  1. Fülle zulässige Felder vollständig und richtig aus. Dort bist du angreifbar.
  2. Lass unzulässige Felder leer oder beantworte sie so, wie du willst.
  3. Gib Unterlagen erst heraus, wenn es ernst wird, nicht auf Vorrat an jeden.
  4. Notiere auffällige Vorgänge am selben Tag mit Datum und Wortlaut.
  5. Zahle nichts vor der Vertragsunterschrift.

Kurz zusammengefasst

  • Einen Anspruch auf eine Wohnung gibt es nicht. Deine Rechte sind Schutzrechte.
  • Unzulässige Frage heißt: falsche Antwort ohne Folgen. Zulässige Frage heißt: falsche Antwort kann alles kosten.
  • Das Gleichbehandlungsgesetz schützt bei bestimmten Merkmalen, hat aber eine Frist von zwei Monaten.
  • Energieausweis, Datenschutz und das Verbot von Vorabzahlungen sind harte Rechte, die kaum jemand nutzt.
Zum Einordnen

Dieser Text stellt allgemeine Regeln dar und richtet sich an alle Leser. Er bewertet keinen Einzelfall und ersetzt keine Prüfung durch eine dafür zugelassene Stelle. Stand: September 2026.

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