Einzug und Übergabe

Bohren, Dübeln, Streichen: was in der Mietwohnung erlaubt ist

Wie viele Löcher sind zu viele? Darf die Wand dunkelblau sein? Und was passiert mit den Fliesen im Bad? Die Alltagsfragen der ersten Wochen — mit den Grenzen, die wirklich gelten.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Das Regal muss an die Wand. Der Fernseher auch. Im Bad fehlt ein Handtuchhalter, im Flur eine Garderobe. Und irgendwo im Hinterkopf sitzt der Satz von jemandem, der es angeblich genau weiß: „Pass auf, jedes Loch kostet dich beim Auszug fünfzig Euro.“

Das stimmt so nicht. Aber es gibt Grenzen, und sie verlaufen woanders, als die meisten denken.

Akkuschrauber und Dübel vor einer leeren Wand: Bohren ist in der Mietwohnung erlaubt, Löcher gehören dazu
Bohren gehört zum Wohnen. Das musst du nicht erst erlauben lassen.

Bohren gehört zum Wohnen

Du darfst in einer Mietwohnung bohren. Das ist Teil des vertragsgemäßen Gebrauchs. Regale, Lampen, Gardinenstangen, Küchenschränke, Spiegel, Garderobe — niemand kann von dir verlangen, dass du alles auf den Boden stellst.

Die Grenze ist nicht eine bestimmte Zahl, sondern die Frage, ob der Umfang noch üblich ist. Zwanzig Löcher in einer Wohnung sind normal. Eine Wand, die aussieht wie ein Sieb, weil dort dreißig Mal probiert wurde, ist es nicht.

Eine Klausel im Mietvertrag, die das Bohren komplett verbietet, geht zu weit — ein Verbot, das den normalen Gebrauch der Wohnung unmöglich macht, hält einer Prüfung in aller Regel nicht stand.

Wo du besonders aufpassen solltest

  • Fliesen. Hier gilt die ungeschriebene Regel: wenn möglich in die Fuge bohren, nicht in die Fliese. Eine Fuge lässt sich neu verfugen, eine gebrochene Fliese muss ersetzt werden — und dafür braucht es passende Ersatzfliesen, die es oft nicht mehr gibt. Bohre nur so viele Löcher in Fliesen, wie wirklich nötig sind.
  • Elektroleitungen. Vor jedem Loch mit einem Leitungssucher prüfen. Leitungen verlaufen üblicherweise senkrecht und waagerecht von Dosen und Schaltern aus — aber eben nur üblicherweise.
  • Fußbodenheizung. Niemals in den Boden bohren, ohne zu wissen, was darunter liegt.
  • Dämmung und Außenwände. Bei Wärmedämmverbundsystemen kann eine Durchbohrung von außen Feuchtigkeitsprobleme verursachen. Innen ist das unkritisch.
  • Türzargen und Fensterrahmen. Löcher darin lassen sich schlecht reparieren. Nutze Klemmstangen oder Klebelösungen.
Der praktische Tipp

Fotografiere jede Wand, bevor du bohrst. Dann weißt du beim Auszug genau, welche Löcher von dir stammen und welche schon da waren. Das ist eine der wenigen Vorsichtsmaßnahmen, die wirklich nichts kosten und regelmäßig etwas bringen.

Beim Auszug: Löcher schließen

Dübel werden entfernt und die Löcher fachgerecht verschlossen. Fachgerecht heißt: sauber verspachtelt, glatt geschliffen, farblich angepasst. Ein Klecks Zahnpasta ist keine Reparatur, sondern ein Argument gegen dich.

Ob du darüber hinaus streichen musst, hängt davon ab, was in deinem Vertrag zu Schönheitsreparaturen steht und ob diese Klausel wirksam ist. Das ist eine eigene, oft unterschätzte Frage — besonders, wenn du die Wohnung unrenoviert übernommen hast. Mehr dazu in Renovieren vor dem Einzug.

Streichen: während der Mietzeit fast alles

Während du in der Wohnung wohnst, entscheidest du über die Farbe. Klauseln, die dir während der Mietzeit bestimmte Farben vorschreiben, sind in Formularverträgen regelmäßig unwirksam, weil sie dich in deiner Lebensgestaltung unangemessen einschränken.

Malerrolle an der halb gestrichenen Wand: Streichen ist in der Mietwohnung erlaubt, Löcher bohren ebenso
Während der Mietzeit ist die Farbe deine Sache. Beim Auszug wird es wieder neutral.

Bei der Rückgabe sieht es anders aus. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18.06.2008 (VIII ZR 224/07) entschieden, dass ein Mieter eine ungewöhnliche Farbgebung, die nur von wenigen Mietinteressenten akzeptiert würde, bei Rückgabe beseitigen muss. Wer also drei Wände in Petrol und eine in Anthrazit streicht, sollte einkalkulieren, dass am Ende ein neutraler Anstrich fällig wird.

Praktischer Umgang damit: Streich, wie du willst — und leg dir gedanklich beiseite, dass du am Ende einmal weiß überstreichen wirst. Dann ist die Farbe eine Freude und keine Rechnung.

Böden, Lampen und der Rest

Böden

Lose auslegen ist unproblematisch: Teppiche, Läufer, Klickbelag ohne Verklebung über dem vorhandenen Boden. Sobald du den vorhandenen Belag entfernst oder etwas verklebst, brauchst du die Erlaubnis. Und denk an den Trittschall — in Mehrfamilienhäusern ist das der häufigste Streitpunkt nach einem neuen Boden.

Lampen

Der Anschluss einer Deckenlampe ist Alltag. Wenn du dir unsicher bist, lass es machen — Strom ist kein Bereich für Mut. Beim Auszug nimmst du deine Lampen mit und hinterlässt den Zustand, den du vorgefunden hast. Wenn dort ein blankes Kabel war, darf dort wieder ein blankes Kabel sein. Genau deshalb gehört dieser Punkt ins Übergabeprotokoll — siehe Das Übergabeprotokoll.

Balkon und Außenbereich

Blumenkästen, Sichtschutz, Sonnensegel: meist unproblematisch, solange nichts an der Fassade befestigt wird und niemand gefährdet ist. Alles, was von außen sichtbar das Erscheinungsbild des Hauses verändert oder fest verankert wird, gehört vorher abgestimmt.

Katzennetz, Kinderschutz, Rauchmelder

Sicherheitsrelevante Anbringungen sind in aller Regel zulässig, wenn sie rückstandsfrei entfernbar sind. Klemmlösungen ohne Bohren sind hier fast immer die bessere Wahl.

Die Faustregel für alles

Stell dir eine einzige Frage: Lässt sich das ohne bleibende Spuren zurückbauen?

  • Ja, ohne Weiteres → in aller Regel unproblematisch
  • Ja, mit Aufwand → machbar, aber vorher schriftlich klären
  • Nein → Erlaubnis nötig, unbedingt schriftlich

Diese Frage beantwortet neunzig Prozent aller Fälle richtig, ohne dass du ein Gesetzbuch aufschlagen musst.

Kurz zusammengefasst

Bohren in üblichem Umfang ist Teil des normalen Wohnens und darf nicht pauschal verboten werden. In Fliesen bohrst du möglichst in die Fuge, vor jedem Loch prüfst du auf Leitungen. Beim Auszug werden Dübel entfernt und Löcher fachgerecht verschlossen. Die Farbe während der Mietzeit bestimmst du selbst; bei der Rückgabe kann eine ungewöhnliche Farbgebung aber beseitigt werden müssen, so der BGH am 18.06.2008 (VIII ZR 224/07). Böden lose auslegen ist frei, entfernen oder verkleben braucht Erlaubnis. Und im Zweifel gilt: Was sich rückstandsfrei zurückbauen lässt, ist meist unproblematisch.

Stand und Hinweis

Stand: September 2026. Dieser Text stellt allgemeine Regeln dar und richtet sich an die Allgemeinheit. Er bewertet keinen Einzelfall und ersetzt keine individuelle Prüfung deiner Situation.

Du willst das nicht jedes Mal neu bauen?

Der komplette Kurs plus alle Vorlagen zum Herunterladen.

Wohnung finden: Der Erfolgs-Kurs — 79 € Einmalzahlung. Kein Abo. Sofort verfügbar.

Das passt dazu

Cookie-Einstellungen ändern