Die Wohnung ist nicht besenrein übergeben worden
Was besenrein wirklich bedeutet, wo Schmutz aufhört und Schaden anfängt und wie du mit zurückgelassenen Möbeln umgehst, ohne Ärger zu bekommen.
Die Tür geht auf, und der erste Gedanke ist nicht Vorfreude, sondern Rechnen. Auf dem Küchenboden klebt etwas Dunkles. In der hintersten Ecke des Schlafzimmers liegt ein Haufen Staub mit Schrauben drin. Im Keller steht noch ein Regal, das niemand mehr wollte. Und in zwei Tagen kommt der Umzugswagen.
„Besenrein“ steht in vielen Mietverträgen, und fast niemand weiß genau, was das heißt. Deshalb zuerst das.

Was besenrein überhaupt heißt
Besenrein ist ein alter, praktischer Begriff. Gemeint ist grob: Die Wohnung ist leer geräumt, grober Schmutz ist entfernt, die Böden sind gefegt. Was gemeint ist, hängt im Einzelfall auch am Vertrag — feste Zentimeterangaben gibt es nicht.
Was besenrein in aller Regel nicht heißt:
- Fenster geputzt.
- Bad entkalkt und geschrubbt.
- Backofen und Kühlschrank ausgewischt.
- Teppichboden schamponiert.
- Löcher zugespachtelt oder Wände gestrichen.
Das ist für viele die unangenehme Nachricht: Eine Wohnung, die du beim Einzug noch ordentlich putzen musst, ist kein Mangel, sondern normal. Der Unterschied zwischen ungeputzt und nicht besenrein ist der zwischen Aufwand und Anspruch.
Der Unterschied zwischen Schmutz und Schaden
Am Übergabetag lohnt es sich, im Kopf zwei Spalten zu führen.
Schmutz geht mit Zeit und Reinigungsmittel weg. Fettfilm auf den Fliesen, Staub in den Ecken, Kalk in der Dusche, Krümel in Schubladen.
Schaden geht nicht weg. Brandloch im Boden, Riss in der Fliese, Fleck, der sich in den Estrich gezogen hat, verzogene Tür, kaputte Dichtung.
Beides gehört ins Protokoll, aber mit unterschiedlichem Gewicht. Für Schäden brauchst du den Eintrag, damit du sie beim Auszug nicht bezahlst. Für Schmutz brauchst du den Eintrag, wenn er so stark ist, dass er über besenrein deutlich hinausgeht — und wenn du erwartest, dass jemand anderes ihn beseitigt.
Was du am Übergabetag konkret machst
- Fotografieren, bevor du anfasst. Jede Stelle einzeln, dazu eine Übersicht des Raums, damit die Lage erkennbar ist. Datum aus den Aufnahmedaten reicht.
- Ins Protokoll, mit Ort und Ausmaß. „Küche: Bodenbelag vor der Spüle auf ca. 50 x 50 cm stark verschmutzt, Verschmutzung haftet an.“
- Zurückgelassene Gegenstände einzeln auflisten. „Keller: 1 Holzregal, 2 Farbeimer, 1 Rollo“ — nicht „Gerümpel im Keller“.
- Nach der Zuständigkeit fragen, sachlich: „Wird das noch geräumt, oder darf ich das entsorgen?“ Die Antwort gehört mit ins Protokoll.
- Frist eintragen lassen, wenn etwas beseitigt werden soll. Ohne Datum passiert erfahrungsgemäß nichts.
Zurückgelassene Möbel und Müll
Das ist der Punkt, an dem die meisten Fehler passieren. Der Reflex ist verständlich: Der Umzug steht an, das Regal ist im Weg, also kommt es auf den Sperrmüll.

Mach das nicht ungefragt. Sachen, die in der Wohnung stehen, gehören zunächst jemand anderem — dem Vormieter oder dem Vermieter. Wer sie eigenmächtig entsorgt, kann in eine unangenehme Lage geraten, wenn hinterher jemand behauptet, das Regal sei wertvoll gewesen.
Der saubere Weg ist kurz: alles auflisten, fotografieren, schriftlich fragen, wer es abholt und bis wann. Kommt keine Antwort oder wird nichts geholt, fragst du noch einmal schriftlich mit Frist. Erst danach entscheidest du, und auch dann besser nach Rücksprache als im Alleingang.
Nicht alles, was stehen bleibt, ist vergessener Müll. Einbauküchen, Lampen oder Spiegel sind manchmal ausdrücklich mitvermietet oder wurden vom Vormieter übernommen. Bevor du etwas abschraubst, klär im Protokoll, was zur Wohnung gehört und was nicht.
Selbst putzen oder Frist setzen?
Die ehrliche Antwort aus der Praxis: Bei normalem Dreck putzt du selbst. Das ist schneller, billiger und kostet dich keinen Konflikt in der ersten Woche. Und mal ehrlich — die meisten Menschen putzen eine leere Wohnung ohnehin, bevor die Möbel hineinkommen.
Anders sieht es aus, wenn der Zustand deutlich über normalen Schmutz hinausgeht: Wohnung voller Hausrat, Tierhaltung mit entsprechenden Spuren, Reste aus einem Wasserschaden, Müllsäcke. Dann ist das kein Putzthema mehr. In solchen Fällen setzt du schriftlich eine Frist und machst nichts auf eigene Rechnung, bevor du eine Antwort hast. Wer selbst beauftragt und später Geld sehen will, braucht sonst gute Belege — und eine vorherige Ankündigung.
Was das mit deinem eigenen Auszug zu tun hat
Ein Gedanke, den man sich am Einzugstag gut merken kann: Derselbe Maßstab gilt irgendwann für dich. Was du heute akzeptierst oder ins Protokoll schreiben lässt, ist der Zustand, in den du die Wohnung später zurückgeben musst.

Deshalb lohnt der genaue Blick doppelt. Ein Protokoll, das den Ausgangszustand ehrlich beschreibt — inklusive dessen, was schon nicht sauber war —, ist beim Auszug dein bester Schutz gegen Forderungen für Dinge, die gar nicht von dir stammen. Wie du das festhältst, steht in Fotos bei der Übergabe und in das Übergabeprotokoll mit Vorlage.
Eine Checkliste für den Übergabetag, ein Musterschreiben für nicht erledigte Räumung und die Vertrags-Unterlagen liegen zusammen im Komplett-Paket.
Kurz zusammengefasst
Besenrein heißt leer geräumt und grob gereinigt, nicht geputzt. Eine Wohnung, die du vor dem Einzug noch wischen musst, ist normal. Trenne deshalb Schmutz von Schaden: Schäden gehören ins Protokoll, damit du sie beim Auszug nicht bezahlst, starker Schmutz gehört hinein, wenn jemand anderes ihn beseitigen soll. Zurückgelassene Sachen listest du einzeln auf und entsorgst sie nicht eigenmächtig. Bei normalem Dreck putzt du selbst, bei echten Zuständen setzt du schriftlich eine Frist. Und denk daran, dass derselbe Maßstab später für deine eigene Rückgabe gilt. Was zu tun ist, wenn du erst danach etwas entdeckst, steht in Mängel erst nach dem Einzug entdeckt.
Dieser Text beschreibt allgemeine Abläufe und übliche Regeln bei der Wohnungsübergabe. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.