Kosten und Geld

Kaution vom Jobcenter als Darlehen beantragen

Das Amt kann die Mietkaution als Darlehen übernehmen. Warum der Antrag vor die Unterschrift gehört und wie die Rückzahlung läuft.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Die Zusage ist da. Der Vermieter will drei Nettokaltmieten Kaution, und auf dem Konto sind keine drei Nettokaltmieten. Für viele endet die Wohnungssuche genau an dieser Stelle, obwohl sie es nicht müsste.

Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, kann die Kaution vom Amt als Darlehen bekommen. Das ist kein Sonderfall und keine Gnade, sondern im Gesetz vorgesehen. Entscheidend ist allein, wann du den Antrag stellst.

Wartebereich einer Behörde, in der die Kaution als Darlehen vom Jobcenter beantragt wird
Die Kaution vom Amt ist kein Sonderfall, sondern im Gesetz vorgesehen.

Was das Amt bei der Kaution wirklich übernimmt

Beim Bürgergeld regelt das Sozialgesetzbuch II, dass Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten übernommen werden können und eine Mietkaution als Darlehen erbracht werden soll. In der Grundsicherung und der Sozialhilfe gilt eine vergleichbare Regelung.

Drei Begriffe, die in den Bescheiden auseinandergehalten werden:

  • Kaution: wird als Darlehen gewährt. Du bekommst das Geld, musst es aber zurückzahlen.
  • Umzugskosten: können als Zuschuss übernommen werden, etwa Transporter, Helfer, Kartons.
  • Wohnungsbeschaffungskosten: etwa eine zulässige Maklerprovision oder doppelte Miete im Übergangsmonat, ebenfalls als Zuschuss möglich.

Dass die Kaution ein Darlehen ist, hat einen einfachen Grund: Du bekommst sie am Ende des Mietverhältnisses zurück. Sie ist kein verbrauchtes Geld, sondern geparktes.

Der Antrag kommt vor die Unterschrift

Das ist der Satz, an dem die meisten Fälle scheitern. Die Übernahme setzt in aller Regel voraus, dass das Amt vorher zugestimmt hat. Diese Zustimmung heißt Zusicherung, und sie muss vorliegen, bevor du den Mietvertrag unterschreibst.

Wer zuerst unterschreibt und danach zum Amt geht, hat keinen Anspruch mehr auf die Zusicherung und ist auf eine Ermessensentscheidung angewiesen. Manchmal geht das gut. Verlassen kann man sich darauf nicht.

Die Reihenfolge

Wohnungsangebot einholen, Zusicherung beantragen, Bescheid abwarten, dann unterschreiben. Wenn der Vermieter auf eine Unterschrift am selben Tag drängt, sag ehrlich, dass die Zusicherung läuft, und frag nach zwei Werktagen. Wie du die Zusicherung aufsetzt, steht in die Zusicherung zum Umzug beantragen.

So läuft der Antrag Schritt für Schritt

  1. Lass dir vom Vermieter ein Wohnungsangebot geben: Adresse, Wohnfläche, Zimmerzahl, Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten, Kautionshöhe, Mietbeginn, Bankverbindung.
  2. Stell den Antrag auf Zusicherung schriftlich beim zuständigen Amt. Nenne ausdrücklich Kaution, Umzugskosten und gegebenenfalls Wohnungsbeschaffungskosten, sonst wird nur über das entschieden, was du beantragt hast.
  3. Lass dir den Eingang bestätigen, per E-Mail, Eingangsstempel auf der Kopie oder Nachricht im Portal.
  4. Begründe kurz, warum der Umzug notwendig ist: Kündigung, zu teure Wohnung, zu klein für die Haushaltsgröße, gesundheitliche Gründe, Arbeitsaufnahme.
  5. Warte den Bescheid ab. Erst danach unterschreibst du.
  6. Reich nach dem Vertragsschluss die Vertragskopie und die Kautionsforderung ein, damit ausgezahlt wird.

Üblich ist, dass das Darlehen direkt an den Vermieter überwiesen wird. Für dich ist das günstig: Der Betrag läuft nicht über dein Konto, es gibt keine Diskussion über die Verwendung, und der Vermieter sieht, dass gezahlt wurde. Was es zur Kaution allgemein zu wissen gibt, steht in die Mietkaution: Höhe, Raten, Anlage.

Hände beim Ausfüllen des Antrags auf Zusicherung und Kaution als Darlehen beim Jobcenter
Beantragt wird nur, was ausdrücklich im Antrag steht: Kaution, Umzug, Beschaffungskosten.

Wie das Darlehen zurückgezahlt wird

Ein Darlehen vom Jobcenter wird in aller Regel dadurch getilgt, dass ein gesetzlich festgelegter Anteil des maßgebenden Regelbedarfs monatlich von deiner Leistung einbehalten wird. Du bekommst also jeden Monat etwas weniger ausgezahlt, bis der Betrag abgetragen ist.

Das ist der Preis dieser Lösung und der Grund, warum du ihn vorher kennen solltest: Dein Monatsbudget sinkt ab dem Einzug, und zwar für längere Zeit. Rechne diesen Abzug in deinen Haushaltsplan ein, bevor du zusagst.

Ziehst du später aus und bekommst die Kaution vom Vermieter zurück, wird sie in der Regel mit dem noch offenen Darlehen verrechnet.

Wenn das Amt die Wohnung für zu teuer hält

Die Zusicherung hängt an der Angemessenheit der Unterkunftskosten. Liegt die Wohnung über der örtlichen Grenze, wird die Zusicherung häufig abgelehnt, und mit ihr die Kaution.

Was dann hilft: die Grenze vorher kennen und nur Wohnungen verfolgen, die darunter liegen. Oder begründen, warum im konkreten Fall keine günstigere Wohnung zu bekommen war, mit Nachweisen über erfolglose Bewerbungen. Details dazu in die Mietobergrenze beim Jobcenter und in das Jobcenter lehnt die Wohnung ab.

Was du dem Vermieter sagst

Aus dem Maklerbüro betrachtet ist die Nachricht „Die Kaution zahlt das Amt“ nicht das Problem. Das Problem ist Unsicherheit: Wann kommt das Geld, kommt es überhaupt, und muss ich dem hinterherlaufen?

Gespräch am Tisch über die Kaution als Darlehen vom Jobcenter vor dem Mietvertrag
Vermieter stört nicht die Herkunft des Geldes, sondern Unklarheit über den Termin.

Deshalb funktioniert dieser Weg am besten offen und mit Termin. Zwei Sätze reichen: „Die Kaution wird über ein Darlehen des Jobcenters gezahlt und direkt an dich überwiesen. Die Zusicherung ist beantragt, ich melde mich, sobald der Bescheid da ist.“ Wer das von sich aus sagt, wirkt organisiert. Wer es verschweigt und beim Vertragstermin damit ankommt, wirkt es nicht.

Wie du deine Bewerbung so aufbaust, dass sie trotz Leistungsbezug oben auf dem Stapel landet, zeigt der Kurs für einmalig 79 Euro. Und wenn die Kaution nur ein Teil des Engpasses ist, hilft Kaution und erste Miete gleichzeitig nicht leistbar weiter.

Kurz zusammengefasst

Die Mietkaution kann vom Amt als Darlehen übernommen werden, Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten meist als Zuschuss. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Zusicherung beantragen, dann unterschreiben. Beantrage alle drei Posten ausdrücklich, lass dir den Eingang bestätigen und rechne mit einem monatlichen Abzug von deiner Leistung, bis das Darlehen getilgt ist. Dein nächster Schritt heute: Frag beim Vermieter nach einem schriftlichen Wohnungsangebot mit allen Kostenangaben, denn ohne dieses Blatt kann das Amt gar nicht entscheiden.

Zum Einordnen

Dieser Text beschreibt allgemeine Abläufe und typische Regeln am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.

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