Wohngeld beantragen: Anspruch und Höhe
Wohngeld ist kein Almosen, sondern ein Zuschuss, den deutlich mehr Haushalte bekommen könnten, als ihn beantragen. Wer Anspruch hat und wie der Antrag läuft.
Es gibt eine Leistung, die viele Haushalte bekommen könnten und nicht beantragen, weil sie sie für etwas anderes halten, als sie ist. Wohngeld ist kein Sozialhilfe-Ersatz und kein Zeichen dafür, dass etwas schiefgelaufen ist. Es ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte mit eigenem Einkommen, das für die Wohnkosten nicht ganz reicht.
Wer in Frage kommt, merkt es meistens nicht von allein. Deshalb der Reihe nach.

Wer grundsätzlich Anspruch hat
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum. Anspruch haben Haushalte, deren Einkommen über der Grenze für Grundsicherungsleistungen liegt, aber nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu tragen.
Typische Gruppen, bei denen sich die Prüfung fast immer lohnt:
- Haushalte mit kleinem oder mittlerem Erwerbseinkommen, besonders mit Kindern
- Alleinerziehende
- Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente
- Haushalte mit Teilzeit oder Minijobs
- Menschen nach einer Trennung, deren Einkommen plötzlich eine Wohnung allein tragen muss
Wer kein Wohngeld bekommt
Ausgeschlossen sind in aller Regel Haushalte, die bereits Leistungen beziehen, in denen die Unterkunftskosten enthalten sind. Also zum Beispiel Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt.
Auch bei Auszubildenden und Studierenden ist es kompliziert: Wer dem Grunde nach BAföG- oder BAB-berechtigt ist, ist vom Wohngeld meist ausgeschlossen. Es gibt Ausnahmen, etwa wenn die Förderung ausläuft oder wenn im Haushalt weitere Personen leben. Hier lohnt sich eine Beratung bei der Wohngeldstelle.
Wovon die Höhe abhängt
Drei Größen bestimmen die Berechnung:

- Anzahl der Haushaltsmitglieder. Gezählt wird, wer tatsächlich dauerhaft dort wohnt und wirtschaftet.
- Das Gesamteinkommen des Haushalts. Vom Bruttoeinkommen werden bestimmte Beträge abgezogen, etwa Pauschalen für Steuern und Sozialversicherung sowie Freibeträge.
- Die zu berücksichtigende Miete. Sie wird nur bis zu einer Höchstgrenze angerechnet, die von der Mietstufe deiner Gemeinde abhängt. Es gibt sieben Mietstufen, und sie bilden das örtliche Mietniveau ab.
Inzwischen sind zusätzlich eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente Teil der Berechnung. Beides erhöht die berücksichtigungsfähige Miete.
Die Länder und das zuständige Bundesministerium stellen kostenlose Wohngeldrechner bereit. Zehn Minuten mit deinen echten Zahlen ersetzen jede Schätzung. Ergibt der Rechner einen Betrag, beantrage ihn — der Rechner ist unverbindlich, aber ein guter Hinweis.
So läuft der Antrag
- Zuständig ist die Wohngeldstelle deiner Stadt oder deines Kreises, oft im Amt für Wohnen oder im Sozialamt. Viele Kommunen bieten den Antrag inzwischen online an.
- Stell den Antrag früh. Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend. Ein formloser Antrag per Schreiben oder Mail wahrt den Monat, die Unterlagen kannst du nachreichen.
- Unterlagen zusammenstellen. Mietvertrag, aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Ausweis, Kontoverbindung, bei Selbstständigen die letzten Steuerbescheide.
- Bewilligung. In der Regel für zwölf Monate. Danach musst du einen Weiterbewilligungsantrag stellen, am besten zwei Monate vor Ablauf.
- Änderungen melden. Steigt dein Einkommen erheblich, sinkt die Miete oder zieht jemand aus oder ein, musst du das mitteilen.
Wohngeld und Wohnungssuche
Zwei praktische Punkte, die in der Suche eine Rolle spielen.
Erstens: Ein Wohngeldbescheid ist ein Einkommensnachweis. Er zeigt, dass ein Teil der Miete gesichert finanziert ist. Bei knapper Einkommenslage kann es sinnvoll sein, ihn der Bewerbung beizulegen — zusammen mit den übrigen Nachweisen aus Einkommensnachweis für die Wohnungsbewerbung.
Zweitens: Wohngeld verändert dein Budget. Wenn du mit Wohngeld rechnest, rechne es in deine Warmmiete ein und nicht zusätzlich obendrauf. Was zur Warmmiete gehört, klärt Kaltmiete, Warmmiete, Nebenkosten. Und wenn du eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein suchst, hilft der Wohnberechtigungsschein weiter — beides sind verschiedene Dinge, die oft verwechselt werden.
Kurz zusammengefasst
Wohngeld ist ein Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, das für die Wohnkosten nicht reicht. Ausgeschlossen sind in der Regel Bezieher von Leistungen, in denen die Unterkunftskosten schon enthalten sind. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Einkommen und der ortsabhängigen Mietstufe ab. Beantragt wird bei der Wohngeldstelle, gezahlt wird ab dem Monat der Antragstellung, bewilligt meist für zwölf Monate. Rechne es vorher mit einem offiziellen Wohngeldrechner durch und stell den Antrag lieber einen Monat zu früh als einen zu spät.
Dieser Text beschreibt allgemeine Regeln und typische Abläufe am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt oder von einem Mieterverein prüfen.
Du willst das nicht jedes Mal neu bauen?
Der komplette Kurs plus alle Vorlagen zum Herunterladen.
Wohnung finden: Der Erfolgs-Kurs — 79 € Einmalzahlung. Kein Abo. Sofort verfügbar.