Der Wohnberechtigungsschein: wer ihn bekommt und wie du ihn beantragst
Wer Anspruch auf eine geförderte Wohnung hat, welche Unterlagen der Antrag braucht und warum du ihn beantragen solltest, bevor du die passende Wohnung siehst.
In der Anzeige steht ein Kürzel: WBS erforderlich. Du klickst weiter, weil du denkst, das sei nichts für dich. Möglicherweise ein Fehler. Die Einkommensgrenzen liegen höher, als die meisten vermuten, und viele Haushalte mit normalem Einkommen haben Anspruch.

Was der Wohnberechtigungsschein ist
Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist eine Bescheinigung deiner Stadt oder Gemeinde. Sie sagt: Dieser Haushalt darf eine öffentlich geförderte Wohnung mieten.
Geförderte Wohnungen sind mit öffentlichen Mitteln gebaut oder saniert worden. Dafür ist die Miete für eine bestimmte Zeit begrenzt. Und im Gegenzug dürfen nur Haushalte einziehen, deren Einkommen unter einer Grenze liegt.
Ohne WBS bekommst du eine solche Wohnung nicht, auch wenn der Vermieter dich gern nehmen würde. Er darf nicht.
Wer ihn bekommt
Entscheidend sind drei Dinge: das Einkommen des Haushalts, die Zahl der Personen und das Bundesland.
Die Einkommensgrenzen sind Ländersache und unterscheiden sich deutlich. Manche Städte haben zusätzlich eigene Stufen, etwa einen WBS für unterschiedliche Förderwege. Deshalb lässt sich keine allgemeingültige Zahl nennen. Die verbindliche Auskunft gibt die Wohnungsstelle deiner Stadt.
Berechnet wird in der Regel das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder, abzüglich bestimmter Pauschalen und Freibeträge. Für Kinder, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung gibt es Abzüge, die die Grenze spürbar verschieben.
Viele denken, ein WBS sei nur etwas für Menschen ohne Arbeit. Das stimmt nicht. Auch Haushalte mit regulärem Einkommen liegen häufig unter der Grenze, besonders Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern, Auszubildende, Studierende und Menschen in Rente. Ein Antrag kostet wenig und klärt die Frage.
Wie du ihn beantragst
- Zuständige Stelle finden. Je nach Stadt heißt sie Wohnungsamt, Amt für Wohnen oder Bürgeramt. Viele Städte bieten den Antrag inzwischen online an.
- Antrag ausfüllen. Abgefragt werden Haushaltsgröße, alle Personen mit Geburtsdatum und das Einkommen der letzten zwölf Monate.
- Unterlagen beilegen. Dazu gleich mehr.
- Abgeben und warten. Die Bearbeitung dauert je nach Stadt wenige Tage bis mehrere Wochen.
Die Unterlagen für den Antrag
- Ausgefüllter Antrag der Stadt
- Personalausweis oder Reisepass zur Vorlage
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder für die letzten zwölf Monate
- Bei Selbstständigen: Steuerbescheid oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Bescheide über Rente, Bürgergeld, Wohngeld, Elterngeld, Unterhalt oder BAföG
- Bei Studierenden: Immatrikulationsbescheinigung
- Bei Schwangerschaft: Mutterpass, wenn das Kind mitzählen soll
- Gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis, weil sich dadurch Freibeträge ergeben
Anders als bei der Wohnungsbewerbung sind diese Angaben gegenüber der Behörde erforderlich. Hier geht es um eine gesetzlich geregelte Prüfung, nicht um ein privates Auswahlverfahren. Was gegenüber einem Vermieter zulässig ist, ist eine ganz andere Frage und steht in Welche Unterlagen brauchst du für eine Wohnungsbewerbung.
Was auf dem Schein steht
Auf dem WBS steht, für wie viele Personen er gilt und wie groß die Wohnung höchstens sein darf. Die Wohnfläche ist an die Haushaltsgröße gekoppelt. Für einen Einpersonenhaushalt gilt eine kleinere Obergrenze als für eine Familie.
Manche Städte vermerken zusätzlich eine Dringlichkeit. Das kann bei drohender Wohnungslosigkeit, bei gesundheitlichen Gründen oder bei einer stark beengten Wohnsituation relevant sein. Frag ausdrücklich danach, wenn deine Lage dringlich ist. Von allein wird es selten eingetragen.

Was der Antrag kostet und was oft schiefgeht
Die Gebühr ist gering und je nach Stadt unterschiedlich, manche Kommunen verlangen gar nichts. Der Aufwand liegt nicht im Geld, sondern in den Nachweisen.
Diese vier Fehler sorgen für die meisten Rückfragen:
- Nur die letzten drei Gehaltsabrechnungen beigelegt. Gefragt sind in der Regel zwölf Monate.
- Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld vergessen. Sie zählen beim Jahreseinkommen mit.
- Eine Person im Haushalt nicht aufgeführt, etwa ein Kind, das nur teilweise dort lebt.
- Freibeträge nicht geltend gemacht, weil der entsprechende Nachweis fehlt.
Gerade der letzte Punkt ist ärgerlich, denn Freibeträge können darüber entscheiden, ob du unter der Grenze liegst. Frag beim Amt direkt nach, welche in deiner Lage in Betracht kommen.
Wie lange er gilt
In der Regel ein Jahr ab Ausstellung. Danach musst du neu beantragen. Deshalb gilt: Beantrage ihn, wenn du mit der Suche beginnst, nicht wenn du die Wohnung gefunden hast.
Wer erst nach der Besichtigung zum Amt geht, ist bei der Vergabe fast immer zu spät. Der WBS gehört zu den Unterlagen, die du vor der Suche vorbereitest, wie die SCHUFA-Auskunft auch. Wie du die Mappe insgesamt zusammenstellst, steht in Die Bewerbungsmappe für die Wohnung.
Wenn du ihn hast
Dann öffnet sich ein Teil des Marktes, der für andere geschlossen ist. Geförderte Wohnungen werden häufig von kommunalen Gesellschaften und Genossenschaften vermietet. Dort läuft die Vergabe sachlicher ab als auf dem freien Markt, oft nach Warteliste und festen Kriterien.
Das ist eine gute Nachricht, wenn deine Unterlagen ordentlich sind. Auf diesem Teil des Marktes zählt Vollständigkeit mehr als Tempo. Zu den Unterlagen gehört dort meistens auch eine Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit, siehe Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
Kurz zusammengefasst
- Der WBS ist die Eintrittskarte in geförderte Wohnungen und kommt von deiner Stadt.
- Die Einkommensgrenzen sind Ländersache. Viele Haushalte mit normalem Einkommen liegen darunter.
- Der Antrag braucht Einkommensnachweise über zwölf Monate und Angaben zu allen Haushaltsmitgliedern.
- Er gilt meist ein Jahr. Beantrage ihn am Anfang der Suche, nicht am Ende.
Dieser Text erklärt allgemeine Regeln für alle Leser. Er bewertet nicht deinen einzelnen Fall und ersetzt keine Prüfung durch eine dafür zugelassene Stelle. Stand: 23.09.2026.
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