Kosten und Geld

Kaution in drei Raten zahlen: dein gesetzliches Recht

Du musst die Kaution nicht auf einmal aufbringen. Das steht im Gesetz, du musst es nicht begründen – und so sprichst du es an, ohne die Zusage zu gefährden.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Es gibt einen Moment, den viele Wohnungssuchende kennen und über den fast niemand spricht: Die Zusage ist da, und du rechnest nach, ob das Konto das trägt. Kaution, erste Miete, Umzug, alles in derselben Woche. Und dann überlegst du, ob du die Wohnung absagen musst, obwohl du sie dir eigentlich leisten kannst.

Für genau diese Lage gibt es eine Regel, die den meisten unbekannt ist. Du darfst die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen. Nicht auf Kulanz. Von Gesetzes wegen.

Sparbuch und Kontoauszug: Die Kaution in Raten zu zahlen ist ein gesetzliches Recht, keine Bitte
Drei gleiche Raten. Die erste zu Mietbeginn, der Rest in den Folgemonaten.

Was genau im Gesetz steht

§ 551 BGB regelt drei Dinge zur Mietsicherheit. Die Höchstgrenze von drei Nettokaltmieten, die Anlagepflicht des Vermieters — und die Ratenzahlung.

Der Mieter ist berechtigt, die Sicherheit in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Raten werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

Im Klartext:

Wann Was Beispiel bei 2.400 € Kaution
Zu Mietbeginn Erste Rate 800 €
Mit der zweiten Miete Zweite Rate 800 €
Mit der dritten Miete Dritte Rate 800 €

Drei Missverständnisse, die dich Geld kosten

„Das muss ich beantragen.“ Nein. Es ist ein Recht, kein Antrag. Du musst keinen Grund nennen, keine Bedürftigkeit belegen und niemanden um Erlaubnis bitten.

„Im Mietvertrag steht, dass ich alles vorher zahlen muss, also gilt das.“ Nein. Eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Mieters von § 551 abweicht, ist unwirksam. Das gilt auch, wenn du sie unterschrieben hast. Die Klausel steht im Vertrag, wirkt aber nicht.

„Wenn ich das anspreche, bin ich raus.“ Das ist die einzige der drei Sorgen, die einen wahren Kern hat — allerdings nicht rechtlich, sondern menschlich. Dazu gleich mehr.

Der ehrliche Punkt

Rechtlich bist du auf der sicheren Seite. Praktisch entscheidet der Vermieter vor Vertragsschluss frei, mit wem er einen Vertrag schließt. Wer bei der Auswahlrunde als Erstes über Zahlungsschwierigkeiten spricht, setzt ein Signal. Deshalb ist der Zeitpunkt wichtiger als das Argument.

Der richtige Zeitpunkt

Nicht in der Bewerbung. Nicht bei der Besichtigung. Nicht in der Runde, in der noch aussortiert wird.

Überweisungsmaske am Handy: Der richtige Zeitpunkt, die Kaution in Raten zu zahlen, ist vor der Unterschrift
Ansprechen ja, aber erst nach der Zusage und vor dem Vertrag.

Der richtige Moment ist nach der Zusage, beim Thema Mietvertrag und Termine. Da geht es ohnehin um Fälligkeiten, und deine Frage ist dort eine von vielen organisatorischen Fragen. Warum das Timing in dieser Phase generell zählt, steht in was nach der Zusage passiert.

Wie du es sagst

Ruhig, knapp, ohne Rechtfertigung und ohne Paragraphenkeule. Zum Beispiel:

„Eine Frage noch zur Kaution: Ich würde sie gern in den drei gesetzlich vorgesehenen Monatsraten zahlen, die erste zum Mietbeginn. Passt das so für Sie, oder soll ich die Termine anders legen?“

Dieser Satz macht drei Dinge gleichzeitig. Er nennt den Rechtsrahmen, ohne ihn zu betonen. Er zeigt, dass du weißt, wovon du sprichst. Und er lässt dem Gegenüber Spielraum bei der Abwicklung, was Widerstand deutlich unwahrscheinlicher macht.

Was du weglassen solltest: lange Erklärungen zu deiner finanziellen Lage. Das schwächt dich und interessiert niemanden.

Wenn der Vermieter ablehnt

  1. Bleib freundlich. Viele private Vermieter kennen die Regel schlicht nicht.
  2. Verweise sachlich auf § 551 Abs. 2 BGB und darauf, dass abweichende Vereinbarungen unwirksam sind.
  3. Biete an, die Ratenzahlung schriftlich im Mietvertrag festzuhalten. Das nimmt beiden Seiten die Unsicherheit.
  4. Wenn er dabei bleibt und der Vertrag noch nicht unterschrieben ist, musst du abwägen. Nach Vertragsschluss gilt dein Recht ohnehin, unabhängig davon, was im Vertrag steht.

Was die Ratenzahlung nicht kann

Sie verschiebt nur die Kaution. Die erste Miete, die Umzugskosten und eine eventuelle Ablöse bleiben, wo sie sind. Wenn dein Engpass größer ist als eine Kautionsrate, hilft eher ein Blick auf die Kautionsalternativen oder die vollständige Aufstellung in was der Einzug insgesamt kostet.

Und sie ändert nichts an der Höhe. Drei Raten von einer zu hoch angesetzten Kaution sind immer noch zu viel. Die Obergrenze von drei Nettokaltmieten prüfst du am besten vorher, siehe die Mietkaution: Höhe, Raten, Anlage.

Kurz zusammengefasst

Du darfst die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Mietbeginn, die beiden anderen mit den folgenden Mietzahlungen. Das steht in § 551 Abs. 2 BGB, gilt ohne Begründung und lässt sich im Mietvertrag nicht zu deinem Nachteil abbedingen. Sprich es nach der Zusage an, nicht davor, halte es kurz und biete an, es schriftlich festzuhalten. Und rechne vorher, ob auch die Höhe der Kaution stimmt.

Zum Einordnen

Dieser Text beschreibt allgemeine Regeln und typische Abläufe am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt oder von einem Mieterverein prüfen.

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