Kosten und Geld

Was Stellplatz, Garage und Keller extra zur Miete kosten

Stellplatz, Garage, Keller und Waschküche werden oft separat berechnet. Was im Vertrag stehen muss und wann du die Zusatzmiete wieder loswirst.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Im Portal stand 740 Euro warm. Im Mietvertrag stehen 740 Euro warm, plus 60 Euro Stellplatz, plus 15 Euro für den zusätzlichen Kellerraum. Das sind 75 Euro im Monat, über die vorher niemand gesprochen hat, und 900 Euro im Jahr.

Solche Posten sind nicht verboten und nicht einmal unüblich. Ärgerlich werden sie, wenn du sie erst beim Unterschreiben siehst und dann keine Zeit mehr hast, darüber nachzudenken.

Wohnblock mit Stellplätzen davor, für die neben der Miete oft Zusatzkosten anfallen
Was neben der Wohnung vermietet wird, steht selten in der Anzeige.

Warum diese Posten in der Anzeige fehlen

Anzeigen sind auf Vergleichbarkeit optimiert, und Vergleichbarkeit heißt: möglichst niedrige Zahl im Suchfilter. Ein Stellplatz für 60 Euro würde die Wohnung in der Ergebnisliste nach hinten schieben. Also steht er im Fließtext oder gar nicht.

Aus dem Maklerbüro betrachtet ist das selten böse Absicht, sondern Routine. Die Wohnung wird beworben, der Stellplatz wird beim Vertragsgespräch dazugelegt. Für dich heißt das: Frag aktiv danach, statt darauf zu warten, dass jemand es erwähnt.

Ein Vertrag oder zwei

Das ist die wichtigste Unterscheidung, und sie entscheidet später über echtes Geld.

Mietvertrag auf dem Tisch mit der Frage nach Stellplatz und Zusatzkosten neben der Miete
Ein Vertrag oder zwei: Diese Frage entscheidet, ob du den Stellplatz je wieder loswirst.

Alles in einem Vertrag. Wohnung und Stellplatz stehen in derselben Urkunde. Dann ist es ein einheitliches Mietverhältnis. Die Folge: Du kannst den Stellplatz nicht allein kündigen. Wer das Auto abschafft, zahlt weiter. Umgekehrt gilt für den Vermieter derselbe Grundsatz.

Zwei getrennte Verträge. Wohnung und Stellplatz werden gesondert vereinbart. Dann lässt sich der Stellplatz in der Regel eigenständig kündigen, allerdings gilt auch das umgekehrt: Der Vermieter kann ihn leichter kündigen oder die Stellplatzmiete anders anpassen, weil für reine Stellplätze nicht derselbe Mieterschutz gilt wie für Wohnraum.

Werden beide Verträge am selben Tag mit demselben Vermieter geschlossen, spricht vieles dafür, dass die Gerichte trotzdem von einem einheitlichen Mietverhältnis ausgehen. Sicher ist das nie, deshalb gehört die Frage vor die Unterschrift und nicht in den Streit danach. Worauf du beim Vertrag sonst achtest, steht in Mietvertrag prüfen vor der Unterschrift und in diese acht Stellen liest du zuerst.

Darf der Stellplatz zur Bedingung gemacht werden?

Ein Vermieter darf grundsätzlich selbst entscheiden, ob er Wohnung und Stellplatz nur zusammen vergibt. Das ist Vertragsfreiheit, ähnlich wie bei der Auswahl der Mietpartei. Du musst diese Kombination nicht annehmen, aber du kannst sie auch nicht erzwingen.

Wichtig ist die Grenze zur Miethöhe: In Gebieten mit Mietpreisbremse wird die zulässige Miete für die Wohnung berechnet. Ein überteuerter Stellplatz, der als Nebenabrede die Wohnungsmiete faktisch anhebt, ist ein bekanntes Umgehungsmuster. Wenn ein Stellplatz in einer normalen Wohnstraße mehr kostet als in einer Tiefgarage im Zentrum, ist das ein Signal. Hintergrund dazu in die Mietpreisbremse einfach erklärt.

Der Satz für das Vertragsgespräch

„Ist der Stellplatz Teil des Wohnungsmietvertrags oder ein eigener Vertrag? Und kann ich ihn separat kündigen, wenn ich das Auto abgebe?“ Zwei Sätze, eine Antwort, und du weißt, woran du bist. Notiere dir die Antwort mit Datum.

Keller, Dachboden, Waschküche

Ein Kellerabteil gehört in aller Regel zur Wohnung und wird nicht extra berechnet. Es sollte im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll benannt und nummeriert sein, sonst gibt es beim Auszug Diskussionen darüber, welcher Verschlag eigentlich deiner war.

Extra berechnet werden dagegen häufig:

  • Ein zusätzliches Kellerabteil über das zur Wohnung gehörende hinaus.
  • Ein Dachbodenanteil oder ein separater Abstellraum.
  • Ein Fahrradkeller mit eigenem Zugang in manchen Neubauten.
  • Die Waschmaschinennutzung im Gemeinschaftsraum, abgerechnet per Chipkarte oder Münzautomat.
  • Ein Gartenanteil oder eine Terrassenfläche bei Erdgeschosswohnungen.

Lass dir zeigen, was du bekommst, und lass es ins Übergabeprotokoll schreiben. Wie das aufgebaut ist, steht in was ins Übergabeprotokoll gehört.

Was davon umlagefähig ist und was Miete ist

Hier werden zwei Dinge gern vermischt. Eine Stellplatzmiete ist Miete, keine Betriebskosten. Sie wird nicht abgerechnet und nicht gespitzt, sie ist ein fester Betrag. Betriebskosten dagegen sind die laufenden Kosten des Grundstücks, die der Vermieter nach Vereinbarung auf dich umlegen darf.

Praktische Folge: Für die Stellplatzmiete bekommst du keine Jahresabrechnung und keine Rückzahlung. Sie erhöht deine monatliche Belastung dauerhaft. Für die Nebenkostenvorauszahlung gilt das Gegenteil. Welche Posten überhaupt umgelegt werden dürfen, steht in welche Nebenkosten der Vermieter umlegen darf.

Was du vor der Zusage klärst

  1. Frag nach der vollständigen Monatsbelastung: Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung, Heizkosten, Stellplatz, sonstige Zusatzmieten.
  2. Lass dir sagen, ob der Stellplatz Teil des Wohnungsvertrags ist oder separat läuft.
  3. Kläre, ob der Stellplatz Pflicht ist oder du ihn abwählen kannst.
  4. Frag, welches Kellerabteil zur Wohnung gehört und ob es nummeriert ist.
  5. Rechne die Gesamtsumme aus und vergleiche erst dann mit der anderen Wohnung auf deiner Liste.

Diese Fragen sind kein Misstrauen, sondern das Gegenteil. Wer im Vertragsgespräch sauber nachfragt und Antworten notiert, wirkt auf der Vermieterseite organisiert. Christian schätzt genau das an Bewerbern: Es sind fast immer dieselben Leute, bei denen später auch der Zahlungseingang stimmt.

Gespräch am Tisch über Stellplatz, Kellerabteil und die gesamten Zusatzkosten zur Miete
Zwei sachliche Fragen im Vertragsgespräch ersparen dir Jahre mit einem ungewollten Stellplatz.

Wie du diesen Eindruck schon in der Bewerbung erzeugst, steht Schritt für Schritt im Kurs für einmalig 79 Euro.

Kurz zusammengefasst

Stellplatz, Garage und zusätzliche Abstellräume werden häufig neben der Warmmiete berechnet und tauchen im Inserat nicht auf. Entscheidend ist, ob alles in einem Vertrag steht oder zwei Verträge geschlossen werden: Im einheitlichen Mietverhältnis wirst du den Stellplatz nicht allein wieder los. Ein Kellerabteil gehört üblicherweise zur Wohnung und sollte nummeriert im Protokoll stehen. Dein nächster Schritt heute: Frag bei der Wohnung, auf die du dich gerade bewirbst, schriftlich nach der vollständigen Monatsbelastung inklusive aller Zusatzmieten.

Zum Einordnen

Dieser Text beschreibt allgemeine Abläufe und typische Regeln am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.

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