Musst du als Mieter Provision zahlen?
In den meisten Fällen nicht. Die Ausnahme gibt es, sie ist klar umrissen – und es gibt eine Handvoll Rechnungen, die trotzdem kommen und die du nicht zahlen musst.
Du sitzt beim Makler im Büro, die Zusage liegt praktisch auf dem Tisch, und dann kommt der Satz: „Die Provision beträgt zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer, zahlbar bei Vertragsunterzeichnung.“
Der Reflex in dieser Sekunde ist verständlich: nicken. Du willst die Wohnung. Die Frage ist trotzdem berechtigt, und in den allermeisten Fällen lautet die Antwort: Nein, du musst nicht zahlen.

Die kurze Antwort
Bei Mietwohnungen zahlt derjenige, der den Makler beauftragt hat. Das ist praktisch immer der Vermieter. Du zahlst nur in einer einzigen Konstellation, und die sieht so aus:
- Du hast dem Makler einen Suchauftrag erteilt, und zwar in Textform.
- Der Makler ist daraufhin tätig geworden und hat eine Wohnung beschafft, die nicht ohnehin schon am Markt war.
- Er hat sich für diese Wohnung vom Vermieter den Vermittlungsauftrag geholt.
- Es kommt tatsächlich ein Mietvertrag zustande.
Fehlt einer dieser Punkte, entfällt der Provisionsanspruch. Die rechtliche Grundlage dahinter erklärt das Bestellerprinzip.
Der Test in zwei Fragen
Wenn du unsicher bist, ob eine Provisionsforderung berechtigt sein könnte, stell dir diese beiden Fragen:
- War die Wohnung schon inseriert, bevor ich den Makler kontaktiert habe? Wenn ja, keine Provision.
- Habe ich vorher etwas unterschrieben, das ein Suchauftrag sein könnte? Wenn nein, keine Provision.
In der Praxis beantworten diese zwei Fragen fast jeden Fall.
Manche Makler legen vor dem Termin ein Blatt vor, das nach einer Datenschutzerklärung oder einer Besichtigungsbestätigung aussieht und einen Suchauftrag enthält. Lies, was über der Unterschriftszeile steht. Ein Satz wie „Der Kunde beauftragt den Makler mit der Suche nach geeignetem Wohnraum“ ist kein Formalkram, sondern genau der Punkt, um den es geht.
Wenn du wirklich selbst beauftragst
Es kann sinnvoll sein. In sehr angespannten Märkten, bei sehr speziellen Anforderungen oder wenn du aus einer anderen Stadt suchst und schlicht nicht zu jeder Besichtigung fahren kannst. Dann gilt:
- Die Provision beträgt höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer.
- Sie wird nur bei erfolgreichem Vertragsschluss fällig.
- Lass dir schriftlich geben, für welche Objekte der Auftrag gilt und wie lange.
- Klär vorher, ob der Makler dieselbe Wohnung auch vom Vermieter beauftragt bekommt. Doppelte Provision ist nicht zulässig.
Rechne es einmal durch: Bei 800 Euro Nettokaltmiete sind zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer rund 1.900 Euro. Das ist ein erheblicher Posten neben Kaution und Umzug. Wie er sich in die Gesamtrechnung einfügt, steht in was der Einzug insgesamt kostet.
Rechnungen, die trotzdem kommen
| Bezeichnung | Zulässig? |
|---|---|
| Besichtigungsgebühr | Nein |
| Bearbeitungsgebühr für die Bewerbung | Nein |
| Vertragserstellungsgebühr | Nein |
| Schlüsselübergabepauschale | Nein |
| Gebühr für eine Bonitätsauskunft, die du beibringen sollst | Die Auskunft besorgst du selbst und trägst deren Kosten, eine zusätzliche Gebühr an den Makler ist unzulässig |
| Ablöse für vorhandene Einbauten | Ja, aber nur in angemessener Höhe und freiwillig |
Wie du reagierst, ohne die Wohnung zu verlieren
Das ist die eigentlich schwierige Frage. Rechtlich bist du im Recht, praktisch willst du den Vertrag. Ein Weg, der beides berücksichtigt:
„Eine Frage zur Provision: Die Wohnung war ja bereits inseriert, als ich mich gemeldet habe. Nach meinem Verständnis trägt die Provision in diesem Fall der Vermieter. Habe ich da etwas übersehen?“
Das ist höflich, sachlich und lässt dem Gegenüber einen Ausweg. In vielen Fällen wird die Forderung damit zurückgezogen. Falls nicht, hast du eine Entscheidung zu treffen — und solltest wissen, dass eine zu Unrecht gezahlte Provision drei Jahre lang zurückgefordert werden kann.
Was du für den Fall der Fälle aufhebst
- Screenshot des Inserats mit Datum.
- Den gesamten Schriftverkehr, auch Nachrichten über Portale.
- Jedes Formular, das du unterschrieben hast, in Kopie.
- Den Zahlungsbeleg.
Das kostet fünf Minuten und ist später der Unterschied zwischen einem Anspruch und einer Behauptung. Ohnehin lohnt es sich, den Schriftverkehr deiner Bewerbungen zu ordnen, wie in der Bewerbungsmappe beschrieben.

Kurz zusammengefasst
Als Mieter zahlst du in aller Regel keine Maklerprovision. Die Ausnahme ist der echte, in Textform erteilte Suchauftrag, bei dem der Makler die Wohnung erst daraufhin beschafft. Dann sind höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer fällig, und nur bei erfolgreichem Vertragsschluss. Besichtigungs-, Bearbeitungs- und Vertragsgebühren sind unzulässig. Prüf jedes Formular vor der Unterschrift und heb deine Unterlagen auf.
Dieser Text beschreibt allgemeine Regeln und typische Abläufe am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt oder von einem Mieterverein prüfen.
Du willst das nicht jedes Mal neu bauen?
Der komplette Kurs plus alle Vorlagen zum Herunterladen.
Wohnung finden: Der Erfolgs-Kurs — 79 € Einmalzahlung. Kein Abo. Sofort verfügbar.Das passt dazu
- Kaution und erste Miete gleichzeitig nicht leistbar: was jetzt geht
- Die Mietkaution: Höhe, Raten, Anlage
- Kaution vom Jobcenter als Darlehen beantragen
- Die Fixkosten, die nach dem Einzug automatisch dazukommen
- Schlüsselgeld und Abstandszahlung für eine Wohnung
- Welche Nebenkosten darf der Vermieter umlegen?