Kosten und Geld

Schlüsselgeld und Abstandszahlung für eine Wohnung

Schlüsselgeld, Abstand, Bearbeitungs- und Schreibgebühr: welche Forderungen vor dem Mietvertrag keine Grundlage haben und wie du sachlich ablehnst.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Der Anruf kommt abends: Die Wohnung könntest du haben. Es gäbe da nur noch eine Kleinigkeit, 800 Euro Abstand für den Vormieter, oder 150 Euro Bearbeitungsgebühr für die Vertragserstellung, oder 250 Euro dafür, dass man dich vorzieht. Bar wäre am einfachsten.

Nach vier Monaten Suche klingt das nach einem kleinen Preis. Genau darauf baut diese Forderung. Deshalb lohnt es sich, vorher zu wissen, was zulässig ist und was nicht.

Überweisungsformular auf dem Handy bei einer Forderung nach Schlüsselgeld für eine Wohnung
Bar, schnell und ohne Beleg: drei Merkmale, die zusammen fast immer dasselbe bedeuten.

Der Unterschied zwischen Ablöse und Abstand

Beides wird oft in einem Atemzug genannt und ist doch etwas völlig Verschiedenes.

Eine Ablöse ist die Bezahlung für einen Gegenstand, den du übernimmst: eine Einbauküche, Lampen, ein Gartenhaus. Du bekommst etwas dafür. Zulässig ist das, solange der Preis in einem vernünftigen Verhältnis zum Wert steht. Wie du den Zeitwert selbst ausrechnest, steht in die Ablöse für Einbauküche und Möbel.

Ein Abstand oder Schlüsselgeld ist Geld für nichts: dafür, dass du die Wohnung überhaupt bekommst, dass der Vormieter Platz macht, dass du auf dem Stapel nach oben rutschst. Dafür gibt es keine Gegenleistung, und deshalb gibt es dafür auch keine tragfähige Grundlage. Das Wohnungsvermittlungsgesetz erklärt Vereinbarungen für unwirksam, mit denen Wohnungssuchende für etwas anderes als die Vermittlung oder den Nachweis der Wohnung zahlen sollen, und es greift auch bei überhöhten Ablösevereinbarungen.

Schlüsselgeld ist kein Brauch, sondern ein Problem

Wer Geld dafür verlangt, dass er dir den Zuschlag gibt, verkauft etwas, das ihm nicht gehört: die Auswahlentscheidung. Aus dem Maklerbüro betrachtet ist das kein Graubereich, sondern der Punkt, an dem Verwaltungen Mitarbeiter entlassen.

Schlüsselübergabe für eine Mietwohnung, für die zusätzlich Schlüsselgeld verlangt wird
Wer Geld für den Zuschlag verlangt, verkauft etwas, das ihm nicht gehört.

Woran du es erkennst, egal wie es genannt wird:

  • Die Zahlung soll bar erfolgen oder ohne Beleg.
  • Sie wird fällig, bevor ein Mietvertrag unterschrieben ist.
  • Es gibt keinen Gegenstand und keine benennbare Leistung dafür.
  • Der Betrag taucht im Mietvertrag nirgends auf.
  • Es wird Eile gemacht, meistens verbunden mit dem Hinweis auf andere Interessenten.

Wenn mehrere dieser Punkte zusammenkommen, geht es nicht um eine ungewöhnliche Gepflogenheit, sondern um eine Masche. Der Übergang zu Wohnungsbetrug ist fließend, siehe die Vorkasse-Masche.

Bearbeitungs- und Schreibgebühren

Ein eigener Klassiker: eine Gebühr für die Erstellung des Mietvertrags, für die Bearbeitung der Selbstauskunft oder für den Verwaltungsaufwand.

Die Überlegung dahinter geht schief. Wer eine Wohnung vermietet, erledigt mit dem Aufsetzen des Vertrags sein eigenes Geschäft. Aufwand, den jemand im eigenen Interesse hat, lässt sich nicht als Gebühr auf die andere Seite abwälzen, und entsprechende Klauseln in vorformulierten Verträgen halten einer Prüfung in aller Regel nicht stand.

Dasselbe gilt für Gebühren rund um die Bewerbung: für das Zusenden von Unterlagen, für die Terminvergabe, für die Aufnahme in eine Interessentenliste. Etwas anderes ist eine echte Maklerprovision, für die das Bestellerprinzip gilt, siehe Maklerprovision bei Mietwohnungen.

Die Gebühr für die Bonitätsprüfung

Immer häufiger wird verlangt, dass Bewerber eine kostenpflichtige Auskunft über einen bestimmten Anbieter einholen oder eine Prüfgebühr zahlen. Der Aufwand für die Prüfung deiner Zahlungsfähigkeit gehört aber zum Geschäft des Vermieters.

Praktisch löst du das ohne Konflikt: Bring deine Auskunft selbst mit. Wenn du die passende Bonitätsauskunft in der Mappe hast, entfällt die Diskussion, und deine Bewerbung ist gleichzeitig vollständiger als die meisten anderen. Welche Variante gebraucht wird, steht in der Anforderungsliste des Vermieters, und danach kannst du schon vor der Besichtigung fragen.

Der Unterschied, auf den es ankommt

Zahlungen für einen Gegenstand, den du übernimmst, sind zulässig. Zahlungen dafür, dass du den Zuschlag bekommst, sind es nicht. Frag dich bei jeder Forderung nur eines: Was genau bekomme ich dafür, und steht es im Vertrag?

Wie du ablehnst, ohne die Wohnung zu verlieren

Empörung hilft hier nicht weiter. Sachlichkeit schon, denn seriöse Anbieter ziehen die Forderung dann meistens zurück, und unseriöse verlieren das Interesse an dir, was ebenfalls ein Ergebnis ist.

Gespräch am Tisch über eine Forderung nach Abstandszahlung vor dem Mietvertrag
Eine sachliche Nachfrage klärt in den meisten Fällen mehr als jede Empörung.
  1. Frag schriftlich nach: „Wofür genau ist dieser Betrag, und wird er im Mietvertrag ausgewiesen?“ Diese eine Frage klärt die Lage in den meisten Fällen.
  2. Bitte um eine Rechnung mit Leistungsbeschreibung. Wer nicht abrechnen will, sagt damit schon alles.
  3. Zahl niemals bar und niemals vor der Vertragsunterschrift.
  4. Bleib freundlich und bezogen auf die Sache: „Eine Ablöse für die Küche zahle ich gern, einen Betrag ohne Gegenleistung nicht.“
  5. Sichere die Kommunikation. Mailverlauf und Nachrichten aufheben, mündliche Forderungen in einer kurzen Mail zusammenfassen und bestätigen lassen.

Diese Dokumentation ist auch dann wertvoll, wenn du die Wohnung nicht bekommst. Sie ist das Einzige, was später zählt.

Was du tun kannst, wenn du schon gezahlt hast

Der erste Satz zuerst: Gezahlt ist nicht verloren. Wer ohne rechtlichen Grund geleistet hat, kann sein Geld grundsätzlich zurückfordern, und für unzulässige Entgelte rund um die Wohnungsvermittlung gibt es dafür ausdrückliche Regelungen.

  1. Trag zusammen, was du hast: Überweisungsbeleg, Quittung, Chatverlauf, Zeugen des Gesprächs.
  2. Fordere den Betrag schriftlich zurück, mit einer konkreten Frist und einem Datum.
  3. Schick die Aufforderung so, dass du den Zugang belegen kannst.
  4. Wenn nichts kommt: Mieterverein, Verbraucherzentrale oder eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt. Wer wobei hilft, steht in Mieterverein, Anwalt oder Verbraucherzentrale.

Und wenn Geld gegen ein Versprechen geflossen ist, das nie eingelöst wurde, ist das kein Mietthema mehr, sondern ein Fall für die Polizei, siehe du hast überwiesen und wurdest betrogen.

Formulierungen für genau diese Gespräche, vom Nachfragen bis zur Rückforderung, stecken in den Zusage-Vorlagen für einmalig 19 Euro.

Kurz zusammengefasst

Für einen Gegenstand darfst du zahlen, für den Zuschlag nicht. Schlüsselgeld und Abstand ohne Gegenleistung haben keine tragfähige Grundlage, Bearbeitungs- und Schreibgebühren des Vermieters ebenso wenig, und die Kosten der Bonitätsprüfung sind sein Geschäft, nicht deins. Frag bei jeder Forderung schriftlich nach Zweck und Rechnung, zahl nie bar und nie vor der Unterschrift. Dein nächster Schritt heute: Leg dir den einen Satz zurecht, mit dem du im Gespräch reagierst, damit du ihn parat hast, wenn es dich abends unvorbereitet trifft.

Zum Einordnen

Dieser Text beschreibt allgemeine Abläufe und typische Regeln am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.

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