Erstausstattung für die Wohnung beantragen
Bett, Kühlschrank, Herd: Für die Erstausstattung einer Wohnung gibt es einen Zuschuss statt eines Darlehens. Wer ihn bekommt und wie der Antrag läuft.
Die Wohnung ist da, die Schlüssel sind übergeben, und dann stehst du in vier leeren Räumen. Kein Bett, kein Kühlschrank, kein Herd, keine Gardinen. Wer aus einer möblierten Unterkunft, aus einer Trennung oder aus dem Elternhaus kommt, kennt diesen Moment.
Für genau diese Lage gibt es eine eigene Leistung, die viele nicht kennen und deshalb nicht beantragen. Sie ist in der Regel ein Zuschuss, kein Darlehen. Das ist der entscheidende Unterschied zur Kaution.

Zuschuss statt Darlehen
Das Sozialgesetzbuch II kennt neben dem laufenden Regelbedarf einige Bedarfe, die einmalig anfallen und deshalb gesondert erbracht werden. Dazu gehören die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten und die Erstausstattung für Bekleidung. In der Sozialhilfe gibt es eine entsprechende Regelung.
Gesondert erbracht heißt: Das Geld wird zusätzlich zum Regelsatz gezahlt und nicht später einbehalten. Eine Mietkaution ist ein Darlehen und wird zurückgefordert, eine Erstausstattung ist es normalerweise nicht. Wie das bei der Kaution läuft, steht in Kaution vom Jobcenter als Darlehen beantragen.
Wer die Erstausstattung bekommen kann
Die Leistung setzt keinen laufenden Leistungsbezug voraus, sondern einen konkreten Bedarf, den du nicht aus eigenen Mitteln decken kannst. Auch wer knapp über der Grenze für laufende Leistungen liegt, kann für diesen besonderen Bedarf Anspruch haben. Es lohnt sich also, zu fragen, statt selbst abzuwinken.
Typische Lagen, in denen ein Anspruch in Betracht kommt:
- Die erste eigene Wohnung, wenn keine Möbel vorhanden sind.
- Der Auszug nach einer Trennung, wenn der Hausstand beim anderen Teil bleibt.
- Der Umzug aus einer möblierten Einrichtung, einem Frauenhaus oder einer Gemeinschaftsunterkunft.
- Der Verlust des Hausstands durch Wohnungsbrand, Wasserschaden oder eine Zwangsräumung.
- Der Einzug in eine Wohnung, in der bisher keine eigene Küche vorhanden war.
Kein Fall der Erstausstattung ist dagegen der Ersatz eines vorhandenen, aber kaputten Geräts. Dafür gibt es in der Regel nur ein Darlehen, weil das Gerät bereits zum Hausstand gehörte.
Was dazugehört und was nicht
Die Leistung soll eine einfache, zweckmäßige Ausstattung ermöglichen, keine Einrichtung nach Geschmack. Was in der Praxis anerkannt wird, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich, die Linie ist aber meistens ähnlich.

| Üblicherweise anerkannt | Meistens nicht |
|---|---|
| Bett mit Matratze, Kleiderschrank, Tisch, Stühle | Fernseher und Unterhaltungselektronik |
| Kühlschrank, Herd, Waschmaschine | Geschirrspüler und Trockner in den meisten Fällen |
| Küchenmöbel oder eine einfache Küchenzeile | Hochwertige Einbauküche |
| Lampen, Gardinen, Bodenbelag in einfacher Ausführung | Dekoration und Teppiche nach Wunsch |
| Geschirr, Töpfe, Besteck, Bettwäsche | Ersatz für vorhandene, aber alte Gegenstände |
Für Kinder gilt ein eigener Blick: Kinderbett, Wickelkommode und Kinderwagen gehören bei Schwangerschaft und Geburt in denselben Antrag.
Pauschale oder Einzelposten
Die Leistung kann als Geldleistung erbracht werden, auch in Form von Pauschalbeträgen, oder als Sachleistung, etwa als Gutschein für ein bestimmtes Kaufhaus. Viele Kommunen arbeiten mit Pauschalen je Raum oder je Gegenstand.
Für dich heißt das praktisch:
- Frag nach, ob deine Kommune mit Pauschalen arbeitet oder Einzelposten prüft.
- Bei Pauschalen brauchst du keine Angebote, aber du musst mit dem Betrag auskommen. Kaufe gebraucht, wo es sinnvoll ist, und behalte die Differenz nicht als Reserve ein, sondern stecke sie in das, was wirklich fehlt.
- Bei Einzelprüfung reichst du eine Liste mit Preisangaben ein. Zwei Vergleichsangebote pro größerem Posten machen die Entscheidung schneller.
So stellst du den Antrag

- Beantrage möglichst früh, am besten zusammen mit der Zusicherung für den Umzug. Der Bedarf entsteht mit dem Einzug, nicht erst, wenn du vor dem leeren Raum stehst.
- Schreib den Antrag formlos, wenn es kein Formular gibt: Name, Nummer, neue Adresse, Einzugsdatum, Grund des Bedarfs.
- Leg eine Liste bei, Raum für Raum, mit dem, was fehlt. Nicht was du gern hättest, sondern was zum Wohnen nötig ist.
- Begründe kurz, warum kein Hausstand vorhanden ist. Ein Satz reicht, er muss nur stimmen.
- Lass dir den Eingang bestätigen und notiere das Datum.
- Warte den Bescheid ab, bevor du große Anschaffungen machst, sonst zahlst du sie selbst.
Erst kaufen, dann beantragen. Wer die Waschmaschine bereits im Flur stehen hat, hat den Bedarf aus eigenen Mitteln gedeckt und bekommt ihn selten erstattet. Antrag zuerst, Kaufbeleg danach.
Die häufigsten Ablehnungsgründe
Abgelehnt wird meistens nicht, weil kein Anspruch besteht, sondern weil der Antrag etwas anderes sagt, als er meint:
- Der Antrag nennt Ersatzbeschaffung statt Erstausstattung. Formuliere ausdrücklich, dass kein entsprechender Gegenstand vorhanden ist.
- Die Liste ist zu unbestimmt. „Möbel“ ist kein Bedarf, „Bett mit Lattenrost und Matratze, 90 mal 200“ schon.
- Der Zeitpunkt passt nicht. Monate nach dem Einzug fällt die Begründung schwerer.
- Der Bedarf gilt als gedeckt, weil Möbel aus der alten Wohnung vorhanden sind. Dann bezieht sich der Antrag nur auf das, was tatsächlich fehlt.
Gegen einen Bescheid kannst du innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch einlegen. Die Frist steht immer in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende. Lies sie, bevor du den Brief weglegst.
Was das für deine Wohnungssuche bedeutet
Der praktische Nutzen liegt nicht erst nach dem Einzug, sondern schon davor. Wer weiß, dass Erstausstattung und Kaution abgedeckt werden können, sucht anders: ruhiger, mit realistischem Budget und ohne die Angst, eine Zusage annehmen zu müssen und danach vor einem leeren Zimmer zu stehen.
Aus dem Maklerbüro betrachtet ist das auch der Unterschied, den man in Bewerbungen spürt. Wer seine Zahlen kennt, schreibt klarer. Wer improvisiert, schreibt vage, und vage Bewerbungen fallen als Erstes vom Stapel. Die Reihenfolge für den Start steht in die erste eigene Wohnung, und was insgesamt auf dich zukommt, in was der Einzug insgesamt kostet. Wer mit Bürgergeld sucht, findet die Marktseite in Wohnungssuche mit Bürgergeld.
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Kurz zusammengefasst
Die Erstausstattung für Wohnung und Haushaltsgeräte wird in der Regel als Zuschuss erbracht und nicht zurückgefordert. Anspruch kann auch haben, wer keine laufenden Leistungen bezieht, den Bedarf aber nicht selbst decken kann. Beantrage früh, liste Raum für Raum konkret auf, was fehlt, und kaufe erst nach dem Bescheid. Dein nächster Schritt heute: Geh gedanklich durch die neue Wohnung und schreib auf, was zum Schlafen, Kochen und Sitzen tatsächlich fehlt. Diese Liste ist dein Antrag.
Dieser Text beschreibt allgemeine Abläufe und typische Regeln am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.
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