Kosten und Geld

Umzugskosten von der Steuer absetzen

Beruflich, privat oder gesundheitlich – für jeden Fall gibt es einen Weg. Welche Belege du brauchst und warum du keine Rechnung bar bezahlen solltest.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Ein Teil des Geldes, das du für den Umzug ausgegeben hast, kommt zurück. Nicht alles, nicht sofort und nicht automatisch — aber deutlich mehr, als die meisten ansetzen. Der häufigste Grund, warum es nicht klappt, ist auch der banalste: Es fehlen die Rechnungen, oder es wurde bar bezahlt.

Sortierte Belege auf dem Tisch: Umzugskosten von der Steuer absetzen geht über drei verschiedene Wege
Ohne Belege gibt es keinen Abzug. Sammle ab dem ersten Tag.

Drei Wege, drei Voraussetzungen

Anlass Wie es abgesetzt wird
Beruflich veranlasst Werbungskosten, in voller Höhe
Privat veranlasst Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, anteilig
Gesundheitlich veranlasst Außergewöhnliche Belastung, mit zumutbarer Eigenbelastung

Der beruflich veranlasste Umzug

Das ist der attraktivste Fall, weil die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten zählen. Beruflich veranlasst ist ein Umzug typischerweise, wenn:

Transporter vor dem Haus: Beim beruflich veranlassten Umzug lassen sich die Umzugskosten am besten von der Steuer absetzen
Beruflich veranlasst heißt: kürzerer Arbeitsweg oder neuer Arbeitsort.
  • du eine neue Stelle antrittst oder versetzt wirst,
  • dein Arbeitgeber den Standort wechselt,
  • du durch den Umzug täglich erheblich Fahrzeit sparst. Die Rechtsprechung stellt hier auf eine Ersparnis von insgesamt mindestens einer Stunde pro Arbeitstag ab,
  • du einen doppelten Haushalt aus beruflichen Gründen begründest oder beendest.

Ein privater Auslöser schadet nicht, solange die berufliche Veranlassung überwiegt. Wichtig ist, dass du sie belegen kannst: Arbeitsvertrag, Versetzungsschreiben, Fahrtzeitvergleich.

Was du dabei ansetzen kannst

  • Spedition oder Mietwagen, Verpackungsmaterial, Möbellift
  • Fahrtkosten für Wohnungssuche und Umzugsfahrten
  • Doppelte Mietzahlungen im Übergangszeitraum, in den steuerlich anerkannten Grenzen
  • Maklerkosten für die neue Mietwohnung, soweit sie angefallen sind
  • Kosten für den Anschluss von Herd und Öfen
  • Nachhilfe für Kinder, die wegen des Umzugs den Anschluss verloren haben, bis zu bestimmten Höchstbeträgen

Für die sonstigen Umzugsauslagen gibt es außerdem eine Pauschale, deren Höhe sich regelmäßig ändert. Schau den aktuell gültigen Betrag nach, bevor du die Erklärung machst — er wird an die Beträge des Bundesumzugskostengesetzes angepasst. Wer mehr ausgegeben hat, kann statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten ansetzen, braucht dafür aber Belege.

Was die Pauschale nicht abdeckt

Die Speditionsrechnung, die doppelte Miete und die Maklerkosten sind neben der Pauschale ansetzbar. Die Pauschale ist für den Kleinkram gedacht: Ummeldungen, Trinkgelder, neue Vorhänge, Änderungen an Lampen. Wer beides verwechselt, verschenkt Geld.

Der private Umzug

Auch ohne beruflichen Anlass geht etwas, nur anders. Hier greifen zwei Regelungen aus § 35a EStG:

  1. Haushaltsnahe Dienstleistungen. Zwanzig Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung im Jahr. Darunter fällt die Umzugsspedition, soweit es um Arbeitsleistung geht, außerdem Reinigungsarbeiten.
  2. Handwerkerleistungen. Zwanzig Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro Steuerermäßigung im Jahr. Darunter fallen Malerarbeiten, Küchenmontage, Elektroinstallationen.

Beachte: Es zählen nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Material zählt nicht. Bitte deshalb jeden Handwerker, den Arbeitslohn auf der Rechnung getrennt auszuweisen. Das ist ein Satz am Telefon und macht am Ende dreistellige Beträge aus.

Die Regel, an der es am häufigsten scheitert

Keine Barzahlung. Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen wird zwingend eine Rechnung und eine unbare Zahlung verlangt. Überweisung, Lastschrift, Karte — alles gut. Bargeld gegen Quittung wird nicht anerkannt, auch nicht mit dem besten Beleg.

Das trifft in der Praxis genau die Situationen, in denen man gern bar zahlt: den Umzugshelfer, den Maler aus der Nachbarschaft, den Küchenmonteur.

Der Umzug aus gesundheitlichen Gründen

Wenn ein Umzug medizinisch notwendig ist, etwa weil eine Behinderung eine barrierefreie Wohnung erfordert, kommen die Kosten als außergewöhnliche Belastung in Betracht. Davon wird allerdings eine zumutbare Eigenbelastung abgezogen, die sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl richtet. Ein ärztliches Attest oder eine amtsärztliche Bescheinigung sollte vorliegen, und zwar möglichst vor dem Umzug.

Deine Belegliste

  • Speditionsrechnung oder Mietwagenrechnung
  • Rechnungen für Material und Kartons
  • Mietverträge alt und neu, für den Nachweis der doppelten Miete
  • Handwerkerrechnungen mit getrennt ausgewiesenem Arbeitslohn
  • Kontoauszüge zu jeder dieser Rechnungen
  • Nachweis des beruflichen Anlasses
  • Fahrtenaufstellung für Besichtigungen

Diese Belege gehören zu denselben Posten, die in der Gesamtrechnung des Einzugs stehen. Leg dafür einen einzigen Ordner an, digital reicht. Wer die Belege erst im Frühjahr zusammensucht, findet die Hälfte nicht mehr. Eine saubere Ablage brauchst du ohnehin, wie in die Bewerbung als PDF beschrieben.

Kurz zusammengefasst

Beruflich veranlasste Umzüge sind als Werbungskosten in voller Höhe absetzbar, inklusive doppelter Miete, Maklerkosten und einer Pauschale für die sonstigen Auslagen. Private Umzüge bringen über haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen jeweils zwanzig Prozent der Arbeitskosten, begrenzt auf 4.000 beziehungsweise 1.200 Euro Steuerermäßigung im Jahr. Voraussetzung ist immer eine Rechnung und eine unbare Zahlung. Lass den Arbeitslohn getrennt ausweisen und heb alles auf. Die Berechnung im Einzelfall gehört in die Hände einer Steuerberatung oder eines Lohnsteuerhilfevereins.

Zum Einordnen

Dieser Text beschreibt allgemeine Regeln und typische Abläufe am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt oder von einem Mieterverein prüfen.

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