Besondere Situationen

Wohnungssuche nach einer Privatinsolvenz

Ein abgeschlossenes Verfahren ist etwas anderes als ein laufendes – und beides ist kein Grund aufzugeben. Was in welcher Phase geht und was du vorlegst.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Du hast es hinter dich gebracht. Jahre, in denen du jeden Monat abgegeben hast, was über der Pfändungsgrenze lag. Und jetzt, wo es vorbei ist, sitzt du vor einem Bewerbungsformular mit dem Feld „Wurde in den letzten fünf Jahren ein Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen eröffnet?“

Es fühlt sich an, als hätte das Ganze gar nichts gebracht. Hat es aber – und das lässt sich auch zeigen. Man muss nur wissen, wie.

Ausdruck mit geschwärzten Zeilen: Die Wohnungssuche nach einer Privatinsolvenz hängt an der Phase
Laufend, Wohlverhaltensphase oder erledigt. Drei Phasen, drei Gespräche.

Zuerst: In welcher Phase bist du?

Das ist der entscheidende Unterschied, und er wird ständig vermischt.

  • Laufendes Verfahren. Es gibt einen Treuhänder, dein pfändbares Einkommen wird abgeführt, und in den Auskunfteien stehen entsprechende Einträge. Das ist die schwierigste Phase.
  • Restschuldbefreiung erteilt. Das Verfahren ist beendet, die verbliebenen Schulden sind weg. Ab hier verändert sich deine Lage deutlich.
  • Einige Zeit nach der Restschuldbefreiung. Die Information über die erteilte Restschuldbefreiung wird bei den großen Auskunfteien inzwischen nur noch für sechs Monate gespeichert. Der Europäische Gerichtshof hat eine längere Speicherung für unzulässig gehalten. Danach kann deine Auskunft wieder unauffällig sein.

Der letzte Punkt ist der wichtigste und den kennen die wenigsten. Wenn deine Restschuldbefreiung länger zurückliegt, lohnt es sich sehr, die eigene Auskunft zu prüfen, bevor du weitersuchst. Wie du sie kostenlos bekommst, steht in die Datenkopie anfordern.

Alte Einträge prüfen und aufräumen

Nach einem Verfahren stehen häufig noch Einträge einzelner Gläubiger im Datensatz, die dort nicht mehr hingehören – erledigte Forderungen, doppelte Meldungen, Positionen, deren Speicherfrist abgelaufen ist. Das ist keine Seltenheit, sondern die Regel. Und es ist reparierbar.

Geh deine Datenkopie Zeile für Zeile durch und prüf jeden Eintrag auf drei Dinge: Stimmt er inhaltlich? Ist er erledigt? Ist die Speicherfrist abgelaufen? Wie du falsche Einträge korrigieren lässt, steht in Einträge löschen lassen, die Fristen in die Löschfristen.

Dieser Schritt kostet dich einen Nachmittag und verändert deine Bewerbung oft mehr als jedes Anschreiben.

Was du dem Vermieter sagst – und was nicht

Die Frage nach einem laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahren wird in der Rechtsprechung im Rahmen eines Mietverhältnisses überwiegend als zulässig angesehen, weil sie die Zahlungsfähigkeit betrifft. Falsche Angaben zu diesem Punkt können später Folgen für den Mietvertrag haben. Mehr dazu in die Frage nach der Insolvenz und falsche Angaben in der Selbstauskunft.

Aus über zwanzig Jahren Sortierpraxis kann ich sagen: Was zur Absage führt, ist fast nie die Insolvenz selbst. Es ist die Unklarheit. Ein Vermieter, der in der Auskunft etwas sieht, das nicht erklärt ist, denkt sich das Schlimmste. Ein Vermieter, der drei sachliche Zeilen dazu liest, hakt es ab.

So sehen diese drei Zeilen aus:

Ich habe ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen. Die Restschuldbefreiung wurde mir erteilt, der Beschluss liegt bei. Seitdem bestehen keine Verbindlichkeiten, mein Einkommen ist unpfändbar und die Miete wird pünktlich überwiesen – die Nachweise der letzten sechs Monate finden Sie im Anhang.

Kein Wort darüber, wie es dazu kam. Das geht niemanden etwas an und es hilft dir auch nicht.

Die Unterlagen, die das Bild drehen

  • Beschluss über die Restschuldbefreiung. Das stärkste Papier, das du hast. Es beendet die Diskussion.
  • Aktuelle Einkommensnachweise, vollständig, nicht ausschnittweise
  • Kontoauszüge der letzten Monate mit markierten Mietzahlungen. Nichts wirkt so überzeugend wie sechs pünktliche Buchungen hintereinander.
  • Mietschuldenfreiheitsbestätigung des bisherigen Vermieters – siehe die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Aktuelle Bonitätsauskunft, in der für Vermieter vorgesehenen Variante
  • Eine zusätzliche Sicherheit, wenn möglich: Bürgschaft einer Person mit stabilem Einkommen oder eine Kautionsbürgschaft, siehe die Mietkautionsbürgschaft

Wenn das Verfahren noch läuft

Dann ist die Lage härter, aber nicht hoffnungslos. Drei Dinge helfen wirklich:

Person am Fenster: Wenn das Verfahren noch läuft, wird die Wohnungssuche nach der Privatinsolvenz zäher
Ein laufendes Verfahren verschweigt man nicht. Man erklärt es in zwei Sätzen.
  1. Eine Bescheinigung des Treuhänders oder der Schuldnerberatung, aus der hervorgeht, dass das Verfahren planmäßig läuft und wann mit der Restschuldbefreiung zu rechnen ist. Ein Datum in der Zukunft beruhigt mehr als jede Erklärung.
  2. Der Nachweis, dass die Miete gesichert ist. Unpfändbares Einkommen, Pfändungsschutzkonto, pünktliche Zahlungen über Monate.
  3. Der richtige Vermietertyp. Große Verwaltungen arbeiten mit festen Ausschlusskriterien. Private Vermieter entscheiden nach Gespräch. Der Unterschied steht in Hausverwaltung oder privater Vermieter.

Und zieh die Schuldnerberatung hinzu, wenn du sie noch nicht hast. Die anerkannten Stellen sind in der Regel kostenlos und können dir solche Bescheinigungen ausstellen.

Und noch ein Punkt, der oft zusammenfällt: Viele Verfahren gehen auf eine Selbständigkeit zurück. Wenn du weiterhin selbständig bist, kommt ein zweites Thema dazu – der Einkommensnachweis ohne Gehaltsabrechnungen. Was an ihre Stelle tritt, steht auf der Seite Wohnung mieten als Selbständiger.

Der Punkt, den viele vergessen

Kaution und Umzug kosten Geld, das in dieser Lage oft nicht da ist. Klär früh, ob eine Ratenzahlung der Kaution möglich ist – gesetzlich darf die Kaution in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden, die erste zu Mietbeginn. Viele wissen das nicht und leihen sich unnötig Geld.

Kurz zusammengefasst

Klär zuerst, in welcher Phase du bist – laufendes Verfahren, erteilte Restschuldbefreiung oder länger her. Hol die Datenkopie und räum alte Einträge auf, das lohnt sich fast immer. Sag es dem Vermieter in drei sachlichen Zeilen, ohne Vorgeschichte, und leg den Beschluss dazu. Sechs pünktliche Mietzahlungen auf einem Kontoauszug überzeugen mehr als jedes Anschreiben. Und nutz dein Recht, die Kaution in drei Raten zu zahlen.

Zum Einordnen

Dieser Text beschreibt allgemeine Abläufe und typische Regeln am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.

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