Wohnungsmarkt verstehen

Wohnungen von Stiftungen und Kirchen finden

Ein kleiner Bestand mit wenigen Bewerbern: wer diese Wohnungen vergibt, welche Bedingungen gelten und wie du die Verwaltungen überhaupt findest.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

In fast jeder deutschen Stadt gibt es Wohnungen, die nie in einem Portal auftauchen. Sie gehören einer Stiftung, die vor dreihundert Jahren gegründet wurde, einem kirchlichen Siedlungswerk oder einer Wohltätigkeitsanstalt mit einem Namen, den man für ein Museum halten würde.

Diese Bestände sind klein, aber sie sind real. Und weil kaum jemand von ihnen weiß, ist die Zahl der Bewerber auf eine freie Wohnung oft im einstelligen Bereich. Das ist ein Verhältnis, das es sonst nirgends mehr gibt.

Hohes Altbaufenster mit Stuck in einer Wohnung aus dem Bestand einer alten Bürgerstiftung
Bestände, die nie inseriert werden, haben oft nur eine Handvoll Bewerber.

Ein Markt, der an den Portalen vorbeiläuft

Der Grund ist banal: Diese Eigentümer haben keinen Vermarktungsdruck. Eine Stiftung mit vierzig Wohnungen zahlt nicht für ein Inserat, wenn ein Aushang im eigenen Haus und eine Warteliste im Ordner reichen. Viele verwalten ihre Bestände mit einer halben Stelle oder ehrenamtlich.

Daraus folgt der wichtigste Satz für diesen Weg: Du musst sie zuerst finden, nicht sie dich. Das ist Arbeit, aber es ist Arbeit, die kaum jemand macht – und genau das ist der Vorteil. Wie das Prinzip grundsätzlich funktioniert, steht unter Eine Wohnung ohne Portal finden.

Wer solche Wohnungen überhaupt vergibt

  • Kirchliche Siedlungswerke und Wohnungsgesellschaften. Beide großen Kirchen halten in vielen Regionen eigene Wohnungsbestände, teils in großen Gesellschaften, teils auf Ebene der Kirchengemeinde.
  • Diakonie und Caritas sowie ihre örtlichen Träger, oft mit Wohnungen im Umfeld von Einrichtungen.
  • Alte Bürgerstiftungen. Hospitalstiftungen, Armenstiftungen, Bruderhäuser, Spitalstiftungen – gegründet vor Jahrhunderten, häufig mit Wohnungen im Stadtkern.
  • Kirchengemeinden und Pfarreien mit einzelnen Wohnungen in ehemaligen Pfarrhäusern oder Gemeindegebäuden.
  • Klöster und Orden, die Gebäudeteile vermieten.
  • Stiftungen von Unternehmen oder Familien, die früher Werkssiedlungen gebaut haben.

Welche Bedingungen tatsächlich gelten

Hier räumen wir mit einer Annahme auf, die viele vom Bewerben abhält: Eine Konfession ist in den meisten Fällen keine Voraussetzung. Kirchliche Wohnungsgesellschaften vermieten in aller Regel an alle. Anders kann es bei kleinen Beständen einer Gemeinde sein, wo die Nähe zur Gemeinde eine Rolle spielt.

Was dagegen häufig eine Rolle spielt, steht im Stiftungszweck – und der ist oft sehr alt und sehr konkret formuliert:

  • Alter. Viele Stiftungen wurden für ältere Menschen gegründet, mit einer Altersgrenze ab 60 oder 65.
  • Bedürftigkeit. Oft in Form einer Einkommensgrenze, manchmal an den Wohnberechtigungsschein gekoppelt.
  • Ortsbezug. Eine bestimmte Zahl von Jahren Wohnsitz in der Stadt oder Geburt am Ort.
  • Beruf oder Lebenslage. Es gibt Stiftungen für Witwen, für Handwerker einer bestimmten Zunft, für Lehrer, für Familien mit Kindern.

Diese Zwecke wirken manchmal aus der Zeit gefallen. Sie sind aber bindend, weil die Stiftung an den Willen des Stifters gebunden ist. Und sie sind deine Chance: Wer zufällig genau in so ein Raster passt, konkurriert plötzlich mit sehr wenigen Menschen.

Wie du sie findest

Stadtplan mit markierten Stadtteilen bei der Suche nach Wohnungen von Stiftungen und Kirchen
Alte Siedlungen mit einem Namen an der Fassade sind fast immer solche Bestände.
  1. Stiftungsverzeichnis des Bundeslandes. Jedes Land führt eines, meist bei der Bezirksregierung oder beim Innenministerium, oft online durchsuchbar. Filtere nach deiner Stadt und nach dem Zweck Wohnen.
  2. Bei der Stadt fragen. Das Wohnungsamt oder das Sozialamt kennt die örtlichen Stiftungen mit Wohnungsbestand meistens namentlich. Diese Frage wird selten gestellt und gern beantwortet.
  3. Kirchenkreis, Dekanat, Bistum. Such nach der Verwaltungsebene über der Gemeinde. Dort sitzt die Stelle, die Wohnungen verwaltet.
  4. Vor Ort schauen. Alte Siedlungen mit einheitlicher Bauweise und einem Namen an der Fassade – Hof, Stift, Siedlung – sind fast immer solche Bestände. Am Briefkasten oder am Aushang steht die Verwaltung.
  5. Anrufen statt mailen. Diese Stellen haben selten eine gepflegte Website, aber fast immer ein Telefon, an das ein Mensch geht.
Frag nach der Warteliste, nicht nach einer freien Wohnung

„Haben Sie gerade etwas frei?“ führt fast immer zu einem Nein. „Führen Sie eine Liste, auf die ich mich setzen lassen kann, und was brauchen Sie dafür von mir?“ führt zu einem Gespräch. Der Unterschied ist derselbe wie bei Genossenschaften: Diese Bestände arbeiten mit Vormerkungen, nicht mit Kampagnen.

Wie die Bewerbung hier aussieht

Anders als du es gewohnt bist. Auf der anderen Seite sitzt kein Verwalter mit sechzig Bewerbungen im Postfach, sondern oft ein einzelner Mensch, der das nebenbei macht.

Schwarzes Brett mit Zetteln im Hausflur, wie Stiftungen ihre freien Wohnungen häufig bekanntgeben
Hier liest kein Verwalter sechzig Bewerbungen, sondern ein Mensch liest deine.

Das heißt praktisch: kürzer, persönlicher, konkreter. Ein Anschreiben, das erklärt, warum du in den Zweck passt – Alter, Ortsbezug, Haushaltsgröße, Einkommenslage. Dazu das übliche Unterlagenpaket, aber nicht zwanzig Seiten. Wie das Anschreiben aufgebaut ist, steht unter Das Anschreiben für die Wohnung.

Und: Geduld. Entscheidungen fallen hier manchmal in einem Gremium, das viermal im Jahr tagt. Ein Nachfassen nach vier Wochen ist völlig in Ordnung, wenn es freundlich formuliert ist – siehe Nachfassen nach der Bewerbung.

Worauf du trotzdem achtest

Ein guter Preis ist kein Freibrief. Auch hier gilt das Übliche:

  • Lies den Mietvertrag genauso sorgfältig wie überall sonst. Alte Bestände arbeiten manchmal mit sehr alten Vertragsmustern, in denen Klauseln stehen, die längst nicht mehr wirksam sind. Die Checkliste dazu steht unter Mietvertrag prüfen vor der Unterschrift.
  • Frag nach dem Zustand von Heizung, Fenstern und Leitungen. Günstige Kaltmiete plus alte Technik ergibt gern eine teure Warmmiete.
  • Kläre, ob die Wohnung an eine Bedingung gebunden ist, die später wegfallen kann – etwa eine Altersgrenze oder eine Zugehörigkeit.
  • Überweise niemals Geld, bevor du die Wohnung gesehen und einen Vertrag in der Hand hast. Die Muster dahinter stehen unter Die Vorkasse-Masche.

Wie du eine solche Direktansprache formulierst, ohne bittstellerisch zu klingen, steht mit fertigen Textbausteinen im Kurs.

Kurz zusammengefasst

  • Stiftungen und kirchliche Eigentümer inserieren selten – du musst sie zuerst finden.
  • Eine Konfession ist meistens keine Voraussetzung, ein Stiftungszweck dagegen oft schon.
  • Die besten Quellen sind das Stiftungsverzeichnis des Landes, das Wohnungsamt und die Verwaltungsebene über der Kirchengemeinde.
  • Frag nach der Warteliste, nicht nach einer freien Wohnung.
  • Kurz, persönlich und passend zum Zweck bewerben – und Entscheidungen dauern hier länger.

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