Wohnungsübergabe, wenn die Renovierung nicht fertig ist
Die Handwerker sind noch da, der Umzugswagen ist gebucht: warum du trotzdem übernimmst und welche fünf Zeilen dann ins Protokoll gehören.
Der Umzugswagen ist für Samstag gebucht. Am Donnerstag stehst du zur Übergabe in der Wohnung, und im Bad hängt noch die Folie über der Tür. Ein Maler räumt gerade seine Eimer zusammen, die Küche hat keine Silikonfugen, und jemand sagt den Satz, den alle sagen: „Bis Samstag ist das durch.“
Vielleicht stimmt das. Vielleicht auch nicht. Wichtig ist, was heute auf dem Papier landet — denn danach richtet sich alles, was noch kommt.

Übergeben wird trotzdem
Der erste Reflex vieler Mieter ist, die Übergabe abzulehnen. Solange die Wohnung nicht fertig ist, unterschreibe ich nichts. Das klingt konsequent und ist fast immer der falsche Weg.
Denn ohne Übergabe bekommst du keine Schlüssel. Ohne Schlüssel kein Umzug, kein Handwerkerzugang für deine eigenen Sachen, keine Zählerstände, keine Anmeldung. Du bestrafst dich selbst für ein Problem, das jemand anderes verursacht hat.
Der bessere Weg: übernehmen, aber vollständig dokumentieren. Das Protokoll ist kein Zeugnis über die Wohnung, sondern eine Momentaufnahme. Und eine Momentaufnahme darf ruhig unschön aussehen.
Was du im Protokoll festhältst statt zu verzichten
Bei einer laufenden Renovierung schreibst du nicht nur Mängel auf, sondern den Stand der Arbeiten. Das ist ein Unterschied.
- Was fertig ist. „Wohnzimmer und Flur gestrichen, abgenommen.“
- Was läuft. „Bad: Fliesenarbeiten begonnen, Fugen fehlen, Dusche nicht nutzbar.“
- Was noch gar nicht angefangen wurde. „Küche: Anschlüsse offen, keine Armatur montiert.“
- Wer die Arbeiten ausführt. Firma oder Name, falls bekannt.
- Welche Räume du deshalb nicht nutzen kannst. Das ist der wichtigste Punkt.
Formuliere sachlich und ohne Wertung. Nicht „Bad in katastrophalem Zustand“, sondern der beschreibende Satz. Wie du solche Zeilen aufbaust, steht in Übergabeprotokoll ausfüllen.
Termin statt „zeitnah“
Der entscheidende Satz im Protokoll ist nicht die Beschreibung, sondern die Fertigstellung. Und die braucht ein Datum.

„Restarbeiten werden zeitnah erledigt“ ist keine Zusage. Es ist eine Absichtserklärung, aus der später niemand etwas ableiten kann. „Fliesenfugen und Armatur im Bad werden bis zum 30. des Monats fertiggestellt“ ist eine Zusage.
Frag also freundlich, aber konkret: „Bis wann rechnen Sie damit?“ Was genannt wird, schreibst du auf. Die meisten Verwalter nennen ein Datum, wenn man einfach danach fragt — sie tun es nur nicht von allein.
Erstens: Wer räumt den Bauschutt weg und bis wann? Zweitens: Wer putzt danach? Eine frisch renovierte Wohnung ist voller Staub, und beides steht selten irgendwo. Frag beides und lass die Antwort eintragen.
Was fehlende Arbeiten für die Miete bedeuten
Hier wird es heikel, und deshalb bleibt dieser Abschnitt allgemein. Grundsätzlich gilt: Wenn eine Wohnung nicht so nutzbar ist, wie es der Vertrag vorsieht, kann das die Miete betreffen. Das deutsche Mietrecht kennt dafür Regelungen zur Mietminderung.
Was du daraus nicht ableiten solltest, ist eine eigenmächtige Kürzung am Übergabetag. Die Höhe hängt von vielen Umständen ab, und wer zu viel kürzt, riskiert mehr, als er gewinnt. Wenn es um mehr geht als um ein paar Tage Staub, sprich mit einem Mieterverein oder einer Anwältin.
Was du sofort und ohne Risiko tun kannst: den Zustand festhalten und schriftlich anzeigen. Ohne diese Dokumentation lässt sich später gar nichts machen. Wie eine Anzeige aufgebaut ist, steht in Mängel beim Einzug melden.
Wenn du wegen der Baustelle nicht einziehen kannst
Das ist der ernste Fall, und er kommt vor: Die Wohnung ist am vereinbarten Tag schlicht nicht bewohnbar. Dann geht es nicht mehr um einzelne Zeilen im Protokoll, sondern um deinen Umzug.

- Noch am selben Tag schriftlich melden. Mail an Vermieter und Verwaltung, sachlich, mit Beschreibung des Zustands und Fotos.
- Nach einem verbindlichen Datum fragen, ab wann die Wohnung bezugsfertig ist.
- Eigene Kosten dokumentieren, die dadurch entstehen: Einlagerung, Umbuchung des Transporters, Unterkunft. Belege aufheben, auch wenn du noch nicht weißt, ob du sie brauchst.
- Nichts mündlich vereinbaren. Jede Absprache kurz per Mail bestätigen: „Wie eben besprochen …“
- Bei längerer Verzögerung Rat einholen, statt selbst zu entscheiden, was dir zusteht.
Der häufigste Fehler in dieser Lage ist Schweigen aus Höflichkeit. Wer drei Wochen wartet und dann Ansprüche geltend machen will, steht schlechter da als jemand, der am ersten Tag sachlich eine Mail geschrieben hat.
Handwerker in deiner Wohnung: Zugang und Schlüssel
Ist die Übergabe erfolgt, ist es deine Wohnung — auch wenn noch gearbeitet wird. Damit stellt sich eine Frage, die viele übersehen: Wer kommt künftig wie hinein?
Klärt das am Übergabetag und schreibt es auf. Übliche Lösungen sind ein fester Termin mit dir, ein Zweitschlüssel für die Dauer der Arbeiten mit Rückgabetermin oder ein Zugang über die Hausverwaltung. Was du vermeiden solltest, ist die unklare Variante: Ein Schlüssel liegt irgendwo, jemand kommt irgendwann.
Wenn du schon Möbel eingelagert hast, halte fest, welche Räume Handwerker betreten. Geht dabei etwas kaputt, ist die Frage, wer wann in welchem Raum war, plötzlich sehr wichtig. Was der Vormieter damit zu tun haben kann, steht in der Vormieter ist noch drin.
Wie du solche Punkte ansprichst, ohne dass der Termin kippt, und woran ein Verwalter erkennt, dass er es mit jemandem zu tun hat, der weiß, wie der Betrieb läuft, ist Thema im Kurs.
Kurz zusammengefasst
Die Übergabe abzulehnen, weil noch renoviert wird, schadet meist dir selbst — ohne Schlüssel läuft nichts. Übernimm stattdessen und schreib den Stand der Arbeiten ins Protokoll: was fertig ist, was läuft, was fehlt und welche Räume du deshalb nicht nutzen kannst. Frag nach einem konkreten Fertigstellungsdatum statt nach „zeitnah“, und klär Bauschutt und Reinigung gleich mit. Ist die Wohnung gar nicht bewohnbar, meldest du das noch am selben Tag schriftlich und hebst alle Belege auf. Und regle, wie Handwerker künftig in deine Wohnung kommen. Was du als Mieter selbst verändern darfst, steht in Renovieren vor dem Einzug.
Dieser Text beschreibt allgemeine Abläufe und übliche Regeln bei der Wohnungsübergabe. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.
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- Mängel beim Einzug melden: Musterschreiben und Frist
- Versicherungen beim Umzug anpassen — was wirklich nötig ist
- Mängel bei der Übergabe ansprechen, ohne anzuecken
- Das Übergabeprotokoll: Vorlage und Pflichtinhalte
- Übergabeprotokoll ausfüllen, damit es beim Auszug noch hält
- Der Vormieter ist noch drin: was das für dich bedeutet