Sicherheit und Datenschutz

Besichtigungsgebühr verlangt? Dann stimmt etwas nicht

Eine Gebühr für die Besichtigung gibt es nicht. Unter welchen Namen sie trotzdem auftaucht und wie du reagierst, ohne die Wohnung zu verlieren.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Fünfzig Euro für den Besichtigungstermin. Zwanzig Euro „Schlüsselkaution“, bar vor Ort. Neunundzwanzig Euro für die „Bonitätsprüfung“, bevor die Unterlagen überhaupt angesehen werden. Und alles mit dem freundlichen Hinweis, dass das bei so vielen Interessenten leider nötig sei.

Wer seit Monaten sucht, rechnet an dieser Stelle nicht. Fünfzig Euro sind gegen eine Wohnung nichts. Genau damit wird kalkuliert — und deshalb funktioniert die Masche so gut, dass sie inzwischen in fast jeder Stadt auftaucht.

Taschenrechner neben Geldscheinen und Notizen zu einer verlangten Besichtigungsgebühr für eine Wohnung
Bei 60 Interessenten und 30 Euro pro Termin ist die Wohnung gar nicht mehr nötig.

Was da eigentlich verlangt wird

Die Besichtigung einer Wohnung ist Teil der Anbahnung eines Mietvertrags. Sie ist eine Leistung des Vermieters an sich selbst: Er will wissen, wer einzieht, und du sollst sehen, was du mietest. Eine Gegenleistung, für die du zahlen müsstest, gibt es dabei nicht.

Deshalb ist die Besichtigungsgebühr keine Position, die in einem normalen Vermietungsvorgang vorkommt. Sie taucht nur dort auf, wo jemand aus der Menge der Bewerber unmittelbar Geld ziehen will. Bei 60 Interessenten und 30 Euro pro Termin ist das ein Geschäftsmodell, ganz ohne dass je eine Wohnung vermietet wird.

Bei Maklern kommt ein zweiter Punkt dazu: Wer eine Mietwohnung vermittelt, wird grundsätzlich von der Seite bezahlt, die ihn beauftragt hat. Eine Gebühr, die der Suchende zahlt, obwohl er den Makler nie beauftragt hat, dreht dieses Prinzip einfach um.

Die Namen, unter denen sie auftaucht

Fast nie steht „Besichtigungsgebühr“ auf dem Zettel. Das wäre zu offensichtlich. Stattdessen:

  • Schlüsselkaution für die Dauer des Termins, bar, angeblich zurück beim Verlassen der Wohnung.
  • Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme in die Bewerberliste.
  • Bonitätsprüfungsgebühr, weil eine Auskunft eingeholt werde. Eingeholt wird meist gar nichts.
  • Fahrtkostenpauschale, weil der Verwalter angeblich extra anreist.
  • Aufwandsentschädigung für die Organisation des Termins.
  • Reservierungsgebühr, damit die Wohnung „für dich freigehalten“ wird — die eigene Baustelle, ausführlich in Die Reservierungsgebühr für eine Mietwohnung.

Verwandt, aber noch eine Stufe härter ist die Zahlung, die als Bedingung für den Vertrag verlangt wird: Abstand, Schlüsselgeld, Ablöse für Dinge, die gar nicht drin sind. Was davon zulässig ist und was nicht, steht in Schlüsselgeld und Abstandszahlung für eine Wohnung.

Warum gerade Bargeld vor Ort so beliebt ist

Der Klassiker läuft bei der Massenbesichtigung. Am Eingang steht jemand mit einer Liste, kassiert bar und kreuzt Namen an. Keine Quittung, kein Firmenname, kein Nachweis. Am nächsten Tag ist die Nummer abgeschaltet.

Wartende Menschen im Treppenhaus vor einer Massenbesichtigung, wo Besichtigungsgebühr kassiert wird
Am Eingang eine Liste, ein Umschlag, keine Quittung. Am nächsten Tag ist die Nummer tot.

Bargeld hinterlässt keine Spur. Es gibt keinen Zahlungsdienstleister, bei dem du dich beschweren könntest, keine Bank, die eine Rückbuchung prüfen könnte, und keinen Kontoinhaber, dessen Name irgendwo auftaucht. Wenn dir jemand am Termin Bargeld abnehmen will, ist das für sich genommen schon die Antwort.

Wenn du doch zahlst

Dann nur gegen eine Quittung mit vollständigem Namen, Anschrift und Datum — und nie in bar. Eine Überweisung hinterlässt eine Kontoverbindung, und die ist später das Einzige, womit die Ermittlungsbehörde überhaupt etwas anfangen kann.

Wie du reagierst, ohne die Wohnung zu verlieren

Die Sorge ist real: Wer widerspricht, fliegt aus der Liste. Deshalb geht es nicht um Rechthaben, sondern um eine ruhige, freundliche Rückfrage, die die Gegenseite zwingt, Farbe zu bekennen.

Am Telefon oder per Nachricht:

„Gern komme ich zum Termin. Eine Gebühr für die Besichtigung ist mir neu — wofür genau wird sie erhoben, und bekomme ich dafür eine Quittung auf den Namen der Verwaltung?“

Vor Ort, wenn du schon da bist:

„Bar habe ich nichts dabei. Geben Sie mir bitte die Kontodaten und eine Rechnung, dann überweise ich.“

Beide Sätze sind höflich und nicht angreifbar. Ein echter Verwalter, der sich schlicht vertan hat, lenkt ein. Ein Betrüger wird ausweichend, ungehalten oder verschwindet. Diese Reaktion ist die Information, die du brauchst.

Wenn du schon gezahlt hast

Eine Zahlung ohne Rechtsgrund ist grundsätzlich zurückzufordern. Praktisch entscheidet aber nicht die Rechtslage, sondern ob der Empfänger greifbar ist. Deshalb in dieser Reihenfolge:

Ausgelegte Quittungen und Belege als Nachweis nach einer gezahlten Besichtigungsgebühr
Ohne Beleg gibt es nichts zurückzufordern und nichts anzuzeigen.
  1. Alles sichern: Inserat, Chat, Mails, Kontoauszug, Name und Nummer der Person am Termin. Wie das geht, steht in Beweise sichern, bevor der Betrüger alles löscht.
  2. Schriftlich zurückfordern, mit kurzer Frist und der Bitte um Überweisung auf dein Konto.
  3. Bei Überweisung: Bank anrufen und nach einem Rückruf der Zahlung fragen. Die Chancen sinken mit jeder Stunde.
  4. Anzeige erstatten, auch bei kleinen Beträgen. Erst die Summe vieler kleiner Anzeigen macht ein Muster sichtbar. Der Ablauf steht in Anzeige wegen Wohnungsbetrug erstatten.
  5. Das Portal informieren, über das das Inserat lief. Dort kann das Angebot gesperrt werden, bevor es andere trifft.

Der Unterschied zu echten Kosten

Nicht jede Zahlung rund um eine Wohnung ist unseriös. Es gibt Kosten, die tatsächlich anfallen und die du selbst veranlasst: deine eigene Bonitätsauskunft, die du bestellst und in der Mappe vorlegst. Beglaubigungen. Fahrtkosten zur Besichtigung. Umzug und Kaution sowieso.

Der Unterschied ist einfach: Echte Kosten zahlst du an einen Dienstleister deiner Wahl, für eine Leistung, die du bekommst und behältst. Die Besichtigungsgebühr zahlst du an die Gegenseite für nichts.

Wenn du deine Mappe so aufbaust, dass sie von sich aus überzeugt, brauchst du keine Vorleistungen, um in die engere Auswahl zu kommen. Fertige Anschreiben und eine Übersicht, was tatsächlich in die Mappe gehört, findest du in den Zusage-Vorlagen für 19 Euro.

Kurz zusammengefasst

  • Eine Gebühr für die Besichtigung einer Mietwohnung ist keine übliche Position und taucht fast nur bei unseriösen Angeboten auf.
  • Sie versteckt sich hinter Namen wie Schlüsselkaution, Bearbeitungs-, Bonitäts- oder Fahrtkostengebühr.
  • Barzahlung am Termin ohne Quittung ist das deutlichste Warnzeichen überhaupt.
  • Zwei freundliche Rückfragen nach Zweck und Quittung klären fast jeden Fall, ohne dass du aus der Liste fliegst.
  • Schon gezahlt? Sichern, schriftlich zurückfordern, Bank fragen, Anzeige erstatten, Portal informieren.
Zum Einordnen

Dieser Text beschreibt allgemeine Abläufe und typische Regeln am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt oder von einem Mieterverein prüfen.

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