Kosten und Geld

Die Reservierungsgebühr für eine Mietwohnung: zahlen oder nicht?

500 Euro, damit die Wohnung für dich zurückgelegt wird — angerechnet auf die Kaution, versteht sich. Was hinter solchen Forderungen steckt und warum du bei Mietwohnungen sehr vorsichtig sein solltest.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Nach der Besichtigung ruft jemand an. Die Wohnung ist dir so gut wie sicher. Es gäbe da noch eine Kleinigkeit: eine Reservierungsgebühr, damit niemand anderes zum Zug kommt. Wird selbstverständlich auf die Kaution angerechnet.

In diesem Moment fühlt sich Zahlen wie die vernünftige Entscheidung an. Nach Wochen voller Absagen will niemand die eine Wohnung an eine Überweisung verlieren. Genau damit wird gearbeitet.

Rotes Warnsignal: Eine Reservierungsgebühr für eine Mietwohnung ist fast immer ein schlechtes Zeichen
Reservieren lässt sich eine Mietwohnung nicht. Zahlen sollst du trotzdem.

Was eine Reservierungsgebühr sein soll

Die Idee klingt zunächst nachvollziehbar: Du zahlst einen Betrag, dafür wird die Wohnung eine Zeitlang niemandem sonst angeboten. Entscheidest du dich dafür, wird das Geld verrechnet. Entscheidest du dich dagegen, ist es weg.

Der letzte Halbsatz ist der eigentliche Punkt. Eine Reservierungsgebühr ist fast immer so gebaut, dass dein Geld auf jeden Fall bei jemand anderem bleibt.

Warum das bei Mietwohnungen besonders heikel ist

Beim Kauf einer Immobilie gibt es solche Vereinbarungen gelegentlich, und auch dort sind sie umstritten. Bei der Vermietung ist die Lage deutlich klarer.

Für die Vermittlung von Wohnraum gibt es ein eigenes Gesetz, das Wohnungsvermittlungsgesetz. Es begrenzt sehr eng, was ein Vermittler überhaupt verlangen darf. Vorschüsse und Zahlungen neben der eigentlichen Provision sind dort grundsätzlich ausgeschlossen. Wer eine Wohnung vermittelt, soll erst dann Geld bekommen, wenn ein Mietvertrag zustande gekommen ist — und nur dann.

Hinzu kommt das Bestellerprinzip: Bei der Vermietung zahlt in der Regel derjenige die Provision, der den Makler beauftragt hat. Was das für dich als Mieter bedeutet, steht in dem Text zum Bestellerprinzip.

Unterm Strich: Eine Zahlung, bevor ein Mietvertrag unterschrieben ist, ist im Mietbereich die Ausnahme von der Ausnahme. In den allermeisten Fällen ist sie unzulässig, und gezahlte Beträge lassen sich grundsätzlich zurückfordern.

Eine Formulierung, die dir weiterhilft

„Ich zahle gerne alles, was im Mietvertrag steht — Kaution und erste Miete überweise ich sofort nach Unterschrift. Vorab überweise ich grundsätzlich nichts.“ Ein echter Vermieter kann damit leben. Wer daraufhin unruhig wird, hat dir eine Antwort gegeben.

Wann es Betrug ist

Ein Teil dieser Anfragen kommt nicht von schlecht beratenen Vermietern, sondern von Leuten, die genau davon leben. Das Muster ist immer ähnlich:

  • Der Preis liegt spürbar unter dem, was in der Lage üblich ist.
  • Der Kontakt läuft nur schriftlich, oft in gebrochenem Deutsch oder auffällig glattem Englisch.
  • Der angebliche Vermieter ist im Ausland und kann nicht persönlich kommen.
  • Es wird Druck gemacht: viele Interessenten, nur heute, sofort überweisen.
  • Gezahlt werden soll per Bargeldtransfer, Gutscheincode oder auf ein ausländisches Konto.
  • Eine Besichtigung soll erst nach der Zahlung möglich sein.

Die wichtigste Regel lautet: Vor der Besichtigung fließt niemals Geld. Ausführlich steht das in dem Text zur Vorkasse-Masche.

Was du sicher zahlst — und wann

Damit keine Unsicherheit entsteht. Diese Zahlungen sind im Mietverhältnis üblich, und sie werden alle nach der Unterschrift fällig:

  • Kaution, in der Regel höchstens drei Kaltmieten, zahlbar in drei Raten.
  • Erste Miete, meist zum Mietbeginn.
  • Provision, falls überhaupt eine anfällt. Wann das der Fall ist, klärt dieser Text.
  • Ablöse für Einbauküche oder Möbel, wenn ihr euch darauf geeinigt habt — direkt mit dem Vormieter, gegen Quittung.

Was nicht dazugehört: Reservierungsgebühren, Bearbeitungsgebühren, Schlüsselgeld, Bonitätsprüfungsgebühren, Vertragsausfertigungsgebühren.

Du hast schon gezahlt

Dann ist Tempo das Wichtigste.

  1. Sofort bei deiner Bank anrufen. Bei einer Überweisung, die noch nicht ausgeführt ist, lässt sich manchmal noch etwas machen.
  2. Schriftlich zurückfordern. Kurz, sachlich, mit einer Frist von etwa zwei Wochen. Nenn Betrag, Datum und Verwendungszweck.
  3. Alles sichern. Inserat als Bildschirmfoto, kompletter Nachrichtenverlauf, Zahlungsbeleg, Kontaktdaten.
  4. Bei Betrugsverdacht Anzeige erstatten. Das geht bei jeder Polizeidienststelle und in vielen Bundesländern auch online.
  5. Beratung holen. Mieterverein oder eine Anwaltskanzlei, wenn es um größere Beträge geht.
Überweisungsmaske am Handy: Was du tun kannst, wenn du eine Reservierungsgebühr für die Mietwohnung schon gezahlt hast
Sofort die Bank kontaktieren. Danach schriftlich zurückfordern.

Und wenn es die Traumwohnung ist?

Das ist die ehrlichste Frage an diesem Thema, und die Antwort bleibt dieselbe. Eine Wohnung, die du nur gegen Vorkasse bekommst, ist entweder keine Wohnung oder ein Vermieter, mit dem du die nächsten Jahre zu tun hast.

Wer schon vor dem Vertrag Geld außerhalb der Regeln nimmt, wird bei der Nebenkostenabrechnung nicht plötzlich pingelig korrekt. Diesen Zusammenhang sehe ich in der Verwaltung immer wieder.

Was ein seriöser Vermieter stattdessen macht

Damit du den Unterschied spürst: So läuft es, wenn alles normal ist.

Du bekommst nach der Besichtigung eine Rückmeldung, meist innerhalb weniger Tage. Wenn du die Wohnung bekommst, wird ein Termin zur Vertragsunterzeichnung vereinbart — vor Ort, im Büro oder bei der Hausverwaltung. Du bekommst den Vertragsentwurf vorher oder liest ihn im Termin. Erst danach werden Kaution und erste Miete fällig, und beides steht im Vertrag.

Zwischen Zusage und Unterschrift liegt bei einer ordentlichen Vermietung keine Zahlung. Wenn jemand diesen Zwischenschritt einbaut, ist das kein üblicher Ablauf, sondern eine Abweichung — und Abweichungen haben Gründe.

Kurz zusammengefasst

  • Reservierungsgebühren sind bei Mietwohnungen in aller Regel unzulässig und rückforderbar.
  • Für die Wohnungsvermittlung gilt: Geld erst, wenn ein Mietvertrag zustande gekommen ist.
  • Vor der Besichtigung fließt niemals Geld — ohne Ausnahme.
  • Zulässig sind Kaution, erste Miete, gegebenenfalls Provision und eine vereinbarte Ablöse, alle nach Vertragsschluss.
  • Schon gezahlt: Bank kontaktieren, schriftlich mit Frist zurückfordern, Beweise sichern, gegebenenfalls Anzeige.
  • Wer vorab Geld verlangt, zeigt dir, wie er auch später mit Regeln umgeht.
Zum Einordnen

Dieser Text stellt allgemeine Regeln dar und richtet sich an alle Leser. Er bewertet keinen Einzelfall und ersetzt keine Prüfung durch eine dafür zugelassene Stelle. Stand: September 2026.

Du willst das nicht jedes Mal neu bauen?

Der komplette Kurs plus alle Vorlagen zum Herunterladen.

Wohnung finden: Der Erfolgs-Kurs — 79 € Einmalzahlung. Kein Abo. Sofort verfügbar.

Das passt dazu

Cookie-Einstellungen ändern