Mietvertrag

Welche Mietvertragsarten gibt es?

Unbefristet, befristet, Staffel, Index, möbliert, Untermiete: die Vertragsarten im Überblick und woran du im Inserat schon erkennst, worauf du dich einlässt.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Zwei Wohnungen, gleiche Straße, gleiche Größe, fast gleiche Miete. Die eine ist nach vier Jahren immer noch bezahlbar. Bei der anderen zahlst du dann zweihundert Euro mehr. Der Unterschied steht nicht im Exposé. Er steht auf Seite zwei des Vertrags, in einem Absatz, den viele überblättern.

Mietvertrag ist nicht gleich Mietvertrag. Es gibt eine Handvoll Grundtypen, und die entscheiden darüber, wie lange du bleiben darfst, wie schnell die Miete steigt und wie leicht du wieder rauskommst. Hier ist die Übersicht.

Aufgeschlagener Kommentar: Welche Mietvertragsarten es gibt, klärt sich über zwei Fragen
Läuft der Vertrag oder endet er? Und wie steigt die Miete?

Die Grundfrage: läuft der Vertrag oder endet er?

Der unbefristete Mietvertrag ist der Normalfall bei Wohnraum. Er läuft ohne Enddatum. Du kannst mit der gesetzlichen Frist kündigen. Der Vermieter braucht für eine Kündigung ein berechtigtes Interesse, zum Beispiel Eigenbedarf. Das ist der stärkste Schutz, den es gibt, und deshalb der Vertrag, den du dir wünschen solltest.

Der befristete Mietvertrag hat ein festes Enddatum und endet dann von selbst. Er ist bei Wohnraum aber nur wirksam, wenn der Vermieter schon bei Vertragsschluss schriftlich einen der gesetzlich zugelassenen Gründe nennt. Ohne diesen Grund gilt der Vertrag in aller Regel unbefristet. Wie das genau funktioniert, steht in der Erklärung zum befristeten Mietvertrag.

Nicht verwechseln

Befristung und Kündigungsverzicht sind zwei verschiedene Dinge. Bei der Befristung endet der Vertrag zu einem Datum. Beim Kündigungsverzicht läuft der Vertrag weiter, aber eine oder beide Seiten dürfen eine Zeit lang nicht kündigen. Ein unbefristeter Vertrag mit vierjährigem Kündigungsverzicht bindet dich länger als mancher Zeitmietvertrag.

Die zweite Frage: wie steigt die Miete?

Danach unterscheiden sich drei Varianten, und das ist finanziell der wichtigste Punkt.

Der normale Mietvertrag ohne Preisregelung. Die Miete bleibt, bis der Vermieter sie erhöht. Dafür muss er sich an Regeln halten: Er kann sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren, braucht dafür eine Begründung, deine Zustimmung und darf nur innerhalb bestimmter Grenzen erhöhen. Für dich heißt das: Erhöhungen sind möglich, aber nicht automatisch, und du kannst sie prüfen lassen.

Der Staffelmietvertrag. Im Vertrag stehen feste Beträge mit festen Terminen. Die Miete steigt automatisch, ohne dass jemand etwas schreiben muss. Dafür weißt du von Anfang an genau, was in fünf Jahren auf der Überweisung steht. Alle Einzelheiten stehen in Staffelmiete: wie sie funktioniert.

Der Indexmietvertrag. Die Miete ist an den Verbraucherpreisindex gekoppelt, also grob an die allgemeine Preisentwicklung. Steigen die Preise, steigt die Miete. In ruhigen Zeiten ist das harmlos. In einer Phase hoher Inflation wird es unangenehm. Mehr dazu in Indexmiete erklärt.

Welche der beiden für dich günstiger ist, hängt an mehr als am Gefühl. Entscheidend sind deine geplante Wohndauer und die Steigung der angebotenen Staffel.

Die Sonderformen

Möblierter Wohnraum. Wenn du eine vollständig möblierte Wohnung mietest, ist das grundsätzlich ein ganz normaler Wohnraummietvertrag. Anders liegt der Fall bei einem möblierten Zimmer in der Wohnung des Vermieters selbst: Dort gelten Teile des Mieterschutzes nicht. Achte also darauf, ob der Vermieter mit im Haushalt wohnt.

Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch. Gedacht für echte Zwischenlösungen, etwa ein Monteurzimmer oder eine Wohnung für eine befristete Projektphase. Der Kündigungsschutz ist hier stark eingeschränkt. Diese Vertragsform wird gelegentlich benutzt, wo sie nicht hingehört. Wenn du dauerhaft dort wohnen willst, ist das ein Warnsignal.

Der Untermietvertrag. Du mietest nicht vom Eigentümer, sondern vom Hauptmieter. Dein Vertrag hängt an dessen Vertrag. Endet der Hauptmietvertrag, endet auch deiner. Das ist der wichtigste Unterschied und der Grund, warum Untermiete selten eine Dauerlösung ist. Was der Hauptmieter dafür braucht, steht in Untervermietung: wann du untervermieten darfst.

Der Staffel- oder Zeitmietvertrag über eine Werkswohnung. Wohnungen, die an den Arbeitsplatz gekoppelt sind. Endet das Arbeitsverhältnis, kann das Auswirkungen auf die Wohnung haben. Eine Vertragsart mit doppeltem Risiko.

Der Genossenschaftsvertrag. Du wirst Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft, zeichnest Anteile und bekommst dafür ein Nutzungsrecht. Formal ist das kein klassischer Mietvertrag, praktisch wohnst du oft besonders sicher und günstig. Dafür brauchst du Kapital für die Anteile und häufig Geduld auf einer Warteliste.

Woran du die Vertragsart schon vorher erkennst

Leerer Raum mit Parkett: Woran du die Mietvertragsarten schon vor der Besichtigung erkennst
Die Anzeige verrät fast immer, welche Vertragsart dich erwartet.
Signal im Inserat oder Gespräch Was dahintersteckt
„Staffelmiete vereinbart“ Feste Steigerungen. Lass dir die komplette Staffel vor der Besichtigung nennen.
„Indexmiete“ Miete folgt der Inflation. Kein Deckel nach oben.
„Mindestmietdauer 24 Monate“ Kündigungsverzicht. Prüfen, ob er für beide Seiten gilt.
„befristet bis“ Nach dem Grund fragen. Ohne Grund im Vertrag ist die Befristung angreifbar.
„Zwischenmiete“, „auf Zeit“, „möbliert auf Zeit“ Häufig eingeschränkter Kündigungsschutz. Genau hinsehen.
„Untermiete“ Dein Vertrag hängt am Vertrag des Hauptmieters.

Welche Art solltest du anstreben?

Wenn du frei wählen könntest: unbefristet, ohne Staffel, ohne Index, ohne Kündigungsverzicht. Das ist die Variante mit dem meisten Schutz und der geringsten Bindung.

Nur kannst du meistens nicht wählen. In einem angespannten Markt bekommst du den Vertrag, der angeboten wird. Deshalb ist das eigentliche Ziel nicht, die beste Vertragsart zu bekommen, sondern zu wissen, welche du bekommst. Eine Staffelmiete ist kein Betrug. Sie ist nur teuer, wenn du sie nicht durchgerechnet hast.

Bevor du unterschreibst, geh den Vertrag deshalb Punkt für Punkt durch: Zahlen, Laufzeit, Renovierung, Reparaturen.

Kurz zusammengefasst

  • Der unbefristete Vertrag ohne Preisregelung ist der Normalfall und der sicherste.
  • Befristet heißt: festes Ende, aber nur mit im Vertrag genanntem Grund wirksam.
  • Staffelmiete steigt nach Plan, Indexmiete steigt mit den Verbraucherpreisen.
  • Untermiete, möbliertes Zimmer beim Vermieter und Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch haben weniger Schutz.
  • Frag die Vertragsart vor der Besichtigung ab. Das kostet eine Zeile und spart dir vielleicht Jahre.
Zum Einordnen

Dieser Text erklärt allgemeine Regeln für alle Leser. Er bewertet keinen Einzelfall und ersetzt keine Prüfung durch eine dafür zugelassene Stelle. Ob eine Klausel in deinem Vertrag wirksam ist, können nur ein Mieterverein oder eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt für Mietrecht beurteilen. Stand: 24.09.2026.

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