Den Antrag auf Untermieterlaubnis richtig stellen
Was in den Antrag gehört, welche Daten du vom Untermieter nennst, wie lange der Vermieter Zeit hat und was du danach schriftlich brauchst.
„Ich schreib das dem Vermieter, wenn sie eingezogen ist.“ Das ist der Satz, nach dem es fast immer teuer wird.
Ob du überhaupt untervermieten darfst, ist die eine Frage. Die andere ist, wie du fragst. Denn dieselbe Bitte kann in drei Sätzen erledigt sein oder sechs Wochen Papierkrieg auslösen. Von der Verwaltungsseite aus gesehen liegt der Unterschied fast nie am Inhalt, sondern an der Form. Dieser Text handelt von der Form.

Warum die Erlaubnis vor dem Einzug da sein muss
Eine Person ohne Erlaubnis in die Wohnung aufzunehmen, ist eine Vertragsverletzung. Was daraus folgt, reicht von einem freundlichen Hinweis über eine Abmahnung bis zu einer Kündigung. Der entscheidende Punkt ist ein anderer: Nach dem Einzug verhandelst du aus der schwächeren Position, weil der Vermieter etwas in der Hand hat.
Umgekehrt gilt: Wer sauber vorher fragt, wirkt als jemand, der sich an Absprachen hält. Das ist bei allem, was danach kommt, bares Geld wert. Wann ein Anspruch auf die Erlaubnis überhaupt in Betracht kommt und wann nicht, steht in Untervermietung: wann du untervermieten darfst.
Was in den Antrag gehört
Ein guter Antrag beantwortet alles, was ich sonst nachfragen müsste. Er hat sechs Bestandteile und passt auf eine halbe Seite.
- Adresse und Wohnungsbezeichnung im Betreff, damit die Mail sofort zuzuordnen ist.
- Der Anlass in einem Satz: warum du einen Teil der Wohnung überlassen willst.
- Wer einziehen soll: Name, Geburtsdatum, Beruf.
- Ab wann und für wie lange, mit konkreten Daten oder dem Hinweis auf unbestimmte Zeit.
- Welcher Teil der Wohnung überlassen wird: ein bestimmtes Zimmer, nicht die ganze Wohnung.
- Die ausdrückliche Bitte um schriftliche Erlaubnis und das Angebot, Unterlagen nachzureichen.
Der Anlass ist der Punkt, an dem die meisten zu wenig schreiben. Er entscheidet mit darüber, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein Satz reicht, aber er muss konkret sein: veränderte Lebenssituation, gestiegene Kosten, jemand zieht bei dir ein. Schreib nicht „aus privaten Gründen“.
Ein Anspruch kommt grundsätzlich nur für einen Teil der Wohnung in Betracht, nicht für die komplette Überlassung. Wenn du selbst ausziehst und alles weitergibst, ist das etwas anderes und braucht eine eigene Absprache mit dem Vermieter.
Welche Daten des Untermieters du nennst und welche nicht
Hier gehen viele zu weit und schicken direkt Ausweiskopie, Gehaltsabrechnungen und Bonitätsauskunft des Untermieters mit. Das ist unnötig und nicht deine Entscheidung — es sind fremde Daten.
| Im ersten Antrag | Erst auf Nachfrage |
|---|---|
| Name und Geburtsdatum | Einkommensnachweise |
| Beruf oder Tätigkeit | Bonitätsauskunft |
| Beginn und geplante Dauer | Ausweiskopie mit geschwärzten Feldern |
| Zahl der einziehenden Personen | Bisherige Adresse |
Frag die betroffene Person vorher, ob sie mit der Weitergabe einverstanden ist. Was in welcher Stufe herausgegeben wird, steht in Original, Kopie oder geschwärzt: die Stufen für jedes Papier.

Wie lange der Vermieter Zeit hat
Eine feste gesetzliche Frist für die Antwort gibt es nicht. Üblich und in der Praxis akzeptiert ist, dass du eine angemessene Frist setzt — zwei bis drei Wochen sind verbreitet. Schreib sie höflich, aber schreib sie hin. Ohne Datum passiert nichts.
Wichtig: Schweigen ist keine Erlaubnis. Wenn nichts kommt, hak nach, schriftlich, mit Verweis auf die erste Mail. Wenn dann immer noch nichts kommt, ist das der Punkt, an dem eine Beratung durch einen Mieterverein sinnvoll wird. Was der leistet, steht in Mieterverein beitreten: lohnt sich das?.

Der Untermietzuschlag
Der Vermieter kann die Erlaubnis in bestimmten Fällen davon abhängig machen, dass die Miete angemessen erhöht wird. Das ist kein Automatismus und keine freie Preisbildung, sondern hängt davon ab, ob ihm die Überlassung sonst nicht zuzumuten wäre.
Praktisch heißt das für dich: Reagiere nicht empört, sondern sachlich. Frag nach, wie sich der Betrag zusammensetzt, und lass dir die neue Miete schriftlich bestätigen, statt sie einfach zu überweisen. Wenn dir die Höhe unangemessen erscheint, ist das ein Fall für eine Beratung, nicht für eine Diskussion per Mail.
Wenn die Erlaubnis nur teilweise kommt
Häufig kommt keine glatte Zusage, sondern eine mit Bedingungen. Typisch sind vier Varianten:
- Erlaubnis nur für diese eine namentlich genannte Person
- Erlaubnis befristet auf einen bestimmten Zeitraum
- Erlaubnis gegen einen Zuschlag auf die Miete
- Erlaubnis mit dem Hinweis, dass sie jederzeit widerrufen werden kann
Die ersten drei sind normal. Beim vierten Punkt lies genau: Ein freier Widerruf ohne Grund ist etwas anderes als ein Widerruf, wenn es Probleme gibt. Frag im Zweifel nach, was gemeint ist, und lass dir die Antwort schriftlich geben.
Was du danach schriftlich festhältst
Die Erlaubnis des Vermieters ist die eine Hälfte. Die andere ist der Vertrag zwischen dir und deinem Untermieter — denn du bist jetzt selbst Vermieter, mit allem, was dazugehört.
- Welches Zimmer überlassen wird und welche Räume mitbenutzt werden
- Höhe der Untermiete und was darin enthalten ist
- Kaution: Höhe, wohin sie geht, wann sie zurückkommt
- Kündigungsfristen auf beiden Seiten
- Was bei Schäden gilt und wie übergeben wird
Vergiss nicht, dass du für deinen Untermieter die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen musst, damit er sich anmelden kann. Was hineingehört, steht in Die Wohnungsgeberbestätigung: Vorlage und Pflichtangaben. Fertige Textbausteine für die Anfrage und die Absprachen liegen in den Zusage-Vorlagen.
Kurz zusammengefasst
Frag immer vor dem Einzug und immer schriftlich. Ein guter Antrag nennt Adresse, Anlass, Name und Geburtsdatum der einziehenden Person, Beginn und Dauer, den überlassenen Teil der Wohnung und bittet ausdrücklich um eine schriftliche Erlaubnis. Nachweise über Einkommen und Bonität schickst du erst auf Nachfrage und nur mit Einverständnis der betroffenen Person. Setz eine angemessene Frist, denn Schweigen ist keine Zustimmung. Und halte anschließend fest, was zwischen dir und deinem Untermieter gilt. Der Schritt für heute: Schreib die sechs Punkte des Antrags untereinander und füll sie aus — die Mail ist danach in zehn Minuten fertig.
Dieser Text beschreibt allgemeine Abläufe und typische Regeln am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.
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