Einzug und Übergabe

Wer das Übergabeprotokoll unterschreiben darf

Hausverwaltung, Makler, Hausmeister oder Vormieter: wer bei der Wohnungsübergabe für den Vermieter handeln kann und was ins Protokoll gehört.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Am Übergabetag steht ein Mann im Treppenhaus, Jacke mit Firmenlogo, Schlüsselbund in der Hand. Er geht mit dir durch die Wohnung, füllt den Bogen aus, unterschreibt unten rechts. Wer das war, weiß niemand so genau. Der Eigentümer war es jedenfalls nicht.

In den allermeisten Fällen ist das völlig in Ordnung. Trotzdem lohnt es sich, den Unterschied zu kennen — weil er genau dann wichtig wird, wenn jemand dir am Übergabetag etwas zusagt.

Handschlag bei der Wohnungsuebergabe ueber Unterlagen und Schluesselbund am Tisch
Wer aufschliesst, darf nicht automatisch auch etwas zusagen.

Die Person vor dir ist selten der Eigentümer

Bei jeder größeren Vermietung übernimmt die Übergabe jemand anderes als der Eigentümer. Das ist der Normalfall, kein Warnzeichen. Gewerbliche Vermieter, Fonds, Genossenschaften und Erbengemeinschaften wären sonst gar nicht arbeitsfähig.

Der Punkt ist ein anderer: Nicht jeder, der die Wohnung aufschließt, darf im Namen des Vermieters auch etwas versprechen. Ein Protokoll aufnehmen und eine Zusage geben sind zwei verschiedene Dinge.

Verwaltung, Makler, Hausmeister — wer wofür steht

  • Hausverwaltung. Handelt im Auftrag des Eigentümers und ist in aller Regel befugt, Übergaben durchzuführen und das Protokoll zu unterschreiben. Der übliche Fall.
  • Makler. Wird für die Vermittlung beauftragt. Ob er darüber hinaus Erklärungen für den Eigentümer abgeben darf, ist Vereinbarungssache — das steht dir nicht auf der Stirn geschrieben.
  • Hausmeister oder Objektbetreuer. Häufig für den technischen Teil zuständig, aufschließen, Zähler zeigen, Schlüssel aushändigen. Zusagen über Reparaturen oder Kosten gehören selten zu seinen Aufgaben.
  • Angestellte einer Verwaltung. Handeln im Rahmen dessen, wofür sie dort zuständig sind. Bei einem Namen auf dem Briefkopf der Verwaltung ist das unproblematisch.
  • Der Vormieter. Ist Mieter, nicht Vermieter. Er kann dir Schlüssel geben und die Wohnung zeigen — aber er kann für den Vermieter nichts erklären.

Wie du vorgehst, wenn überhaupt niemand von der Vermieterseite erscheint, steht in die Wohnungsübergabe ohne Vermieter.

Schreibtisch in einer Hausverwaltung mit Unterlagen zur Uebergabe einer Mietwohnung
Die Verwaltung handelt im Auftrag. Der Makler nur so weit, wie er beauftragt ist.

Die eine Frage, die du am Anfang stellst

Sie klingt harmlos und klärt fast alles: „Damit ich es für meine Unterlagen richtig habe — in welcher Funktion machen Sie die Übergabe?“

Niemand nimmt dir diese Frage übel. Sie klingt nach Ordnung, nicht nach Misstrauen. Und sie bringt dir zwei Dinge auf einmal: die Rolle deines Gegenübers und den vollständigen Namen für das Protokoll.

Ins Protokoll gehören deshalb oben:

  1. Name des Vermieters oder der Eigentümergesellschaft, so wie sie im Mietvertrag steht.
  2. Name der Person, die die Übergabe macht, ausgeschrieben, nicht nur ein Kürzel.
  3. Ihre Funktion — Hausverwaltung, Makler, Hausmeister, Eigentümer.
  4. Namen aller Mieter aus dem Vertrag, auch der nicht anwesenden.
Zusagen gehören auf Papier, nicht ins Gedächtnis

Wenn dir jemand am Übergabetag etwas zusagt, lass es im Protokoll festhalten — mit Datum. Dann ist die Frage nach der Befugnis meist gar nicht mehr entscheidend, weil die Verwaltung das Blatt bekommt und widersprechen könnte. Steht es nirgends, hast du nur ein Gespräch im Flur.

Mehrere Mieter im Vertrag

Der Punkt wird oft übersehen und ist für Paare und Wohngemeinschaften wichtig. Wenn zwei oder drei Personen im Mietvertrag stehen, ist die Wohnung an alle vermietet.

Hand unterschreibt das Uebergabeprotokoll der Wohnung auf der letzten Seite
Beim Auszug werden alle Mieter an demselben Blatt gemessen.

Kommt nur eine Person zur Übergabe, ist das praktisch kein Problem — aber das Protokoll sollte es abbilden: Wer war anwesend, wer nicht, und wer hat die Schlüssel erhalten. Idealerweise unterschreiben alle. Ist das nicht möglich, reicht meist eine kurze schriftliche Bestätigung der abwesenden Person, dass sie einverstanden ist.

Der Grund ist einfach: Beim Auszug werden alle gemeinsam an dem gemessen, was im Protokoll steht. Wer nicht dabei war und nichts unterschrieben hat, wird sich später schwerer damit tun, den Zustand zu bestätigen oder zu bestreiten.

Wenn du dich unsicher fühlst

Es gibt Konstellationen, in denen genaues Hinsehen angebracht ist. Wenn der Mietvertrag von einer anderen Firma stammt als die Person angibt. Wenn Zahlungen bar verlangt werden. Wenn niemand dir eine Adresse oder Telefonnummer nennen will. Wenn Unterlagen nur als Foto auf dem Handy existieren.

Dann frag ruhig nach einer schriftlichen Vollmacht oder ruf die Verwaltung an, deren Nummer im Mietvertrag steht. Wer berechtigt ist, hat damit kein Problem. Worauf du bei unsauberen Angeboten sonst achtest, steht in Schlüssel per Post.

Woran man im Vermietungsbetrieb erkennt, wer wofür zuständig ist, und wie du in solchen Momenten sicher auftrittst, ist eines der Themen im Kurs.

Kurz zusammengefasst

Dass nicht der Eigentümer die Übergabe macht, ist der Normalfall. Hausverwaltungen sind dazu in aller Regel befugt, bei Maklern und Hausmeistern kommt es auf den Auftrag an, und der Vormieter kann für den Vermieter nichts erklären. Stell zu Beginn die Funktionsfrage und schreib Name, Rolle und Vermieter oben ins Protokoll. Lass jede Zusage mit Datum eintragen, dann kommt es auf die Befugnis selten an. Bei mehreren Mietern hält das Protokoll fest, wer anwesend war und wer die Schlüssel bekommen hat. Und wenn etwas nicht stimmig wirkt, ruf die Verwaltung aus dem Mietvertrag an. Was sonst in den Bogen gehört, steht in was ins Übergabeprotokoll gehört.

Zum Einordnen

Dieser Text beschreibt allgemeine Abläufe und übliche Regeln bei der Wohnungsübergabe. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.

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