Besondere Situationen

Die WG-Vereinbarung unter Mitbewohnern

Was ihr untereinander regeln müsst, weil der Mietvertrag es nicht tut: Geld, Kaution, Auszug und Möbel auf einer einzigen Seite.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Der Mietvertrag ist unterschrieben, die Schlüssel sind verteilt, der Kühlschrank steht. Und dann zieht nach neun Monaten die erste Person aus und fragt nach ihrem Kautionsanteil.

An dieser Stelle fällt fast jeder WG auf, dass der Mietvertrag über das Verhältnis zwischen euch kein einziges Wort verliert. Er regelt nur euer Verhältnis zum Vermieter. Alles andere ist Vereinbarungssache, und die meisten Wohngemeinschaften treffen sie nie — bis Geld im Spiel ist.

WG-Küche mit Zetteln am Kühlschrank: eine Vereinbarung unter Mitbewohnern regelt, was der Mietvertrag offen lässt
Der Mietvertrag kennt euren Putzplan nicht und eure Kautionsanteile auch nicht.

Warum der Mietvertrag nur die halbe Miete regelt

Gegenüber dem Vermieter seid ihr eine Einheit oder es gibt einen Hauptmieter. Beides sagt nichts darüber, wer im Innenverhältnis wie viel zahlt, wem der Herd gehört und wer beim Auszug was mitnimmt. Wenn der Vermieter Geld will, wendet er sich an die Person im Vertrag. Ob die sich das Geld von euch zurückholen kann, ist eure Sache.

Welche Modelle es gegenüber dem Vermieter gibt und was sie bedeuten, steht in WG-Mietvertrag: Hauptmieter oder alle gleichberechtigt?. Dieser Text hier handelt ausschließlich vom Innenverhältnis.

Geld: wer zahlt was und wann

Zwei Fragen, die nach dem Einzug nie wieder so entspannt zu klären sind wie davor.

Wie wird geteilt? Gleichmäßig durch die Personenzahl ist einfach, aber unfair, wenn ein Zimmer 9 und eines 22 Quadratmeter hat. Nach Quadratmetern ist fairer, aber Gemeinschaftsflächen müssen trotzdem gleichmäßig verteilt werden. Ein verbreiteter Mittelweg: Küche, Bad und Flur werden durch die Zahl der Personen geteilt, die Zimmer nach ihrer Fläche.

Wann muss das Geld da sein? Wenn die Miete am dritten Werktag beim Vermieter sein muss, reicht es nicht, wenn eure Anteile am dritten Werktag losgeschickt werden. Legt einen Stichtag fest, der zwei bis drei Tage davor liegt. Und legt fest, wer dem Vermieter überweist.

Der Punkt, den viele übersehen

Wer an den Vermieter überweist, trägt das Risiko. Zahlt eine Person nicht, muss diese Person trotzdem die volle Miete aufbringen, sonst gerät die ganze WG in Verzug. Genau deshalb gehört ein Puffer auf das gemeinsame Konto, nicht nur die exakte Miete.

Taschenrechner und Zahlenspalte bei der Aufteilung der Miete unter Mitbewohnern in der WG
Gemeinschaftsflächen nach Köpfen, Zimmer nach Quadratmetern: die Formel, die am seltensten Streit macht.

Die Kaution ist der häufigste Streitpunkt

Die Kaution liegt beim Vermieter und kommt erst nach dem Ende des gesamten Mietverhältnisses zurück, oft Monate nach der Rückgabe. Wenn eine Person nach einem Jahr auszieht, ist ihr Anteil also noch gar nicht verfügbar. Das führt zu Streit, wenn es vorher niemand gesagt hat.

Der übliche Weg: Die nachrückende Person zahlt ihren Anteil direkt an die ausziehende Person, und die Kaution beim Vermieter bleibt unangetastet. Damit das funktioniert, braucht es drei Angaben in eurer Vereinbarung:

  • Wer hat wie viel Kaution eingezahlt, mit Datum und Betrag.
  • Der Anteil wird beim Auszug von der nachrückenden Person erstattet, nicht von der WG-Kasse.
  • Findet sich keine Nachfolge, wird der Anteil erst ausgezahlt, wenn der Vermieter abgerechnet hat.

Wie die Kaution beim Vermieter überhaupt behandelt wird, steht in Die Mietkaution: Höhe, Raten, Anlage.

Auszug: Fristen, Nachmieter, Ablöse

Im Verhältnis zum Vermieter gelten die Fristen des Mietvertrags. Untereinander könnt ihr strengere oder lockerere Regeln vereinbaren, und das solltet ihr auch.

  1. Legt fest, wie früh ein Auszug angekündigt werden muss. Drei Monate sind üblich, zwei sind das Minimum, das der Rest zum Suchen braucht.
  2. Legt fest, wer die Nachfolge sucht: die ausziehende Person oder die WG gemeinsam.
  3. Legt fest, wer mitentscheidet. Einstimmig oder Mehrheit — beides geht, aber es muss vorher feststehen.
  4. Legt fest, was passiert, wenn bis zum Auszugstermin niemand gefunden ist: Zahlt die ausziehende Person weiter, und wie lange?

Punkt vier ist der, an dem Freundschaften enden. Eine einfache Regel, die sich bewährt hat: Die ausziehende Person zahlt ihren Anteil weiter, bis das Zimmer neu belegt ist, höchstens aber für die vereinbarte Ankündigungsfrist.

Möbel, Geräte und wer sie mitnimmt

Waschmaschine, Sofa, Router, Küchenzeile. Jedes größere Teil braucht einen Eigentümer. Sonst steht beim Auszug die Frage im Raum, ob die Waschmaschine der WG gehört oder der Person, die sie bezahlt hat.

Macht eine kurze Liste mit drei Spalten: Gegenstand, Eigentümer, was beim Auszug damit passiert. Für gemeinsam gekaufte Dinge schreibt ihr dazu, wer wie viel bezahlt hat und zu welchem Restwert die anderen sie übernehmen können. Ein Satz pro Zeile reicht.

Was du bei einer übernommenen Einbauküche vom Vormieter beachten musst, steht in Die Ablöse für Einbauküche und Möbel.

Wie ihr das aufschreibt, ohne dass es komisch wird

Die häufigste Sorge: Eine schriftliche Vereinbarung wirkt misstrauisch. In der Praxis ist es umgekehrt. Alle atmen auf, wenn die Fragen einmal geklärt sind, weil danach niemand mehr im Kopf rechnet.

Setzt euch einmal für eine Stunde hin, bevor ihr unterschreibt oder in den ersten Wochen nach dem Einzug. Eine Seite reicht:

  • Namen aller Bewohner und das Datum
  • Miete gesamt, Anteil pro Person, Stichtag für die Zahlung
  • Kautionsanteile mit Betrag und die Regel für den Auszug
  • Ankündigungsfrist und wer die Nachfolge sucht
  • Liste der größeren Gegenstände mit Eigentümer
  • Unterschrift von allen, jede Person bekommt ein Foto davon

Wenn du Formulierungen nicht selbst bauen willst: In den Zusage-Vorlagen liegen fertige Textbausteine für alles, was rund um eine Bewerbung und einen Einzug schriftlich festgehalten wird.

Handschriftlicher Plan im Notizbuch mit den Punkten einer WG-Vereinbarung unter Mitbewohnern
Eine Seite, sechs Punkte, alle Unterschriften. Mehr braucht es nicht.

Wenn es trotzdem kracht

Eine Vereinbarung unter Mitbewohnern ist kein Freibrief, aber sie ist ein Beweis darüber, was besprochen war. Bei Streit über Geld ist das viel wert, weil sonst Aussage gegen Aussage steht.

Zwei Dinge helfen zusätzlich: Überweist Anteile immer per Überweisung mit klarem Verwendungszweck, nie bar. Und haltet größere Absprachen in derselben Gruppe fest, in der ihr ohnehin schreibt. Das ist unromantisch, aber im Zweifel nachvollziehbar.

Geht es um Ansprüche gegenüber dem Vermieter statt untereinander, ist der Mieterverein die richtige Adresse. Was er leistet und was nicht, steht in Mieterverein beitreten: lohnt sich das?.

Kurz zusammengefasst

Der Mietvertrag regelt euer Verhältnis zum Vermieter, nicht euer Verhältnis zueinander. Alles, was zwischen euch gilt, müsst ihr selbst festhalten: Verteilung der Miete, Stichtag für die Zahlung, Kautionsanteile, Ankündigungsfrist beim Auszug, Suche nach der Nachfolge und die Eigentumsverhältnisse an größeren Möbeln. Eine Seite mit Datum und Unterschriften genügt. Der Schritt für heute: Schreib die fünf Punkte in eine Notiz und schick sie in eure Gruppe mit der Frage, wann ihr euch dafür eine Stunde nehmt.

Zum Einordnen

Dieser Text beschreibt allgemeine Abläufe und typische Regeln am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.

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