Wohngeld oder Bürgergeld bei hoher Miete
Wohngeld, Bürgergeld und Kinderzuschlag schließen sich teilweise aus. Welche Hilfe zur Miete zu welcher Lage passt und was du zuerst prüfst.
Die Miete frisst mehr als die Hälfte des Einkommens, und irgendjemand hat gesagt, da gäbe es doch etwas vom Staat. Nur was? Wohngeld klingt nach Rentnern, Bürgergeld nach Arbeitslosigkeit, Kinderzuschlag nach Familienkasse. Dabei geht es bei allen dreien um dieselbe Frage: Wer trägt die Miete mit?
Wer das falsch sortiert, beantragt bei der falschen Stelle, wartet drei Monate und bekommt am Ende eine Ablehnung, die inhaltlich nichts über seinen Anspruch sagt.

Drei Töpfe, drei Zuständigkeiten
| Leistung | Wofür | Wer zuständig ist |
|---|---|---|
| Wohngeld | Zuschuss zur Miete für Haushalte mit eigenem Einkommen, das knapp nicht reicht | Wohngeldstelle der Stadt oder des Kreises |
| Bürgergeld | Lebensunterhalt plus die Kosten der Unterkunft, wenn das Einkommen den Bedarf insgesamt nicht deckt | Jobcenter |
| Kinderzuschlag | Zusätzlicher Betrag je Kind für Eltern, deren Einkommen für sich reicht, aber nicht für die Kinder | Familienkasse der Bundesagentur |
Daneben gibt es für ältere Menschen und für Erwerbsgeminderte die Grundsicherung beim Sozialamt und für Auszubildende und Studierende eigene Wege. Die Grundlogik bleibt dieselbe.
Wohngeld in einem Satz
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Menschen, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, aber an der Wohnung scheitern. Die Höhe hängt von drei Dingen ab: der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete, die je nach Ort und Mietenstufe gedeckelt ist.
Zwei Punkte, die in der Praxis am meisten ausmachen. Erstens: Wohngeld gibt es auf Antrag und in der Regel ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend. Jeder Monat, den du zögerst, ist weg. Zweitens: Es wird befristet bewilligt, üblicherweise für einen überschaubaren Zeitraum, und danach musst du selbst einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Der Ablauf im Detail steht in Wohngeld beantragen: Anspruch und Höhe.
Bürgergeld und die Kosten der Unterkunft
Beim Bürgergeld wird nicht die Miete bezuschusst, sondern der gesamte Bedarf gedeckt: Regelbedarf für den Lebensunterhalt plus die Kosten der Unterkunft und Heizung. Die Unterkunftskosten werden übernommen, soweit sie angemessen sind. Was angemessen ist, legt jede Kommune für sich fest, abhängig von der Haushaltsgröße.
Für die Wohnungssuche ist das der entscheidende Unterschied zum Wohngeld: Beim Bürgergeld gibt es eine harte Obergrenze, und eine Wohnung darüber wird in der Regel nicht zugesichert. Beim Wohngeld gibt es stattdessen einen Höchstbetrag, bis zu dem die Miete berücksichtigt wird. Liegt deine Miete darüber, bekommst du trotzdem Wohngeld, nur eben auf Basis des Höchstbetrags. Die Wohnung selbst darfst du mieten. Wie die Obergrenze beim Amt entsteht, steht in die Mietobergrenze beim Jobcenter.
Der Kinderzuschlag als dritter Weg
Der Kinderzuschlag ist für Eltern gedacht, deren Einkommen für sie selbst reicht, aber nicht für die Kinder. Er wird je Kind gezahlt und lässt sich mit Wohngeld kombinieren.
Diese Kombination ist der am häufigsten übersehene Weg. Für viele Familien ist sie rechnerisch das, was sonst über das Jobcenter liefe, nur ohne Bürgergeldbezug. Wer Kinderzuschlag bekommt, hat außerdem Zugang zu weiteren Leistungen für Kinder, etwa bei Schulbedarf und Mittagessen.
Reicht dein Einkommen für dich selbst, aber nicht für Kinder und Miete? Dann prüfe zuerst Kinderzuschlag und Wohngeld. Reicht es für den gesamten Haushalt nicht? Dann führt der Weg über das Jobcenter. Im Zweifel stellst du beide Anträge und lässt die Ämter untereinander klären, was vorgeht.
Warum du nicht beides bekommst
Wohngeld und Bürgergeld schließen sich in aller Regel aus. Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht und dort Unterkunftskosten berücksichtigt bekommt, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Sonst würde dieselbe Miete zweimal bezuschusst.

Es gibt aber eine Reihenfolge, und die ist für dich günstig: Wohngeld und Kinderzuschlag sind vorrangig. Wenn beide zusammen ausreichen, um den Bedarf zu decken, bist du nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen. Das kann sich auf der Wohnungssuche auswirken, weil du dich nicht an die Angemessenheitsgrenzen des Jobcenters binden musst.
Was das für deine Wohnungssuche bedeutet
Aus dem Maklerbüro betrachtet spielt die Art der Leistung eine kleinere Rolle, als viele befürchten. Wichtig ist, ob die Miete zuverlässig kommt. Für dich heißt das dreierlei:

- Kläre deine Lage vor der Besichtigung, nicht danach. Wer weiß, welche Miete tragbar ist, bewirbt sich gezielter und verliert weniger Zeit.
- Rechne mit einem Rechner der jeweiligen Stelle durch, bevor du einen Antrag stellst. Die Zahl, die dabei herauskommt, ist deine Planungsgrundlage.
- Sag im Vertragsgespräch offen, wie die Miete finanziert wird, und nenne den Stand des Antrags. Unsicherheit stört mehr als der Bezug selbst.
Und: Die Bewerbung selbst entscheidet immer noch über die Wohnung. Ob dein Haushaltsbudget trägt, prüft die Verwaltung mit derselben Rechnung wie bei allen anderen, siehe die Drittel-Regel. Wer zusätzlich einen Wohnberechtigungsschein hat, öffnet sich einen eigenen Teil des Marktes, siehe der Wohnberechtigungsschein. Die Marktseite für Leistungsbezieher steht in Wohnungssuche mit Bürgergeld.
Wie du aus dieser Ausgangslage eine Bewerbung baust, die vorn liegt, zeigt der Kurs für einmalig 79 Euro. Reines Selbstlernmaterial, sofort verfügbar.
Kurz zusammengefasst
Wohngeld bezuschusst die Miete, wenn das Einkommen sonst reicht. Bürgergeld deckt den gesamten Bedarf einschließlich angemessener Unterkunftskosten. Der Kinderzuschlag schließt bei Familien die Lücke und lässt sich mit Wohngeld kombinieren. Beides zusammen ist vorrangig und kann den Gang zum Jobcenter ersparen. Wohngeld gibt es in der Regel erst ab dem Antragsmonat. Dein nächster Schritt heute: Rechne mit einem offiziellen Rechner einmal durch, was für deinen Haushalt herauskommt, und stell den Antrag noch in diesem Monat.
Dieser Text beschreibt allgemeine Abläufe und typische Regeln am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.
Du willst das nicht jedes Mal neu bauen?
Der komplette Kurs plus alle Vorlagen zum Herunterladen.
Wohnung finden: Der Erfolgs-Kurs — 79 € Einmalzahlung. Kein Abo. Sofort verfügbar.