Die Vorvermieterbescheinigung und der Unterschied zur Mietschuldenfreiheit
Drei Papiere werden ständig verwechselt: Vorvermieterbescheinigung, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und Wohnungsgeberbestätigung. Nur auf eines hast du einen Anspruch.
Auf der Unterlagenliste steht „Vorvermieterbescheinigung“. Du legst die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bei, weil du denkst, das sei dasselbe. Zwei Tage später kommt die Rückfrage.
Es sind nicht dieselben Papiere. Und die Unterschiede sind für dich wichtiger, als sie klingen.

Die drei Papiere im Vergleich
| Dokument | Von wem | Inhalt | Anspruch? |
|---|---|---|---|
| Mietschuldenfreiheitsbescheinigung | alter Vermieter | nur: keine Mietrückstände offen | nein |
| Vorvermieterbescheinigung | alter Vermieter | Mietverhältnis, Miethöhe, Zahlungsverhalten, oft Bemerkungen zum Verlauf | nein |
| Wohnungsgeberbestätigung | neuer Vermieter | Einzugsdatum und Anschrift für das Meldeamt | ja |
Die dritte Zeile ist die einzige mit einem Ja. Die Wohnungsgeberbestätigung ist im Bundesmeldegesetz geregelt. Dein neuer Vermieter muss sie ausstellen, du brauchst sie für die Anmeldung, und sie hat mit deiner Bewerbung nichts zu tun.
Was die Vorvermieterbescheinigung zusätzlich enthält
Sie geht über die reine Zahlungsfrage hinaus. Typischerweise stehen dort:
- Dauer des Mietverhältnisses
- Höhe der Miete
- Angaben zum Zahlungsverhalten, teils mit Bemerkungen zu Verspätungen
- Ob Abmahnungen ausgesprochen wurden
- Manchmal ein Feld für den Zustand der Wohnung bei Rückgabe
- Manchmal ein Feld für den Grund der Beendigung
Damit wird sie schnell zu etwas, das einem Arbeitszeugnis ähnelt. Und genau da liegt das Problem.
Warum du vorsichtig sein solltest
Je mehr ein Formular abfragt, desto mehr kann darin stehen, was dir schadet. Ein Feld „Bemerkungen“ ist für dich ein Risiko, das du nicht kontrollierst, weil du den Text nicht schreibst.
Dazu kommt der Datenschutz. Angaben zum Verlauf eines früheren Mietverhältnisses sind personenbezogene Daten. Sie dürfen nur mit deiner Einwilligung weitergegeben werden. Wenn du eine Vorvermieterbescheinigung anforderst, gibst du diese Einwilligung faktisch mit.
Umgekehrt heißt das auch: Dein alter Vermieter darf einem neuen Vermieter nicht einfach so Auskunft über dich geben. Ohne deine Einwilligung darf er das nicht.
Wenn nach einer Vorvermieterbescheinigung gefragt wird und du selbst wählen kannst, was du beilegst: Leg die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bei. Sie beantwortet die Frage, auf die es ankommt, und sie öffnet kein Feld für Bemerkungen. In den meisten Fällen wird das ohne Rückfrage akzeptiert.
Wenn ausdrücklich auf dem Formular bestanden wird
Manche Verwaltungen schicken ihr eigenes Formular mit und wollen genau dieses zurück. Dann hast du drei Möglichkeiten.
- Ausfüllen lassen und vorher ansehen. Bitte deinen alten Vermieter, dir das ausgefüllte Formular zuerst zu schicken. Du entscheidest dann, ob du es einreichst. Das ist dein gutes Recht, denn du gibst die Einwilligung.
- Felder streichen. Felder, die nichts mit der Zahlungsfähigkeit zu tun haben, etwa der Grund der Beendigung, müssen nicht ausgefüllt werden.
- Ersetzen und erklären. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung plus Kontoauszüge plus ein Satz, warum das Formular nicht ausgefüllt vorliegt.
Wie du die Anfrage formulierst
Wenn du die Bescheinigung brauchst, hilft eine Anfrage, die dem Vermieter die Arbeit abnimmt und ihm gleichzeitig zeigt, dass du den Inhalt vorher sehen willst:
Ich bewerbe mich um eine neue Wohnung und brauche dafür eine Bestätigung über mein bisheriges Mietverhältnis. Ich habe einen Vorschlag vorbereitet und hänge ihn an. Wenn du lieber ein eigenes Formular nutzt, schick es mir bitte ausgefüllt zurück, damit ich es gemeinsam mit meinen übrigen Unterlagen einreichen kann.
Der letzte Halbsatz ist der wichtige. Er sorgt dafür, dass das Papier bei dir landet und nicht direkt beim neuen Vermieter.
Was passiert, wenn du keine Einwilligung gibst
Ohne deine Einwilligung darf der alte Vermieter keine Auskunft erteilen. Du kannst diese Einwilligung also auch bewusst nicht geben. Der neue Vermieter kann dann nichts erzwingen, er kann aber entscheiden, jemand anderen zu nehmen.
Deshalb ist die praktische Frage nicht, ob du blockierst, sondern womit du die Lücke füllst. Ein selbst gelieferter, überprüfbarer Nachweis wirkt deutlich besser als ein nicht ausgefülltes Formular ohne Erklärung.

Was dein alter Vermieter schreiben darf
Was er schreibt, muss wahr sein. Eine falsche negative Behauptung kann für ihn selbst Folgen haben. Das heißt aber nicht, dass du ein Recht auf eine wohlwollende Formulierung hast, wie beim Arbeitszeugnis. Eine solche Regel gibt es hier nicht.
Deshalb der Rat von oben: erst ansehen, dann einreichen.
Wenn du den Vorvermieter nicht fragen willst
Es gibt gute Gründe dafür. Streit, eine Kündigung, ein unschöner Auszug. Dann arbeitest du mit dem, was niemand kommentieren kann: geschwärzte Kontoauszüge über die letzten Mietzahlungen. Das ist ein sauberer Nachweis, und er kommt ohne fremde Bewertung aus.
Die weiteren Wege, wenn nichts kommt, stehen in Der Vermieter stellt keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus. Was genau in der schlankeren Bescheinigung stehen sollte, in Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
Wenn es keinen Vorvermieter gibt
Bei der ersten eigenen Wohnung erübrigt sich die Frage. Dann baust du den Nachweis aus anderen Bausteinen, siehe Erste eigene Wohnung ohne Vorvermieter.
Kurz zusammengefasst
- Drei Papiere, drei Zwecke. Nur auf die Wohnungsgeberbestätigung hast du einen Anspruch, und die kommt vom neuen Vermieter.
- Die Vorvermieterbescheinigung fragt mehr ab als die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und kann Bemerkungen enthalten.
- Wenn du wählen kannst, nimm die schlankere Variante.
- Lass dir ein ausgefülltes Formular immer zuerst zeigen, bevor es beim neuen Vermieter landet.
Dieser Text erklärt allgemeine Regeln für alle Leser. Er bewertet nicht deinen einzelnen Fall und ersetzt keine Prüfung durch eine dafür zugelassene Stelle. Stand: 23.09.2026.
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- Führungszeugnis für die Wohnung: darf das verlangt werden?
- Der Wohnberechtigungsschein: wer ihn bekommt und wie du ihn beantragst
- Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: was sie ist und wer sie ausstellt
- Original, Kopie oder geschwärzt: die Stufen für jedes Papier
- Musst du die Selbstauskunft des Vermieters überhaupt ausfüllen?
- Ausweiskopie für die Wohnungsbewerbung: erlaubt und was du schwärzen darfst