Mitbewohnerwechsel in der WG beim Vermieter anmelden
Wer zustimmen muss, wie der Antrag aussieht, was in den Nachtrag gehört und wie ihr Kaution und Zimmerübergabe sauber übergebt.
Die WG hat entschieden, der Nachfolger ist gefunden, der Umzugswagen ist gemietet. Und dann fragt jemand: „Müssen wir das eigentlich dem Vermieter sagen?“
Ja. Und zwar vorher, nicht hinterher. Ein nicht angemeldeter Wechsel ist der häufigste Grund, warum bei einer WG plötzlich Post von der Verwaltung kommt. Ich sehe solche Fälle regelmäßig, und fast immer wäre es mit einer einzigen Mail zwei Monate früher geräuschlos gelaufen.

Zuerst: In welchem Modell steckt ihr?
Wie der Wechsel läuft, hängt komplett davon ab, wie euer Vertrag aufgebaut ist. Schau in den Mietvertrag und sieh nach, wer dort als Mieter steht.
| Modell | Was beim Wechsel passiert |
|---|---|
| Alle stehen im Vertrag | Der Vertrag muss geändert werden. Das geht nur mit dem Vermieter. |
| Ein Hauptmieter, andere sind Untermieter | Der Vertrag bleibt. Es braucht eine Untermieterlaubnis für die neue Person. |
| Einzelverträge pro Zimmer | Ein Vertrag endet, ein neuer beginnt. Der Vermieter sucht meist selbst aus. |
Was die Modelle im Alltag bedeuten, steht ausführlich in WG-Mietvertrag: Hauptmieter oder alle gleichberechtigt?.
Was der Vermieter zustimmen muss und was nicht
Stehen alle im Vertrag, kann keine Person einfach für sich kündigen und auch keine Person einfach nachrücken. Der Vertrag ist einer, und er wird nur gemeinsam geändert. Der Vermieter muss dieser Änderung zustimmen — er muss es aber nicht.
Beim Hauptmietermodell ist die Lage anders. Hier brauchst du für den neuen Bewohner eine Erlaubnis zur Untervermietung. Unter bestimmten Voraussetzungen hast du darauf einen Anspruch, allerdings nicht grenzenlos und nicht für jede Person. Was dazugehört, steht in Untervermietung: wann du untervermieten darfst.
In beiden Fällen gilt dasselbe praktische Prinzip: Der Vermieter will wissen, wer künftig in der Wohnung wohnt, ob die Miete weiterhin sicher ankommt und wie viele Personen es insgesamt sind.
Der Antrag, der durchgeht
Ich bekomme solche Anfragen oft in einer Form, die mir Arbeit macht: „Hallo, bei uns zieht jemand aus, ist das okay?“ Darauf muss ich dreimal nachfragen. Eine Anfrage, die ich direkt bearbeiten kann, enthält alles auf einmal.
- Betreff mit Adresse und Wohnung, damit die Mail beim richtigen Objekt landet.
- Wer zieht aus, zu welchem Datum.
- Wer zieht ein, mit vollem Namen und Geburtsdatum.
- Was die neue Person beruflich macht und wie sie ihr Einkommen belegt.
- Die Bitte, den Wechsel durch einen Nachtrag zum Mietvertrag zu regeln.
- Der Hinweis, dass die Unterlagen der neuen Person auf Wunsch sofort kommen.
Schick die Unterlagen nicht ungefragt im ersten Anlauf mit. Erstens erzeugt das ungefragt einen Datenberg, zweitens geben viele Bewerber in dieser Situation zu früh zu viel heraus. Welche Papiere wann dran sind, steht in Ausweis, Gehaltszettel, SCHUFA: wann ist das zu früh?.
Plane zwei bis drei Monate Vorlauf ein. Große Verwaltungen brauchen für einen Nachtrag mehrere Wochen, und in dieser Zeit will der Ausziehende schon längst gekündigt haben.
Der Nachtrag zum Mietvertrag
Der Nachtrag ist das Papier, das den Wechsel tatsächlich vollzieht. Steht er nicht auf dem Tisch, ist die ausziehende Person weiterhin Mieterin — mit allem, was dazugehört. Sie haftet dann auch noch für Mieten, die Monate nach ihrem Auszug nicht gezahlt werden.
Diese Punkte gehören hinein:
- Wer ab welchem Datum aus dem Vertrag ausscheidet
- Wer ab welchem Datum als Mieter eintritt
- Der Satz, dass die ausscheidende Person aus allen Rechten und Pflichten entlassen ist
- Wie mit der Kaution verfahren wird
- Unterschriften aller bisherigen Mieter, der neuen Person und des Vermieters
Ohne die ausdrückliche Entlassung aus dem Mietverhältnis bleibt die ausgezogene Person in der Haftung, auch wenn sie längst woanders wohnt. Prüfe genau diesen Punkt im Nachtrag, bevor jemand unterschreibt.

Kaution, Zählerstände und Übergabe im Zimmer
Die Kaution liegt beim Vermieter und wird bei einem Nachtrag in aller Regel nicht ausgezahlt. Sie bleibt liegen und läuft für das weiterlaufende Mietverhältnis weiter. Das heißt: Die ausziehende Person bekommt ihren Anteil nicht vom Vermieter, sondern von der neuen Person. Genau das gehört schriftlich festgehalten.
Macht außerdem eine Übergabe im Kleinen, so wie man sie sonst für die ganze Wohnung macht:
- Fotos vom Zimmer bei Auszug, mit Datum
- Notiz über vorhandene Schäden, von beiden abgezeichnet
- Anzahl der übergebenen Schlüssel
- Was an Möbeln bleibt und zu welchem Preis
Wie ein sauberes Protokoll aussieht, steht in Das Übergabeprotokoll: Vorlage und Pflichtinhalte. Das Muster lässt sich für ein einzelnes Zimmer problemlos kürzen.

Wenn der Vermieter nicht antwortet
Schweigen ist keine Zustimmung. Wenn nach zwei Wochen nichts kommt, schreib freundlich nach und setz einen Termin ins Spiel: „Damit wir planen können, würden wir uns über eine Antwort bis zum … freuen.“ Kommt weiterhin nichts, ruf an und lass dir den Namen der zuständigen Person geben.
Lehnt der Vermieter ab, kommt es auf das Modell an. Beim Hauptmietermodell ist eine Ablehnung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Steht ihr alle im Vertrag, kann der Vermieter eine Vertragsänderung grundsätzlich ablehnen. Dann bleibt der Weg, dass alle gemeinsam kündigen oder dass die ausziehende Person im Vertrag bleibt und das Innenverhältnis geregelt wird. Beides solltet ihr euch vorher überlegen, nicht erst nach der Absage.
Der häufigste Fehler beim Wechsel
Die neue Person zieht ein, zahlt ihren Anteil an die WG, steht aber nirgends. Ein Jahr später gibt es Streit, und dann stellt sich heraus: Sie hat kein Mietverhältnis, keine Erlaubnis und keinen Anspruch auf irgendetwas. Und der Vermieter hat einen Kündigungsgrund gegen die WG in der Hand, weil eine Person unerlaubt aufgenommen wurde.
Deshalb: erst anmelden, dann einziehen. Auch wenn es unbequem ist und der Umzugswagen schon gemietet wurde. Wer die Schreiben nicht selbst formulieren will, findet im Komplett-Paket die passenden Textbausteine und Checklisten dafür.
Kurz zusammengefasst
Ein Wechsel in der WG muss vor dem Einzug beim Vermieter angemeldet werden. Wie, hängt davon ab, ob alle im Vertrag stehen, ob es einen Hauptmieter gibt oder ob jedes Zimmer einen eigenen Vertrag hat. Schick eine vollständige Anfrage mit Auszugs- und Einzugsdatum, Name und Beruf der neuen Person. Bestehe auf einem Nachtrag, in dem die ausscheidende Person ausdrücklich aus dem Vertrag entlassen wird. Regelt die Kaution untereinander und macht eine kleine Übergabe mit Fotos. Der Schritt für heute: Sieh im Mietvertrag nach, wer dort als Mieter steht — davon hängt alles Weitere ab.
Dieser Text beschreibt allgemeine Abläufe und typische Regeln am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.
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