Katze, Kleintiere und Aquarium in der Mietwohnung
Was ohne Erlaubnis geht, wo die übliche Zahl endet und was beim Aquarium wirklich zählt: Gewicht, Wasserschaden und Versicherung.
Beim Hund fragen alle nach. Bei der Katze fragt kaum jemand. Und beim 300-Liter-Becken im Wohnzimmer denkt niemand daran, dass es voll beladen mehr wiegt als ein Klavier.
Dabei sind es genau diese Fälle, in denen ich in der Verwaltung später Post schreiben muss. Nicht weil jemand böse Absicht hatte, sondern weil sich hartnäckig hält, dass alles außer Hunden egal sei. Das stimmt so nicht — und an ein paar Stellen stimmt es überhaupt nicht.

Die Katze ist kein Kleintier
Das ist der häufigste Irrtum. Eine Katze ist rechtlich in derselben Gruppe wie ein Hund: erlaubnisbedürftig. Sie läuft frei in der Wohnung, kann Türrahmen und Bodenbeläge beanspruchen und ist für Nachbarn wahrnehmbar, wenn sie auf den Balkon geht.
Das heißt nicht, dass eine Katze verboten werden darf. Ein pauschales Verbot im Formularvertrag hält in aller Regel nicht. Es heißt, dass du fragen solltest — und dass ein Nein begründet sein muss und im Einzelfall abgewogen wird. Die Abwägung ist in Haustiere in der Mietwohnung: was der Vermieter verbieten darf erklärt.
In der Praxis ist die Katze fast nie das Problem. Eine kurze, sachliche Anfrage mit Zahl der Tiere und dem Hinweis, ob es reine Wohnungskatzen sind, wird in aller Regel bewilligt. Genau so, wie es in Die Erlaubnis für den Hund schriftlich bekommen beschrieben ist, nur kürzer.
Was üblicherweise als Kleintier durchgeht
Kleintiere gelten als vertragsgemäßer Gebrauch der Wohnung. Für sie brauchst du grundsätzlich keine Erlaubnis, und ein Verbot ist praktisch nicht durchsetzbar. Die Faustregel: Tiere, die in Käfig, Terrarium oder Becken bleiben, von denen keine Gefahr ausgeht und die von außen nicht wahrnehmbar sind.
| Tier | Einordnung | Erlaubnis nötig? |
|---|---|---|
| Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen im Käfig | Kleintier | in aller Regel nein |
| Ziervögel wie Wellensittich, Kanarienvogel | Kleintier | in aller Regel nein |
| Zierfische im üblichen Becken | Kleintier | in aller Regel nein |
| Katze | erlaubnisbedürftig | ja, fragen |
| Frettchen, größere Nager außerhalb des Käfigs | Grenzfall | besser fragen |
| Giftige oder gefährliche Tiere | Sonderfall | ja, oft zusätzlich behördlich geregelt |
Ein Papagei ist ein Beispiel dafür, wie schnell die Einordnung kippt: Käfighaltung spricht für Kleintier, dauerhafte Lautstärke spricht dagegen. Im Zweifel fragst du.
Wo die übliche Zahl endet
Kleintiere sind erlaubt, solange die Zahl üblich bleibt. Eine feste Grenze gibt es nicht, und wer dir eine nennt, hat sie erfunden. Entscheidend ist, ob die Haltung noch dem entspricht, was man in einer Wohnung dieser Größe erwarten würde.
Woran das in der Praxis gemessen wird:
- Geruch, der im Treppenhaus wahrnehmbar ist
- Lärm, der über normale Wohngeräusche hinausgeht
- Platz: Wie viele Becken oder Käfige stehen in welchem Raum?
- Ob eine Zucht betrieben wird, denn das ist keine Wohnnutzung mehr
Der letzte Punkt ist der harte. Sobald Tiere in einer Wohnung vermehrt und verkauft werden, geht es nicht mehr um Haustierhaltung, sondern um gewerbliche Nutzung. Das ist ein anderes Thema und braucht in aller Regel eine ausdrückliche Zustimmung.
Das Aquarium: Gewicht, Wasser und Versicherung
Hier liegt das eigentliche Risiko, und es hat mit Tieren nichts zu tun.
Gewicht. Ein Becken wiegt gefüllt grob so viel, wie es Liter fasst, plus Sand, Steine und Unterschrank. Ein 240-Liter-Becken kommt so leicht auf deutlich über 300 Kilogramm — verteilt auf eine Fläche von etwa einem halben Quadratmeter. In Neubauten ist das meist unkritisch, in alten Holzbalkendecken nicht automatisch. Stell große Becken an eine tragende Wand, quer zur Balkenrichtung, nicht mitten in den Raum.
Wasserschaden. Der teuerste Schaden, den ich in Wohnungen gesehen habe, war nicht eine defekte Waschmaschine, sondern ein gerissenes Becken. Das Wasser läuft in eine Richtung, die du nicht vorhersagen kannst, und zwei Etagen tiefer wird es sehr teuer.
- Prüf, ob deine Hausratversicherung Schäden aus Aquarien ausdrücklich einschließt.
- Prüf, ob deine Haftpflicht Schäden an der Wohnung und an fremdem Eigentum abdeckt.
- Bei großen Becken: Auffangwanne oder wasserdichte Unterlage kosten wenig und sparen viel.
- Lass dir beides schriftlich bestätigen, nicht telefonisch zusagen.
Ab einer gewissen Größe ist es sinnvoll, den Vermieter trotz Kleintiereigenschaft kurz zu informieren. Nicht um zu fragen, sondern um es aktenkundig zu machen. Das kostet dich einen Satz und nimmt dir später jede Diskussion ab.

Balkon, Netz und Katzenklappe
Zwei Klassiker, an denen sich Streit entzündet.
Katzennetz am Balkon. Ob du eines anbringen darfst, hängt davon ab, wie stark das Haus optisch verändert wird und ob die Befestigung in die Bausubstanz eingreift. Eine geklemmte Konstruktion ohne Bohren in die Fassade ist deutlich leichter durchzusetzen als eine verschraubte. Frag vorher, und schick ein Foto oder eine Skizze mit.
Katzenklappe in Tür oder Fenster. Das ist ein Eingriff in die Substanz. Dafür brauchst du eine Erlaubnis, und du solltest gleich mitregeln, ob du beim Auszug zurückbauen musst. Was sonst noch erlaubt ist, steht in Bohren, Dübeln, Streichen: was in der Mietwohnung erlaubt ist.

Was du bei der Bewerbung davon erwähnst
Kurz und ohne Drama. In der Selbstauskunft gibst du Katzen an, weil danach zulässig gefragt wird. Kleintiere musst du in aller Regel nicht nennen, und ein Aquarium ist kein Thema für ein Bewerbungsschreiben.
Was du aber tun kannst: Wenn du zwei Katzen hast, schreib einen Satz dazu, der die Sorge vorwegnimmt — reine Wohnungskatzen, Kratzbaum vorhanden, beim bisherigen Vermieter keine Beschwerden. Zwei Zeilen, keine Seite. Wie diese Zeile im Bogen aussieht, steht in Haustiere in der Selbstauskunft. Wie eine Mappe insgesamt aufgebaut ist, in die so ein Satz passt, steht im Kurs.
Terrarium, Reptilien und Exoten
Hier gilt eine eigene Logik. Viele Reptilien und Amphibien sind harmlos und fallen unter Kleintiere. Sobald ein Tier aber giftig ist, groß wird oder als gefährlich eingestuft wird, kommen zwei Dinge dazu: Der Vermieter kann widersprechen, und je nach Bundesland gibt es behördliche Anzeige- oder Erlaubnispflichten.
Praktisch heißt das: Bei allem, was über Zierfische, Schildkröte und Kornnatter hinausgeht, fragst du sowohl den Vermieter als auch die zuständige Behörde. Und du fragst vorher, nicht nachdem das Tier eingezogen ist.
Kurz zusammengefasst
Die Katze ist erlaubnisbedürftig wie ein Hund, wird aber fast immer bewilligt, wenn du sachlich fragst. Kleintiere in Käfig, Becken oder Terrarium brauchen grundsätzlich keine Erlaubnis, solange Zahl und Haltung üblich bleiben und weder Geruch noch Lärm nach außen dringen. Das eigentliche Risiko beim Aquarium ist nicht das Tier, sondern Gewicht und Wasser: Stellplatz an einer tragenden Wand wählen und vorher klären, ob Hausrat und Haftpflicht Aquarienschäden einschließen. Netz und Katzenklappe brauchen eine Erlaubnis, weil sie am Gebäude ansetzen. Der Schritt für heute: Ruf bei deiner Versicherung an und lass dir schriftlich geben, ob ein Aquarienschaden mitversichert ist.
Dieser Text beschreibt allgemeine Abläufe und typische Regeln am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.
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