Haustiere in der Selbstauskunft: angeben oder lieber nicht?
Welche Tiere in den Bogen gehören, was Verschweigen wirklich kostet und wie aus der Zeile Haustiere ein Argument für dich statt gegen dich wird.
Zwei Zeilen vor dem Ende des Bogens steht: „Haustiere: ja / nein — welche?“. Und der Hund liegt gerade im Flur und hat keine Ahnung, dass er die Bewerbung kosten könnte.
Die Versuchung ist groß, an dieser Stelle „nein“ anzukreuzen und die Sache später zu klären. Ich sehe auf der Vermieterseite regelmäßig, wie diese Entscheidung ausgeht. Sie geht fast nie gut aus. Es gibt aber einen Weg, der besser funktioniert als Verschweigen — und besser als eine nackte Angabe.

Die Frage ist zulässig — und das ist der Ausgangspunkt
Anders als bei Familienstand, Religion oder Kinderwunsch darf nach Haustieren gefragt werden. Der Grund ist einfach: Ob ein Hund in der Wohnung lebt, betrifft die Nutzung der Wohnung. Es betrifft die Mitbewohner im Haus, den Zustand von Boden und Türen und die Frage, ob eine Erlaubnis in den Vertrag muss.
Damit gilt für dieses Feld dieselbe Regel wie für Einkommen und Personenzahl: Du bist an deine Antwort gebunden. Wenn du hier etwas Falsches einträgst, hat das echte Folgen. Wo die Grenze zwischen zulässigen und unzulässigen Fragen genau verläuft, steht in Die Mieterselbstauskunft.
Welche Tiere überhaupt gemeint sind
Nicht jedes Lebewesen in deiner Wohnung ist ein Thema. Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen Kleintieren und allem anderen.
| Tier | Zählt als | In den Bogen? |
|---|---|---|
| Hund | erlaubnisbedürftig | ja, mit Rasse und Größe |
| Katze | erlaubnisbedürftig | ja, Anzahl nennen |
| Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen im Käfig | Kleintier | freiwillig, meist unnötig |
| Ziervögel, Zierfische im üblichen Becken | Kleintier | freiwillig, meist unnötig |
| Große Aquarien, Terrarien mit Reptilien | Einzelfall | ja, wegen Gewicht und Nutzung |
| Als gefährlich eingestufte Hunde | besonderer Fall | ja, immer und von Anfang an |
Kleintiere, die in einem Käfig oder Becken leben und niemanden stören, gelten in aller Regel als vertragsgemäßer Gebrauch. Dafür braucht es keine Erlaubnis, und deshalb musst du sie auch nicht melden. Wer zwei Wellensittiche einträgt, macht nichts falsch — er schafft nur ein Thema, wo keines war.
Was „nein“ ankreuzen wirklich auslöst
Die Angabe zu den Haustieren ist zulässig, also ist eine falsche Angabe hier eine echte Falschangabe. Das macht drei Türen auf, und alle drei sind unangenehm.
- Der Vermieter kann den Vertrag anfechten. Wenn die Angabe für den Vertragsschluss wichtig war und bewusst falsch gemacht wurde, kommt eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht.
- Eine Kündigung wird denkbar. Je nach Umständen kommt eine Kündigung wegen Störung des Vertrauensverhältnisses in Frage.
- Du verlierst die Position im Streit um die Erlaubnis. Und das ist praktisch das Schlimmste. Ein Vermieter darf Hunde und Katzen nicht pauschal verbieten, er muss im Einzelfall abwägen. Wenn du das Tier verschwiegen hast, ist diese Abwägung von Anfang an gegen dich gekippt.
Die Details zu den Folgen stehen in Falsche Angaben in der Selbstauskunft. Und was ein Vermieter beim Thema Tiere überhaupt verbieten darf, steht in Haustiere in der Mietwohnung.
Dazu kommt das Praktische: Ein Hund bleibt nicht verborgen. Spätestens bei der Übergabe, beim ersten Treppenhausgespräch oder wenn die Nachbarin etwas sagt, ist es heraus. Und dann steht nicht „hat einen Hund“ im Raum, sondern „hat uns angelogen“.
Wie du es einträgst, damit es hilft statt schadet
Hier liegt der eigentliche Hebel. Die meisten schreiben „1 Hund“ und hoffen. Das ist eine verschenkte Zeile, denn sie lässt die lesende Person mit ihrer Fantasie allein — und die denkt bei „Hund“ an das lauteste Exemplar, das sie je im Bestand hatte.
Schreib stattdessen konkret: „1 Hund, Mischling, 12 kg, 7 Jahre, stubenrein, nicht allein bellend, Hundehaftpflicht besteht.“ Wenn das Feld zu klein ist, schreib „siehe Anlage“ und leg eine halbe Seite bei.
Diese halbe Seite ist das unterschätzteste Blatt der ganzen Mappe. Hinein gehören:
- Rasse, Gewicht, Alter, Geschlecht — damit aus „Hund“ ein bestimmter Hund wird.
- Ein Foto. Klein, sachlich, in der Wohnung liegend.
- Die Hundehaftpflichtversicherung mit Versicherungsnummer.
- Der Nachweis über Hundesteuer und, falls vorhanden, eine Hundeschule oder ein Sachkundenachweis.
- Der Alltag in zwei Sätzen: Wer ist tagsüber da, wie lange ist der Hund allein, wo wird gelaufen.
- Ein Satz vom bisherigen Vermieter, dass es keine Beschwerden gab. Der ist mehr wert als alles andere.
Warum das wirkt: Der Vermieter hat keine Angst vor einem Hund. Er hat Angst vor Beschwerden, vor zerkratzten Türzargen und vor einem Tier, das acht Stunden allein jault. Jeder Punkt oben nimmt genau eine dieser Sorgen weg.
Ein fertiges Hundeprofil zum Ausfüllen und die passenden Sätze für das Anschreiben stecken in den Zusage-Vorlagen für 19 Euro.

Wenn du das Tier erst nach dem Einzug anschaffen willst
Dann trägst du in der Selbstauskunft korrekt „nein“ ein, denn du hast zum Zeitpunkt der Angabe kein Tier. Das ist keine Falschangabe.
Die Erlaubnis brauchst du trotzdem — später und gesondert. Ein Hund oder eine Katze kommt in aller Regel nicht ohne Zustimmung ins Haus, und die holst du dir schriftlich, bevor das Tier einzieht. Wer den Plan schon bei der Bewerbung hat, sollte ihn dort auch erwähnen. Nicht im Formular, sondern im Anschreiben, in einem Nebensatz. Dann gibt es später keine Diskussion darüber, wer wann was wusste.
Der Fall, der anders läuft: Assistenzhunde
Ein Blindenführhund oder ein anderer Assistenzhund wird nicht wie ein Haustier behandelt. Er ist ein Hilfsmittel, und die Abwägung sieht deshalb ganz anders aus.
Für dich als Bewerber heißt das zweierlei. Du bist hier deutlich besser gestellt als bei einem normalen Haustier. Gleichzeitig zwingt dich niemand, Angaben zu deiner Gesundheit zu machen — Gesundheitsfragen bleiben unzulässig. Du kannst also den Hund nennen und seine Funktion, ohne eine Diagnose zu nennen.
Was ich beim Sortieren tatsächlich mache
Bei Wohnungen im Erdgeschoss mit Garten landet ein gut belegtes Hundeprofil bei mir nicht auf dem Nein-Stapel. Bei einer Dachgeschosswohnung mit hellhörigen Wänden und drei Beschwerden aus dem Vorjahr schon eher — und dann liegt es nicht am Hund, sondern am Haus.
Was die Entscheidung tatsächlich kippt, ist fast immer dasselbe: die Frage, ob jemand vor mir schon einmal Ärger mit diesem Tier hatte. Deshalb ist die Zeile vom bisherigen Vermieter so wertvoll. Sie beantwortet die einzige Frage, die ich wirklich habe.
Wie du Objekte findest, bei denen der Hund von vornherein kein Ausschlusskriterium ist, steht in Eine Wohnung mit Hund finden.

Kurz zusammengefasst
- Die Frage nach Haustieren ist zulässig — deine Antwort bindet dich.
- Hund und Katze gehören in den Bogen. Kleintiere im Käfig oder Becken musst du nicht melden.
- Verschweigen kann Anfechtung oder Kündigung nach sich ziehen und kippt die Abwägung gegen dich.
- Nie nur „1 Hund“ schreiben: Rasse, Gewicht, Alter, Haftpflicht, Alltag — am besten auf einer eigenen halben Seite.
- Der stärkste Satz kommt vom bisherigen Vermieter: keine Beschwerden.
- Tier erst später geplant? „Nein“ ist korrekt — die Erlaubnis holst du trotzdem schriftlich vor dem Einzug.
Dieser Text erklärt allgemeine Regeln für alle Leser. Er bewertet nicht deinen einzelnen Fall und ersetzt keine Prüfung durch eine dafür zugelassene Stelle. Stand: 24.09.2026.
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