Den Partner nachträglich in den Mietvertrag aufnehmen
Vertragsbeitritt oder Untermiete: was sich bei beiden Wegen für Haftung, Kaution und Kündigung ändert und wie du den Vermieter fragst.
Erst bleibt er drei Nächte die Woche. Dann steht seine Kaffeemaschine in deiner Küche. Und irgendwann ist die Frage nicht mehr, ob er einzieht, sondern was du dem Vermieter sagst.
Viele lassen es einfach laufen. Das geht oft jahrelang gut und dann plötzlich nicht mehr — bei der Nebenkostenabrechnung, bei einer Kündigung oder wenn du selbst ausziehst und dein Partner in der Wohnung bleiben will. Es gibt zwei saubere Wege, und sie unterscheiden sich in fast allem.

Zwei Wege, die oft verwechselt werden
Weg eins: Dein Partner tritt dem bestehenden Mietvertrag bei. Danach steht er gleichberechtigt neben dir als Mieter. Weg zwei: Du nimmst ihn als Untermieter auf. Dann bleibt der Vertrag mit dem Vermieter unverändert, und das Verhältnis zu deinem Partner ist ein eigenes.
| Vertragsbeitritt | Untermiete | |
|---|---|---|
| Wer haftet für die Miete | beide, jeder für alles | nur du gegenüber dem Vermieter |
| Wer kann kündigen | nur gemeinsam | du allein |
| Zustimmung nötig | ja, freiwillig beim Vermieter | ja, aber Anspruch möglich |
| Wenn du ausziehst | Partner bleibt Mieter | Untermiete endet mit deinem Vertrag |
| Rückabwicklung | schwierig | einfach |
Die letzte Zeile ist die, an die niemand denkt und die am meisten Ärger macht. Dazu weiter unten mehr.
Was sich bei einem Vertragsbeitritt für dich ändert
Ein Beitritt macht aus einem Mieter zwei. Ab dann haftet jeder von euch für die volle Miete, nicht für die Hälfte. Zahlt einer nicht, kann der Vermieter den anderen für den gesamten Betrag in Anspruch nehmen. Was das konkret bedeutet, steht in Zwei Namen im Mietvertrag: was gesamtschuldnerische Haftung bedeutet.
Der zweite große Unterschied: Kündigen könnt ihr danach nur gemeinsam. Eine Person allein kann sich nicht aus dem Vertrag verabschieden. Dafür braucht es wieder eine Vereinbarung mit dem Vermieter — und der muss nicht mitmachen.
Der Vorteil liegt auf der anderen Seite: Dein Partner hat ein eigenes Recht an der Wohnung. Wenn dir etwas zustößt oder du ausziehst, steht er nicht vor der Tür.

Wann die Untermiete die klügere Wahl ist
Die Untermiete wird unterschätzt, weil sie weniger verbindlich klingt. Genau das ist oft der Vorteil. Sie ist der richtige Weg, wenn:
- ihr noch nicht sicher seid, ob das Zusammenwohnen dauerhaft ist
- dein Partner kein Einkommen nachweisen kann, das der Vermieter akzeptiert
- du die Wohnung im Zweifel allein behalten willst
- der Vermieter einem Beitritt ohnehin nicht zustimmen würde
Nachteil: Dein Partner hat kein eigenes Recht an der Wohnung. Endet dein Mietverhältnis, endet auch seins. Wie der Antrag aussieht, steht in Den Antrag auf Untermieterlaubnis richtig stellen.
Beim Einzug eines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners in die Ehewohnung wird in der Regel keine Erlaubnis zur Untervermietung verlangt. Melden solltest du den Einzug trotzdem, schon wegen der Personenzahl und der Nebenkosten.
So fragst du beim Vermieter an
Ich bekomme diese Anfragen meist in einer Form, die nach Rechtfertigung klingt. Das ist unnötig. Der Einzug eines Partners ist der normalste Vorgang der Welt, und die allermeisten Vermieter haben nichts dagegen, solange sie informiert sind.
- Betreff mit Adresse und Wohnung.
- Ein Satz: Wer zieht ab wann bei dir ein, mit vollem Namen.
- Ein Satz zu seiner beruflichen Situation.
- Die Frage, ob eine Aufnahme in den Mietvertrag möglich ist oder ob eine Erlaubnis zur Untervermietung ausreicht — und dass du beides gehen würdest.
- Das Angebot, Unterlagen nachzureichen.
Punkt vier ist der Trick: Du lässt dem Vermieter die Wahl. Damit wird aus einer Forderung eine Abstimmung, und du bekommst fast immer eine Antwort statt einer Ablehnung.
Was der Vermieter dann von deinem Partner sehen will
Bei einem Beitritt prüft er ihn wie einen neuen Mieter: Einkommensnachweise, Bonitätsauskunft, manchmal Arbeitgeberbescheinigung. Das ist normal, weil er jemanden in den Vertrag aufnimmt, der künftig für die volle Miete haftet.
Bei einer Untermiete fällt die Prüfung deutlich kleiner aus. Dort geht es vor allem um die Person und die Zahl der Bewohner, nicht um ihre Bonität — denn zahlen musst weiterhin du.
Was er dabei nicht fragen darf, bleibt unverändert: Kinderwunsch, Religion, Herkunft, Gesundheit. Die Grenze steht in Welche Fragen ein Vermieter stellen darf und welche nicht.
Kaution, Nebenkosten und die Personenzahl
Drei praktische Folgen, die oft vergessen werden.
Kaution. Bei einem Beitritt bleibt die Kaution in aller Regel liegen und wird nicht neu berechnet. Klärt untereinander, wer welchen Anteil getragen hat, und haltet es schriftlich fest — sonst wird es beim Auszug ein Thema.
Nebenkosten. Werden Positionen nach Personen umgelegt, steigt dein Anteil. Das ist korrekt und kein Grund zur Aufregung, aber du solltest damit rechnen. Was überhaupt umgelegt werden darf, steht in Welche Nebenkosten darf der Vermieter umlegen?.
Anmeldung. Dein Partner muss sich unter der neuen Adresse anmelden und braucht dafür eine Wohnungsgeberbestätigung. Bei einem Beitritt stellt sie der Vermieter aus, bei einer Untermiete stellst du sie aus.
Wenn ihr euch später trennt
Der Punkt, den niemand vor dem Einzug besprechen will, und der Grund, warum die Wahl zwischen beiden Wegen zählt.
Bei einer Untermiete kannst du das Untermietverhältnis nach den vereinbarten Fristen beenden. Unangenehm, aber machbar. Bei einem Vertragsbeitritt geht das nicht. Dann steht ihr beide im Vertrag, und niemand kann den anderen hinauswerfen. Ihr müsst euch einigen, und wenn das nicht klappt, braucht es den Vermieter für eine Entlassung aus dem Vertrag — und der kann nein sagen.
Das ist kein Argument gegen den Beitritt. Es ist ein Argument dafür, die Entscheidung bewusst zu treffen statt aus Gewohnheit. Weitere Texte zu solchen Lebenslagen findest du unter Sonderfälle bei der Wohnungssuche. Und wie eine Bewerbung zu zweit aufgebaut wird, wenn ihr gemeinsam neu sucht, steht im Kurs.

Kurz zusammengefasst
Es gibt zwei Wege: den Beitritt zum Mietvertrag und die Untermiete. Beim Beitritt haftet dein Partner mit für die volle Miete, hat aber ein eigenes Recht an der Wohnung, und gekündigt werden kann nur gemeinsam. Bei der Untermiete bleibt alles bei dir, dafür ist die Rückabwicklung einfach. Frag den Vermieter schriftlich und lass ihm die Wahl zwischen beiden Wegen — so bekommst du eine Antwort statt einer Absage. Denk an Kaution, Nebenkosten und die Anmeldung. Der Schritt für heute: Entscheidet zu zweit, welcher der beiden Wege zu eurer Situation passt, bevor ihr den Vermieter anschreibt.
Dieser Text beschreibt allgemeine Abläufe und typische Regeln am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.
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