Mietvertrag

So läuft die Unterschrift unter dem Mietvertrag ab

Vom Vertragsentwurf bis zur eigenen Ausfertigung: Wer unterschreiben muss, was per PDF gilt und an welchen Stellen du nie blanko unterschreibst.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Nach vierzig Bewerbungen und elf Absagen kommt die Mail mit der Zusage. Und darunter der Satz: „Können Sie morgen um 16 Uhr zur Unterschrift vorbeikommen?“

In diesem Moment ist der Kopf voll Erleichterung, und Erleichterung ist ein schlechter Ratgeber beim Lesen von Verträgen. Genau deshalb lohnt es sich, den Ablauf einmal vorher zu kennen. Dann läuft er, auch wenn du innerlich schon Kartons packst.

Hand beim Unterschreiben der letzten Seite eines Mietvertrags auf einem Tisch
Ab hier gilt, was drinsteht. Deshalb gehört das Lesen davor.

Schritt eins: den Vertrag vorher anfordern

Die wirksamste Bitte im ganzen Verfahren: „Könnten Sie mir den Vertrag vorab als PDF schicken, damit ich ihn in Ruhe lesen kann?“

Aus dem Verwaltungsalltag: Diese Frage wird fast nie abgelehnt. Sie wirkt sogar sortiert und vorbereitet. Nur stellt sie kaum jemand — die meisten lesen den Vertrag zum ersten Mal am Tisch, während gegenüber jemand wartet.

Mit dem PDF in der Hand hast du einen Abend Zeit. Die Reihenfolge für diesen Abend steht in Der Mietvertrag ist da: diese acht Stellen liest du zuerst.

Schritt zwei: klären, wer unterschreiben muss

Alle, die im Vertrag als Mieter stehen, müssen unterschreiben. Wer unterschreibt, haftet für die volle Miete — nicht für seinen Anteil. Wer nicht unterschreibt, hat keinen eigenen Anspruch auf die Wohnung.

Bei Paaren und Wohngemeinschaften ist das die eigentliche Entscheidung des Termins. Was beide Varianten bedeuten, steht in Zwei Namen im Mietvertrag.

Kann eine Person nicht dabei sein, geht das meistens trotzdem: Der Vertrag wird nachgereicht und später unterschrieben, oder es wird eine Vollmacht mitgebracht. Sprich das vorher an, statt es am Tisch zu improvisieren.

Schritt drei: Papier, PDF oder digitale Signatur

Ein Mietvertrag kann auch ohne Papier zustande kommen. Üblich sind drei Varianten: zwei Papierausfertigungen am Tisch, ein hin und her geschicktes PDF, oder eine digitale Signatur über einen Dienst.

Mietvertrag wird eingescannt, daneben ein Laptop mit der digitalen Ablage der Unterlagen
Leg Vertrag und Anlagen sofort an einem Ort ab, am besten als ein PDF.

Ein Punkt verdient dabei Aufmerksamkeit: Für Verträge, die für länger als ein Jahr fest abgeschlossen werden, gilt eine Schriftform. Wird sie nicht eingehalten, ist der Vertrag nicht etwa ungültig — er gilt dann aber in aller Regel als unbefristet und kann ordentlich gekündigt werden. Für einen normalen unbefristeten Vertrag spielt das keine Rolle.

Praktisch wichtiger: Sammle alles, was du bekommst, sofort an einem Ort. Scan, Mailverlauf, Anhänge. Wer das erst Monate später sucht, findet die Hälfte nicht mehr.

Schritt vier: die Stellen, an denen du nie blanko unterschreibst

Das kommt selten vor, aber es kommt vor. Und es ist immer ein Warnzeichen.

Lupe auf einem Formular mit leeren Feldern, die vor der Unterschrift des Mietvertrags auffallen
Leere Felder, die später ausgefüllt werden, sind immer ein Warnzeichen.
  • Ein Übergabeprotokoll, das noch leer ist. Das wird am Übergabetag ausgefüllt, nicht vorher.
  • Ein Blatt mit dem Hinweis, die Wohnung sei in ordnungsgemäßem Zustand übernommen worden, bevor du sie überhaupt betreten hast.
  • Eine Erklärung, du habest Unterlagen erhalten, die du nicht bekommen hast.
  • Ein Vertrag mit leeren Feldern, die „später ausgefüllt“ werden.
  • Seiten, die dir nicht vollständig vorgelegt wurden.

Die freundliche Standardformel lautet: „Das fülle ich gern aus, sobald ich die Wohnung gesehen habe.“ Wer darauf ungehalten reagiert, sagt dir gerade etwas Wichtiges über die kommenden Jahre.

Bezahlen kommt nach dem Vertrag

Kaution oder Miete werden nach Vertragsschluss auf ein Konto überwiesen, das im Vertrag steht. Eine Zahlung vor der Unterschrift, an eine Privatadresse, per Bargeld oder über einen angeblichen Treuhandservice ist die häufigste Betrugsmasche am Wohnungsmarkt. Die Warnsignale stehen in Die Vorkasse-Masche.

Schritt fünf: deine Ausfertigung und die Anlagen

Du gehst mit einem vollständigen, von beiden Seiten unterschriebenen Exemplar nach Hause. Nicht mit einem Foto vom Vertrag, nicht mit dem Versprechen, dass die Kopie nachkommt.

Dazu gehören alle Anlagen, die im Vertrag genannt sind: Hausordnung, Betriebskostenliste, Protokollbogen, Energieausweis. Was in den Stapel gehört, steht in Welche Anlagen zum Mietvertrag du mitunterschreibst.

Vergleich vor dem Gehen kurz beide Exemplare, wenn handschriftliche Zusätze gemacht wurden. Stehen sie nur in einem, hast du nichts gewonnen.

Ab wann der Vertrag gilt

Der Vertrag kommt zustande, wenn sich beide Seiten einig sind und unterschrieben haben. Der Mietbeginn ist davon unabhängig — er ist das Datum, ab dem du zahlst und ab dem die Wohnung dir zur Verfügung steht. Beides liegt oft Wochen auseinander. Was das für deine Planung heißt, steht in Mietbeginn und Übergabetermin im Mietvertrag.

Ab der Unterschrift bist du gebunden. Ein allgemeines Widerrufsrecht wie beim Onlinekauf gibt es beim Mietvertrag nicht. Ob im Einzelfall überhaupt Ausnahmen in Betracht kommen, hängt von den Umständen des Vertragsschlusses ab.

Was danach als Erstes zu tun ist

  1. Vertrag und Anlagen digital ablegen, am besten als ein PDF.
  2. Dauerauftrag für die Miete einrichten, Kaution getrennt überweisen.
  3. Die alte Wohnung kündigen — erst jetzt, nicht vorher.
  4. Übergabetermin bestätigen und Urlaub oder Umzugshelfer darauf legen.
  5. Strom, Gas und Internet anmelden, damit am Einzugstag Licht da ist.
  6. Das Übergabeprotokoll ausdrucken und zur Übergabe mitnehmen.

Diese sechs Punkte in dieser Reihenfolge erledigt, und der Rest des Umzugs ist Organisation statt Improvisation. Ein fertiges Übergabeprotokoll für Einzug und Auszug sowie die Prüfcheckliste zu den Klauseln liegen im Vertrags-Kit des Komplett-Pakets für 97 Euro — einmalig, kein Abo.

Kurz zusammengefasst

  • Fordere den Vertrag vorher als PDF an. Diese Bitte wird fast nie abgelehnt und verschafft dir einen Abend Zeit.
  • Alle, die im Vertrag stehen, unterschreiben — und haften dann für die volle Miete.
  • Unterschreib nie ein leeres Protokoll und keine Bestätigung über etwas, das du nicht bekommen hast.
  • Geh mit einer vollständigen Ausfertigung inklusive aller Anlagen nach Hause.
  • Ein allgemeines Widerrufsrecht gibt es beim Mietvertrag nicht. Nach der Unterschrift gilt, was drinsteht.
Zum Einordnen

Dieser Text beschreibt allgemeine Regeln und typische Abläufe am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche aus einem bestimmten Vertrag geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt oder von einem Mieterverein prüfen.

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