Mietvertrag

Wo die Mietpreisbremse gilt und wo nicht

Die Bremse gilt nicht überall und nicht dauerhaft. So findest du in zehn Minuten heraus, ob sie für deine Wohnung greift.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

„Bei uns gilt doch die Mietpreisbremse.“ Diesen Satz hört man oft. Er stimmt ungefähr so zuverlässig wie die Wetter-App für den übernächsten Samstag.

Denn die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, nicht in jeder Stadt und nicht für immer. Sie ist ein Flickenteppich, der sich regelmäßig ändert. Hier steht, wie du das für deine Adresse selbst herausfindest.

Stadtplan mit markierten Gemeinden: Wo die Mietpreisbremse gilt, entscheiden die Länder per Verordnung
Es geht um Gemeinden, nicht um Stadtteile. Das verwechseln fast alle.

Wer entscheidet, wo die Bremse gilt

Das Bundesgesetz sagt nur, was gelten soll. Wo es gilt, entscheiden die Bundesländer. Jedes Land kann per Rechtsverordnung Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmen. Und jedes Land macht das anders.

Manche Länder haben eine Verordnung für viele Kommunen, manche für eine Handvoll, manche gar keine. Eine Verordnung darf außerdem nicht unbegrenzt gelten. Sie ist zeitlich befristet und muss erneuert werden.

Wann ein Gebiet als angespannt gilt

Das Gesetz nennt dafür Anhaltspunkte. Ein Wohnungsmarkt kann als angespannt eingestuft werden, wenn zum Beispiel:

  • die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt,
  • die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt,
  • die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass genügend neuer Wohnraum entsteht,
  • oder wenig Leerstand bei gleichzeitig großer Nachfrage besteht.

Das Land muss seine Verordnung außerdem begründen und darlegen, warum es diese Gebiete ausgewählt hat. Genau daran sind in der Vergangenheit einzelne Landesverordnungen vor Gericht gescheitert: nicht inhaltlich, sondern weil die Begründung fehlte oder zu dünn war. Die betroffenen Mieter standen dann rückwirkend ohne Bremse da.

Warum das für dich wichtig ist

Wenn dir jemand sagt, die Bremse gelte bei dir, heißt das noch nicht, dass die Verordnung auch wirksam ist. Ob eine bestimmte Verordnung Bestand hat, ist eine juristische Frage, die du nicht selbst klären kannst. Für die Beurteilung brauchst du einen Mieterverein oder eine Anwältin für Mietrecht.

Wichtig: es geht um Gemeinden, nicht um Stadtteile

Die Verordnungen benennen ganze Gemeinden oder Städte, nicht einzelne Viertel. Steht deine Stadt in der Liste, gilt die Bremse dort grundsätzlich überall, auch in der teuren Innenstadt und in der günstigen Randlage.

Fassade eines Wohnblocks: Auch innerhalb einer Gemeinde gilt die Mietpreisbremse überall gleich
Ein teures Viertel ändert nichts. Die Verordnung gilt für die ganze Gemeinde.

Umgekehrt gilt: Wohnt die Stadt nicht in der Liste, hilft es dir nicht, dass der Nachbarort aufgeführt ist. Auch nicht, wenn deine Wohnung fünfhundert Meter von der Stadtgrenze entfernt liegt.

So prüfst du es für deine Adresse

  1. Bundesland bestimmen. Zuständig ist immer das Land, in dem die Wohnung liegt.
  2. Verordnung suchen. Such nach der Mieterschutzverordnung oder Mietpreisbegrenzungsverordnung deines Landes. Die Länder veröffentlichen sie in ihrem Gesetz- und Verordnungsblatt und meist auch auf der Seite des zuständigen Ministeriums.
  3. Anlage prüfen. Die Gemeindeliste steht fast immer in einer Anlage am Ende der Verordnung. Such dort deinen Ort.
  4. Gültigkeitsdauer prüfen. Am Anfang oder Ende der Verordnung steht, bis wann sie gilt. Läuft sie in wenigen Monaten aus, ist das für dich relevant.
  5. Gegenprüfen. Ein örtlicher Mieterverein weiß, ob die Verordnung gerade in Kraft und ob sie umstritten ist. Dieser Anruf ist der schnellste Weg.

Rechne mit zehn bis zwanzig Minuten. Das ist wenig Zeit für eine Information, die über mehrere hundert Euro im Jahr entscheiden kann.

Drei Regelungen, die oft verwechselt werden

Regelung Was sie macht Wann sie greift
Mietpreisbremse Begrenzt die Miete auf höchstens zehn Prozent über der Vergleichsmiete Bei Neuvermietung
Abgesenkte Kappungsgrenze Begrenzt, wie stark die Miete innerhalb von drei Jahren steigen darf Im laufenden Mietverhältnis
Verlängerte Kündigungssperrfrist Schützt nach Umwandlung in Eigentumswohnungen länger vor Eigenbedarfskündigung Nach Verkauf und Umwandlung

Alle drei werden von den Ländern per Verordnung angeordnet, oft für ähnliche Gebiete, aber nicht zwingend für dieselben. Wenn dir jemand sagt, bei euch gebe es „die Verordnung“, frag nach, welche gemeint ist.

Wo sie auch in einem Bremsen-Gebiet nicht greift

Selbst wenn deine Stadt in der Liste steht, gibt es Fälle, in denen die Bremse nicht wirkt:

  • Neubauwohnungen, die erstmals nach dem im Gesetz festgelegten Stichtag genutzt und vermietet wurden. Das genaue Datum nennt dir ein Mieterverein.
  • Die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung.
  • Wenn die Vormiete bereits über der zulässigen Grenze lag.
  • Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch.
  • Möblierte Zimmer innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung.

Die Einzelheiten dazu stehen in der Mietpreisbremse einfach erklärt.

Wenn die Bremse bei dir nicht gilt

Das ist unangenehm, aber kein Grund, die Wohnung deshalb auszuschlagen. Es heißt nur: Der Preis ist, was er ist, und du brauchst andere Hebel.

Kurz zusammengefasst

  • Die Mietpreisbremse gilt nur dort, wo das jeweilige Bundesland sie per Verordnung angeordnet hat.
  • Die Verordnungen benennen ganze Gemeinden, nicht Stadtteile, und sind zeitlich befristet.
  • Such die Verordnung deines Landes, prüfe die Gemeindeliste in der Anlage und das Ablaufdatum.
  • Verwechsle die Bremse nicht mit der abgesenkten Kappungsgrenze oder der verlängerten Kündigungssperrfrist.
  • Ob eine Verordnung wirksam ist, kann dir nur ein Mieterverein oder eine Anwältin sagen.
Zum Einordnen

Dieser Text erklärt allgemeine Regeln für alle Leser. Er bewertet keinen Einzelfall und ersetzt keine Prüfung durch eine dafür zugelassene Stelle. Ob eine Klausel in deinem Vertrag wirksam ist, können nur ein Mieterverein oder eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt für Mietrecht beurteilen. Stand: 24.09.2026.

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